Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Ungewollt schwanger?

Sie hatten ungeschützten Sexualverkehr? Sofort handeln!

Pille vergessen, Erbrechen, Durchfall…
Kondom/Präservativ abgerutscht…
das Implanon, die Sterilisation hat versagt…
ein schwacher Moment…
Es gibt viele Situationen, wo bei der Verhütung etwas schief gehen kann.

Sogar ein Samenerguss in der Nähe des Scheideneingangs – ohne Eindringen des Gliedes – oder Petting kann zur Schwangerschaft führen…

Die "Notfallverhütung"


Schwangerschaftstest

Die früheste Möglichkeit herauszufinden, ob frau schwanger ist, ist ein Bluttest (im Labor, beim Arzt). Das ist frühestens 5 Tage nach der Befruchtung möglich.

Die Tests im Urin geben frühestens etwa 14 Tage nach der Befruchtung zuverlässig an (bei Ausbleiben der Periode).

Die Periode bleibt aus…

und/oder Sie verspüren Übelkeit, ein Ziehen in den Brüsten – Sie befürchten, ungewollt schwanger zu sein und tragen sich mit dem Gedanken, die Schwangerschaft abzubrechen? Verschaffen Sie sich rasch Klarheit durch einen Schwangerschaftstest (Apotheke, Arzt/Ärztin).

Beraten Sie sich mit Ihrem Partner, einer Freundin, Ihren Eltern, Ihrer Ärztin oder sonst einer Vertrauensperson… Oder wenden Sie sich an eine Familienplanungsstelle (in Deutschland z.B. Pro Familia), wenn Sie sich mit einer aussenstehenden Person besprechen möchten. Diese Stellen unterstehen der Schweigepflicht. Sie können Entscheidungshilfe und Begleitung beim Schwangerschaftsabbruch, aber auch Hilfen beim Austragen einer ungeplanten Schwangerschaft anbieten.

Vielleicht können auch die Erfahrungsberichte anderer Frauen hilfreich sein.

Die folgenden Angaben gelten für die Schweiz!

Nur Sie als betroffene Frau können beurteilen, was eine ungewollte Schwangerschaft für Ihr Leben bedeutet. Nach der in der Schweiz geltenden Fristenregelung liegt der Entscheid über Abbrechen oder Austragen der Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) allein bei der Frau. Lassen Sie sich zu nichts drängen. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Entscheidfindung, aber lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen.

Wenn Sie minderjährig sind, ist es besser, wenn Sie mit Ihren Eltern sprechen können. Die Zustimmung der Eltern zu einem Schwangerschaftsabbruch ist aber nicht erforderlich. Für Jugendliche unter 16 ist der Besuch einer Beratungsstelle obligatorisch.

Nach der 12. Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch erlaubt, wenn der Arzt/die Ärztin eine schwerwiegende Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau feststellt. Die Gefahr muss umso grösser sein, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Das Gutachten eines zweiten Arztes ist nicht nötig. Allerdings verlangen in solchen Fällen viele Spitäler und Privatärzte, dass die Frau mit einem Psychiater spricht.
Nur wenige Spitäler und Ärzte machen Abbrüche nach der 14. Woche (es sei denn, es werde eine fötale Missbildung festgestellt). Einige Links finden sich hier.
Andernfalls gibt es spezialisierte Kliniken im Ausland (Niederlande, England, Spanien), siehe Links.

Das schweizerische Gesetz kennt keine Wohnsitzklausel. Das heisst, Frauen aus andern Ländern können in der Schweiz unter gleichen Bedingungen einen Abbruch machen lassen wie Schweizerinnen.


Vorgehen, wenn der Entscheid zum Abbruch gefasst ist

Wenden Sie sich sofort an eine Ärztin/einen Arzt oder an die Poliklinik/das Ambulatorium einer Frauenklinik. Verlangen Sie einen möglichst baldigen Termin – je früher der Eingriff gemacht werden kann, desto besser. Einige Adressen finden Sie hier (bei den Familienplanungsstellen können Sie weitere Adressen erhalten).
Kantonale Bestimmungen
Familienplanungsstellen in der Schweiz

Bei der ersten Konsultation wird höchst wahrscheinlich ein Ultraschall gemacht, um die genaue Schwangerschaftsdauer festzustellen. Achtung: für viele Frauen ist es emotional belastend, die Bilder auf dem Bildschirm anzusehen. Falls Sie sie nicht zu sehen wünschen, fordern Sie, dass der Monitor weggedreht wird.

Der Arzt/die Ärztin ist durch das Gesetz verpflichtet, Sie umfassend zu informieren und mit Ihnen ein eingehendes Gespräch zu führen. Sie erhalten ein Informationsblatt und müssen ein Gesuchsformular unterschreiben.

Wenn seit dem ersten Tag der letzten Periode weniger als 49 Tage verstrichen sind, können Sie zwischen der medikamentösen (Mifegyne, RU486) und der chirurgischen Methode wählen.
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
Adressen für den medikamentösen Abbruch (mit Mifegyne)

Der Abbruch wird meist in einer Klinik (ambulant oder mit einem kurzen Spitalaufenthalt), manchmal aber auch in einer Arztpraxis durchgeführt. Das Komplikationsrisiko ist gering.


Die Kosten

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden in der Schweiz von den Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Je nach Methode (medikamentös oder Chirurgisch), Dauer der Schwangerschaft und Ort der Durchführung bzw. ob der Eingriff ambulant oder – selten – mit einem Spitalaufenthalt durchgeführt wird, belaufen sich die Kosten auf 500-3’000 Franken (für sehr späte Abbrüche aus medizinischen Gründen evtl. mehr).

ACHTUNG: wenn Sie sich über eine Anti-Abtreibungsorganisation ("Für Mutter und Kind", Pro Life) versichert und eine Verzichtserklärung auf die Zahlung eines Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet haben, zahlt die Kasse trotzdem!!! Es ist eine Pflichtleistung in der Grundversicherung.

Für Personen im Asylbereich und Sans-Papiers, die Schwierigkeiten haben mit der Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs, gibt es Beratungsstellen für Sans-Papiers.

In Deutschland
zahlt die Krankenkasse (bzw. das Bundesland) für den Eingriff nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt oder die Frau selbst nicht über ein minimales eigenes Einkommen verfügt.
Hier klicken für mehr Infos zu den Kosten in Deutschland
Das Gesetz schreibt eine obligatorische Beratung bei einer anerkannten Stelle (z.B. Pro Familia) und eine 3-tägige Bedenkzeit vor.
Die meisten Abbrüche werden in Arztpraxen durchgeführt.

In Österreich
geht der Eingriff zulasten der Frau. Die Beratung erfolgt durch den Arzt. Adressen in Österreich

Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen in Österreich:
Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz von 2001:
§ 146c. (1) Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das einsichts- und urteilsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit Pflege und Erziehung betraut ist.
Mündig Minderjährige sind laut Gesetz 14-18-Jährige.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
http://abtreibung.at/fur-ungewollt-schwangere/das-gesetz/osterreich


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Abtreibungsgegner