Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Abtreibung in Europa 

Die grosse Mehrzahl der Länder Europas, die USA, Westaustralien sowie China und einige Entwicklungsländer haben zum Teil seit den 1970er Jahren eine Fristenregelung, d.h. Abtreibung ist innerhalb einer bestimmten Frist auf Antrag der Frau erlaubt. Seit Juli 2007 gehört auch Portugal zu diesen Ländern, ab Juli 2010 auch Spanien. In Kanada wurde Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz gestrichen.
Die einzigen europäischen Länder, die Abtreibung sehr restriktiv regeln, sind Andorra, Malta, San Marino (Totalverbot), Irland (erlaubt nur bei Lebensgefahr), Monaco, Liechtenstein und Polen (sehr restriktive medizinische Indikation).

®Keine Zunahme der Abtreibungen durch Fristenregelung
®Tendenzen in Westeuropa
®EU-Parlament und Europarat fordern Legalisierung der Abtreibung
®Deutschland
®Frankreich
®Holland
®Irland
®
Italien
®Österreich
®Osteuropa
®Polen
®Portugal

®Spanien
Europa
Fristen-regelung sozial-med.
Indikation
enge med.
Indikation
Verbot

Stand 28.12.2012
Gesetzliche Regelungen in Europa
med. Ind., soz.-med. Ind. = medizinische, sozialmedizinische Indikation = Abbruch erlaubt aus (sozial-)medizinischen Gründen / soz.Ind. = erlaubt aus sozialen Gründen / eug. Ind = erlaubt wegen Missbildung des Fötus / jur.Ind. = erlaubt aus juristischen Gründen (Vergewaltigung, Inzest)
KK = Krankenkasse
Fristenregelungsmodelle (Der Entscheid liegt bei der Frau)
Land Gründe,
Indikation
Dauer
der Frist
Obligat.
Beratung?
Bedenk-
zeit?
Kosten-
tragung
Nach Ablauf
der Frist
Mitbestim-
mung
Partner
Belgien Notlage
Die "Notla-
genindika-
tion" wird durch die Frau selbst
gestellt
14 Wo. seit letzter Periode Ja: Durch Arzt. Auf Wunsch von Arzt oder Frau wird Informa-
tionsstelle einge-
schaltet
5 Tage KK,
teilweise
Med.+eug. Indi-
kation. 2 Ärzte entscheiden
Keine Bestim-
mungen
Dänemark Antrag
der Frau
12 Wo. seit letzter Periode Nein: Information durch behan-
delnden Arzt
Nein KK soz.med., eug.+ jur. Ind. Beratungsstelle entscheidet Keine Bestim-
mungen
Deutsch-land Antrag
der Frau
14 Wo. seit letzter Periode Ja: durch Beratungs-
stelle UND Arzt
3 Tage KK nur bei Bedürf-
tigkeit
soz.-med.Ind. 2. Arzt entscheidet P. kann im Einverneh-
men mit der Frau zur Beratung beigezogen werden
Frank-
reich
Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
14 Wo. seit letzter Periode Ja: durch behandelnden Arzt. Angebot einer weiteren Beratung (für Minderjährige obligatorisch) 1 Woche KK Med.+eug.Ind. 2 Ärzte entscheiden Keine Bestim-
mungen
Italien "Sozial.-
med. Ind.", jedoch Beurteilung durch die FRAU
90 Tage (Beginn der Frist nicht präzisiert) Ja: durch Beratungs-
stelle ODER behandeln-
den Arzt
7 Tage KK med. + eug. Ind. 2. Arzt entscheidet Keine Bestim-
mungen
Nieder-
lande
Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
24 Wo. seit letzter Periode Ja: durch behandelnden Arzt 5 Tage (ausg.SA in den ersten 6 Wochen) KK . Keine Bestim-
mungen
Norwegen Antrag
der Frau
12 Wo. (Beginn nicht präzisiert) Nein:
Information durch behan-
delnden Arzt
Nein KK soz.-med.+eug
Ind. 2 Ärzte entscheiden
Keine Bestim-
mungen
Öster-reich Antrag
der Frau
4 Monate ab letzter Periode (in der Praxis: 3 Monate) Ja: durch behan-
delnden Arzt
Nein KK nur bei med.Ind. med.+eug.Ind. Entscheid
durch behan-
delnden Arzt
Keine Bestim-
mungen
Portugal Antrag
der Frau
 10 Wo. seit letzter Periode Ja: durch einen 2. Arzt anlässlich der Feststellung der Schwan-
gerschaftsdauer
3 Tage ? med+jur. Ind. bis 12 Wo., danach enge med. und eug. Ind. Keine Bestim-
mungen
Schweden Antrag
der Frau
18 Wo. seit letzter Periode Nein.
Der Frau muss
ein Beratungs-
gespräch angeboten werden
Nein KK nach der 18. Woche: "beson-
dere Gründe". Sozialkom-
mission entscheidet
Keine Bestim-
mungen
Schweiz Notlage
Die "Notlagen-
indikation" wird durch Frau gestellt
12 Wo. seit letzter Periode Ja. Durch behandelnden Arzt Nein KK Med. und schwerwiegende
psychosoziale Ind.
Keine Bestim-
mungen
SPANIEN
(ab 5.7.2010)
Antrag
der Frau
14 Wo. seit letzter Periode
Ja. Durch behandelnden Arzt 3 Tage KK (?) Bis 22 Wo. med. Indikation, 2 Ärzte entschei-den. Danach nur schwere Miss-bildung des Fötus Keine Bestim-
mungen
Ost-  u. Mittel-
europa, Balkan
(ohne Polen)
Antrag
der Frau
In der Regel 12 Wo seit letzter Periode In einigen Ländern: Ja Nein In der Regel zahlt Frau selbst soz.-med. und eug. Ind. Keine Bestim-
mungen
Indikationenmodelle (Entscheid wird von Drittpersonen gefällt)
England sozial-med. +eug. Ind. Entscheid: 2 Ärzte 24 Wo Nein Nein KK, teils auch in Privatkliniken Lebensgefahr Keine Bestim-
mungen
Finnland med.,soz.+ eug.Ind.
Entscheid:
2 Ärzte
Bis 16 Wo Nein Nein KK Nach der 16. Woche nur
noch med.Ind.
Soweit "sach-
dienlich" soll P. angehört werden
Irland Nur bei Lebensgefahr für die Frau (auch Selbstmord-Gefahr)
Island weite soz. und med. Ind.
2 Ärzte od. Soz.arbeiterIn
Für soz. Ind.:
12 Wo
Beratung über Verhütung Nein KK Keine Bestim-
mungen
Polen sehr enge med. Ind., Vergewal-
tigung, Missbildung des Fötus
Keine (bei Vergewaltigung: 12 Wo) Nein Nein ? Keine Bestim-
mungen
SPANIEN
(bis 5.7.2010)
med. Ind. (auch psychische Gesundheit)
2 Ärzte,
liberale Handhabung
Keine (bei Missbildung des Fötus: 22, bei Vergewaltigung: 12 Wo) Nein Nein KK nur in öffentl. Spitälern Keine Bestim-
mungen
Quellen:
Eser/Koch "Schwangerschaftsabbruch im int. Vergleich", 1988
Nationale Gesetze


Weitere Informationen:

Übersicht alle Länder
Gesetzliche Bestimmungen in allen europäischen Ländern (IPPF, engl., Stand 2012
Gesetzliche Bestimmungen in allen Ländern der Welt (UNO, engl.) / falls Sie die gesuchte Länderseite nicht öffnen können: klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das betr. Land und speichern Sie die Seite auf Ihrem Computer, dann sollte das Öffnen funktionieren)
Gesetzestexte aller Länder (engl., franz., spanisch oder portugiesisch)

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