Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Schwangerschaftsabbruch – Abtreibung
Aktuell

7.6.2016
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2015 stabil

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Rate auf 1’000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren bleibt mit 6,3/1’000 weiterhin die niedrigste in ganz Europa.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/02/03/key/03.html


7.3.2016
Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit

In seinem Allgemeinen Kommentar Nr. 22 zu Art. 12 des UN-Sozialpaktes (Recht auf Gesundheit) hat der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte klar Stellung bezogen:
Das Recht auf Gesundheit umfasst die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Dazu gehören die Entscheidungsfreiheit im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen. Die Staaten müssten daher restriktive Abtreibungsgesetze liberalisieren, den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, Barrieren abbauen und den Frauen den Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch garantieren.
http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=E%2fC.12%2fGC%2f22&Lang=en


12.2.2016
Portugal: Parlament macht restriktive Gesetzesänderung rückgängig

Am 22. Juli 2015, kurz vor Ende der Legislatur, verabschiedete die konservative Mehrheit im Parlament eine Gesetzesänderung: Neu sollten Frauen einen Beitrag an die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs bezahlen und obligatorisch vor dem Abbruch eine umfassende Beratung erhalten. Das Recht auf Gewissensverweigerung des Personals wurde ausgedehnt.
Bei den Wahlen vom 4.Oktober hat die Linke die Mehrheit im Parlament errungen und in der Folge am 20. November alle Restriktionen wieder aufgehoben.
Gegen diesen Entscheid legte Staatspräsident Anibal Cavaco Silva im Januar 2016 sein Veto ein.
Am 10. Februar hat das Parlament das Veto überstimmt.


17.12.2015
Definitiver Beschluss des Parlaments:
Frankreich schafft Bedenkzeit ab

Die Nationalversammlung hat definitiv eine Gesetzesänderung verabschiedet, womit die 1-wöchige Bedenkzeit, welche das Gesetz von 1975 zwischen der ersten Konsultation und dem Schwangerschaftsabbruch vorschrieb, abgeschafft wird.
Ausserdem werden neu chirurgische Abbrüche in Gesundheitszentren zugelassen und dürfen Hebammen medikamentöse Abbrüche durchführen.
Damit soll der Zugang für alle zum Schwangerschaftsabbruch in der Nähe des Wohnorts sichergestellt werden.


28. September: International Safe Abortion Day
Safe abortion: women’s right!!!

http://www.safeabortionwomensright.org/history-of-28-sept-slideshow/


23.7.2015
Sozialcharta: Kein Recht auf Gewissensverweigerung

Am 17. Juni stimmte der Ministerrat des Europarates der Entscheidung des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) zu, wonach die Europäische Sozialcharta Angehörigen der Gesundheitsberufe kein Recht gibt, aus Gewissensgründen den Frauen reproduktive Gesundheitsdienste (Schwangerschaftsabbruch) zu verweigern.
Der Ausschuss wies eine diesbezügliche Beschwerde der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) gegen Schweden ab. Er wies auch den Versuch der FAFCE zurück, Art. 11 der Charta (Recht auf Schutz der Gesundheit) dahin zu interpretieren, als ob sie fötales Leben unter Schutz stelle.
Pressemitteilung (engl.)


16.6.2015
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2014 unter 10’000 gesunken

Im Jahr 2014 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz – trotz Bevölkerungswachstum – auf den tiefsten Stand seit je gesunken und hat die Zehntausenderschwelle unterschritten. Es wurden 9’990 Abbrüche an in der Schweiz wohnhaften Frauen verzeichnet (gegenüber 10’177 im Vorjahr). Das entspricht einer Abbruchrate von 6,3/1’000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren. Auch die Rate der Jugendlichen ist weiter gesunken auf 3,7/1’000 15-19-Jährige.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/02/03/key/03.html


22. Dezember 2014
Luxemburg lockert Abtreibungsgesetz

Am 22. Dezember ist in Luxemburg die kurz zuvor vom Parlament verabschiedete Revision der Abtreibungsgesetzgebung publiziert worden. Schwangerschaftsabbruch wird jetzt nicht mehr im Strafgesetz geregelt, sondern im Gesetz über die Sexualerziehung, die Prävention der heimlichen Abtreibung und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Wie in Frankreich, wurde die Voraussetzung einer “Notlage”, welche eine Frau geltend machen musste, gestrichen. Bis 14. Schwangerschaftswoche liegt der Entscheid allein bei der Frau. Die obligatorische Beratung bei einer Sozialberatung wurde gestrichen. Die obligatorische Bedenkzeit von 3 Tagen zwischen der Erstkonsultation beim Arzt und dem Eingriff wurde hingegen beibehalten.
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2014/0238/a238.pdf


18. Dezember 2014
Mozambique erhält eine Fristenregelung

Präsident Armando Guebuza hat die Ende November vom Parlament beschlossene Revision des Strafgesetzbuches unterzeichnet. Damit erhält Mozambique als 4. Land in Afrika eine Fristenregelung. Bis zur 12. Woche ist der Abbruch der Schwangerschaft auf Antrag der Frau legal. Danach gilt eine medizinische Indikation.


17. Dez. 2014
UK: wichtiger Entscheid des Obersten Gerichts zur Gewissensverweigerung

Zwei katholische Hebammen hatten sich an einem Spital in Glasgow geweigert, bei Schwangerschaftsabbrüchen supervisorische und organisatorische Aufgaben zu übernehmen, obwohl sie nicht selbst bei den Eingriffen mitwirken mussten. Sie klagten gegen das Spital. Das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs hat nun in letzter Instanz einstimmig entschieden, dass das Recht auf Gewissensverweigerung nur für Personen gilt, die direkt an der Behandlung beteiligt sind.
Dasselbe gelte für Ärzte, die die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen. Sie seien verpflichtet, Frauen an KollegInnen weiterzuweisen, die nicht gegen Abtreibung eingestellt seien.
Press Release


26. Nov. 2014
Frankreich: Parlament klar für grundlegendes Recht auf Abtreibung

Zum 40. Jahrestag der Annahme der Fristenregelung durch das französische Parlament, hat die Assemblée nationale mit überwältigendem Mehr eine Resolution gutgeheissen, die das “grundlegende Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch” bekräftigt.


23. Sept. 2014
Spanien: restriktiver Gesetzesentwurf zurückgezogen

Weil innerhalb der Regierung und der Partei kein Konsens gefunden werden konnte, hat Regierungschef Mariano Rajoy den äusserst restriktiven Gesetzesentwurf des Justizministers Gallardon zurückgezogen. Dieser hat daraufhin seinen Rücktritt erklärt. Mit dem neuen Gesetz wollte die konservative Regierung die von den Sozialisten 2010 eingeführte Fristenregelung rückgängig machen. Laut Meinungsumfragen will eine Mehrheit der SpanierInnen die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beibehalten.
Allerdings droht weiterhin Gefahr: vor dem Verfassungsgericht liegt eine Klage der konservativen Partei, die verlangt, die Fristenregelung sei verfassungswidrig zu erklären.


18. August 2014
Extreme “Lebensschutzinitiative” definitiv gescheitert

Wie der Initiant, der evangelikal-fundamentalistische Heinz Hürzeler bekanntgab, lohnt es sich nicht, die Unterschriften zu zählen. Schade, wir hätten gern gewusst, ob es mehr als 5’000 waren (nötig wären 100’000). Er erhielt nicht einmal die Unterstützung der wichtigsten Abtreibungsgegner-Organisationen. Sie haben nach mehreren deutlichen Abstimmungsniederlagen wohl begriffen, dass die Schweizer Bevölkerung das Recht der Frauen, selbst zu entscheiden, ob und wann und unter welchen Bedingungen sie Mutter werden möchten, voll unterstützen.


6. August 2014
Frankreich: “Notlage” verschwindet aus dem Gesetz

Nachdem beide Parlamentskammern das Gesetz über die wirkliche Gleichstellung von Frau und Mann angenommen haben und der Verfassungsrat dessen Konformität mit der Verfassung bestätigt hat, ist das Gesetz am 6. August in Kraft getreten. Es enthält auch eine Bestimmung zum Schwangerschaftsabbruch:

Das Abtreibungsgesetz von 1975 erlaubte den Schwangerschaftsabbruch für die Frau, “deren Zustand sie in eine Notlage versetzt”. Diese Formulierung wurde ersetzt durch “die Frau, die die Schwangerschaft nicht fortzuführen wünscht”. Regierung und Parlament wollten hiermit unterstreichen, dass es sich um einen autonomen Entscheid der Frau handelt.

Leider hat das Schweizer Parlament im Jahr 2001 die französische Formulierung kopiert und für die Schweiz dauert daher die “Notlage” an. Aber immerhin ist klar, dass die Frau selbst darüber befindet, ob sie sich in einer Notlage befindet.


10. Juni 2014
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche erneut gesunken

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von in der Schweiz wohnhaften Frauen ist 2014 wieder leicht gesunken (von 10'477 im Vorjahr auf 10'137). Und dies trotz Bevölkerungswachstum. Deutlich war der Rückgang bei den Jugendlichen unter 20 Jahren (um 9,9%, von 952 auf 858). Die Rate ist mit 6,4 auf 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren die niedrigste in ganz Europa, desgleichen bei den 15-19-Jährigen, deren Rate mit 4/1'000 ein Rekordtief erreicht hat.
Der Anteil der medikamentösen Abbrüche (mit Mifegyne) ist nochmals leicht angestiegen, auf 68% des Totals. Die Abbrüche werden immer frühzeitiger vorgenommen: 73% in den ersten 8 Schwangerschaftswochen (gerechnet ab der letzten Periode), 88% vor Ende der 10. Schwangerschaftswoche.
Quelle: Bundesamt für Statistik


28. Mai 2014
Europäische Kommission lehnt die Bürgerinitiative "One of us" ab

Die Europäische Kommission lehnt es ab, der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ Folge zu geben. Die Initiative forderte die EU auf, die Finanzierung von Tätigkeiten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen – insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und öffentliche Gesundheit – zu unterbinden. Die Initiative war im Februar 2014 mit 1,7 Millionen Unterschriften aus 18 EU-Ländern eingereicht worden. Sie hat die Wirkung einer Petition.
Die Kommission begründet ihren negativen Entscheid damit, dass der bestehende Rechtsrahmen für EU-Finanzierungsmassnahmen im Bereich der Forschung und der Entwicklungspolitik bereits strengen ethischen Grundsätzen genügt.


Roman-Stefan21.5.2014
Abtreibung 1949 – so war es früher

In ihrem Roman Die Befragung der Zeit zeichnet Verena Stefan eine eindrückliche Familiengeschichte und ein Zeitbild.
Der dokumentarische Roman basiert auf ihren Erinnerungen an den Grossvater, der als Dorfarzt mehrmals wegen Abtreibung verurteilt wurde, auf Erzählungen der Familie, Tagebüchern und Gerichtsakten.

Verlag Nagel & Kimche, 2014
ISBN 978-3-312-00606-9


8. März 2014
Wichtiger Entscheid des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte

Ein grossartiger Erfolg für IPPF Europe Region (International Planned Parenthood Federation). Die Organisation hat 2012 beim Ausschuss eine Beschwerde gegen Italien eingereicht, weil dort Frauen wegen massenhafter Gewissensverweigerung des medizinischen Personals oft keinen Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch haben.
Gerade rechtzeitig zum internationalen Tag der Frau hat der Europäische Ausschuss für soziale Rechte jetzt mit 13 : 1 Stimmen entschieden: Solch unüberwindbare Hürden verletzen das in der europäischen Sozialcharta gewährleistete Recht auf Gesundheit. Der italienische Staat muss die medizinische Versorgung so organisieren, dass sie den Bedürfnissen der Patientinnen gerecht wird.
http://www.ippfen.org/news/major-victory-europe-international-women%E2%80%99s-day


Volksabstimmung vom 9. Februar 2014:
69,8% stimmten NEIN zur Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"

nein-angriff-fristenregelungMedienmitteilung des Komitees Nein zum Angriff auf die Fristenregelung

ParlamentarierInnen sagen NEIN zur Abtreibungsfinanzierungs-Initiative
http://www.youtube.com/fristenregelung


1. Februar 2014
Spanien: Zehntausende protestieren gegen Rückschritt: NO !

NO!Zehntausende haben am 1. Februar in Madrid gegen die von der konservativen Regierung Rajoy geplante drastische Verschärfung des Abtreibungsgesetzes demonstriert.

Auch wir sagen am 9. Februar:

NO ! zur anti-Abtreibungs-Initiative


3. Januar 2014
73 Prozent der Spanier gegen geplante Verschärfung der Abtreibungsgesetze

Die große Mehrheit der Spanier spricht sich gegen die von der konservativen Regierung Rajoy auf den Weg gebrachte Verschärfung der Abtreibungsgesetze aus. 73,3 Prozent der SpanierInnen sind laut einer Umfrage der Tageszeitung El Mundo für den Erhalt der bisherigen liberalen Fristenregelung. Unter den Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren sind sogar 84,3 Prozent gegen die Gesetzesreform. (Quelle: Die Standard)


10. Dezember 2013 Internationaler Tag der Menschenrechte
Abtreibung – ein Menschenrecht?

Vortrag von Anne-Marie Rey
Bern
, Dienstag 10.12.2013,  19:00-21:00 @ Polit-Forum Käfigturm, Marktgasse 67, 3003 Bern
Veranstalterin: Berner Sektion der Freidenker-Vereinigung Schweiz
download der ppt-Präsentation


21.November 2013
Tasmanien (Australien) entkriminalisiert Abtreibung

Am 21. November hat das Parlament von Tasmanien als dritter australischer Bundesstaat (nach dem Hauptstadt-Territorium und Victoria) den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert. Im StGB bleibt nur noch Abtreibung durch einen Nicht-Arzt oder ohne Einwilligung der Frau. Alles andere wird in einem Spezialgesetz geregelt:
In den ersten 16 Wochen entscheidet die Frau allein, nachher braucht sie die Einwilligung von 2 ÄrztInnen, eine medizinische Indikation also, aber unter Berücksichtigung psychosozialer Aspekte.
ÄrztInnen mit einem Gewissenskonflikt müssen der Frau Adressen geben, wo der Abbruch gemacht wird. Ausserdem sieht das Gesetz eine 150-Meter-Schutzzone vor Kliniken vor, wo Frauen und Klinikpersonal nicht von Abtreibungsgegnern belästigt werden dürfen.
http://www.examiner.com.au/story/1925158/tasmania-leads-nation-as-abortion-bill-passed/


28. September 2013
Frankreich: Regierung lanciert eine Website zur Abtreibung

Anlässlich des internationalen Tages für freien Zugang zum sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch hat Najat Vallaud-Belkacem, Ministerin für Frauenrechte, neue Massnahmen der französischen Regierung zum Schutz des Rechts auf Abtreibung vorgestellt. Um den lügnerischen und irreführenden Informationen auf gewissen Websites der Abtreibungsgegner entgegenzuwirken, lanciert die Regierung die Website www.IVG.gouv.fr.


28. September 2013
Internationaler Aktionstag für das Recht auf Zugang zum sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch

In über 50 Ländern auf allen Kontinenten fanden Aktionen für das Recht auf Abtreibung statt. In vielen Entwicklungsländern ist Abtreibung immer noch verboten und Frauen riskieren Gesundheit und Leben bei heimlichen Abtreibungen. Die Todesfälle infolge illegaler Abtreibungen werden auf weltweit 47'000 geschätzt.
In den USA und Europa machen sich extreme religiöse und politische Kreise, die errungene Rechte wieder beschneiden wollen, immer lauter bemerkbar.


27. September 2013
Polen: restriktiver Volksvorschlag vom Parlament zurückgewiesen

Mit 233 zu 182 Stimmen lehnte das polnische Parlament einen Volksvorschlag ab, der Abtreibung bei fötaler Missbildung verbieten wollte. Der Volksvorschlag war mit 400'000 Unterschriften zustande gekommen.
mehr zu Polen


27. September 2013
Deutliche Abfuhr für Anti-Abtreibungsinitiative im Parlament

In der Schlussabstimmung vom 27. September hat der Nationalrat die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" mit 155 : 33 Stimmen abgelehnt, bei 7 Enthaltungen. Der Ständerat lehnte sie mit 37 : 5 Stimmen ab.
mehr zur Initiative


9. September 2013
Ständerat sagt deutlich nein zur Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"

Mit 37:4 Stimmen hat der Ständerat einen Antrag von Mit-Initiant Peter Föhn abgelehnt, der eine Rückweisung der Vorlage an die Kommission verlangte mit dem Auftrag, einen mit der Forderung der Initiative identischen Gegenvorschlag auf Gesetzesebene (KVG) auszuarbeiten. Der Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” aus Kreisen der fundamentalistischen Abtreibungsgegner hat der Ständerat somit eine mehr als deutliche Absage erteilt. Anfang des nächsten Jahres wird die Initiative dem Volk unterbreitet.
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Ende Juli 2013
Irisches Nullsummen-Spiel

Zweieinhalb Jahre nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Irland verpflichtend aufforderte, die Gesetzeslage zur Abtreibung endlich zu klären, hat des Parlament ein Gesetz verabschiedet, das an der bisherigen Situation gar nichts ändern wird. Irländerinnen werden weiterhin zu Tausenden ins Ausland fahren müssen für einen Schwangerschaftsabbruch.
Das neue Gesetz erlaubt einen Abbruch nur, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder wenn zwei Psychiater und ein Gynäkologe einstimmig eine akute Suizidgefährdung attestieren. Ein gesundheitliches Risiko, Vergewaltigung oder fötale Fehlbildung sind weiterhin keine Gründe. Bei illegaler Abtreibung droht eine Haftstrafe bis zu 14 Jahren – Irland ist mindestens 50 Jahre im Rückstand gegenüber dem Rest Europas.
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9. Juli 2013
Neue Studie: Kein Risiko für Frühgeburt nach früherer Abtreibung

Eine Analyse über 757'000 Geburten in Schottland von 1980-2008 ergab: Ab dem Jahr 2000 ist kein erhöhtes Risiko für Frühgeburten nach einem vorangegangenen Schwangerschaftsabbruch mehr festzustellen. Die Forscher führen dies darauf zurück, dass seit Ende der 1990er Jahre bei chirurgischen Abbrüchen routinemässig Prostglandine zur Anwendung kommen, um den Muttermund aufzuweichen und der Anteil der medikamentösen Abbrüche massiv zugenommen hat. Abortion and Preterm Birth in Scotland


2. Juli
Ständeratskommission lehnt anti-Abtreibungs-Initiative ab

Einstimmig hat die ständerätliche Gesundheitskommission dem Plenum die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" zur Ablehnung empfohlen.


23. Juni 2013
Uruguay: Referendum gegen Fristenregelung nicht zustande gekommen

Die im Oktober 2012 vom Parlament verabschiedete Fristenregelung kommt nicht vors Volk. Es gelang den Abtreibungsgegnern nicht, die für die Durchführung eines Referendums nötigen 655'000 Stimmen (25% der Stimmberechtigten) zu mobilisieren. Nur knapp 230'000 BürgerInnen begaben sich am Sonntag an die Urnen. Damit bleibt Uruguay – neben Kuba, Mexiko City und Guyana – unter den wenigen Ländern Lateinamerikas mit liberalem Abtreibungsgesetz.


12. Juni 2013
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2012 um 2% gesunken

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von in der Schweiz wohnhaften Frauen ist 2012 wieder leicht gesunken (von 10'715 im Vorjahr auf 10'477). Und dies trotz Bevölkerungswachstum. Deutlich war der Rückgang bei den Jugendlichen unter 20 Jahren (um 7,4%, von 1'028 auf 952). Die Rate ist mit 6,7 auf 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren die niedrigste in ganz Europa, desgleichen bei den 15-19-Jährigen, deren Rate mit 4,4/1'000 ein Rekordtief erreicht hat.
Der Anteil der medikamentösen Abbrüche (mit Mifegyne) ist nochmals angestiegen, auf 67% des Totals. Die Abbrüche werden immer frühzeitiger vorgenommen: 72% in den ersten 8 Schwangerschaftswochen (gerechnet ab der letzten Periode), 88% vor Ende der 10. Schwangerschaftswoche.
Quelle: Bundesamt für Statistik


18. April 2013
Kommentare zum Entscheid des Nationalrats zur anti-Abtreibungsinitiative
Medienmitteilung der Nationalen Ethikkommission
Medienmitteilung des Vereins "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung"


17. April 2013
Schweiz: Anti-Abtreibungsinitiative im Parlament deutlich abgelehnt

Mit 130 zu 29 Stimmen (insbesondere aus der SVP-Fraktion) und bei 19 Enthaltungen hat der Nationalrat die Anti-Abtreibungsinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" deutlich abgelehnt. In der Debatte wurde überaus klar, dass es bei der Initiative in Wirklichkeit nicht um die Finanzierung bzw. die Einsparung von Kosten im Gesundheitswesen geht, sondern um den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Zugangs aller Frauen zum legalen, fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Die klare Mehrheit der PolitikerInnen aus allen Lagern will offensichtlich die bisherige Regelung, die in der Volksabstimmung von 2002 von über 72% der Bevölkerung gutgeheissen wurde und sich seither bewährt hat, nicht antasten.


26. Februar 2013
Schweiz: Abtreibungsverbots-Initiative zum Dritten

Eine Gruppe von extremen Abtreibungsgegnern aus dem Umfeld von "Ja zum Leben" lanciert eine Initiative "Lebensschutz stopft Milliardenloch". "Menschliches Leben ist geschützt", wollen sie in die Verfassung schreiben. Die Verfassung garantiert zwar bereits das Recht auf Leben… Aber das meinen sie nicht, sie peilen ein absolutes Abtreibungsverbot an. Sie fordern: Frauen sollen die Pille absetzen und Kinder zur Welt bringen. Seid fruchtbar und mehret euch… zur Ankurbelung von Wirtschaft und Konsum.
Zwei Volksinitiativen mit ähnlicher Forderung wurden bereits 1985 (mit 69% nein) und 2002 (mit 82% nein) massiv abgelehnt. Das dürfte auch das Schicksal dieser Neuauflage sein, falls sie zustande kommt. Nicht einmal "Ja zum Leben" Schweiz scheint dahinter zu stehen. Und sie kommt den AutorInnen der andern Anti-Abtreibungsinitiative in die Quere, die versuchen, sich moderat zu geben.


28. Januar 2013
25. Jahrestag des Entscheids des Obersten Gerichts in Kanada: Es geht auch ohne Gesetz

Am 28. Januar 1988 hat das Oberste Gericht von Kanada das Abtreibungsgesetz ausser Kraft gesetzt, weil es das Recht auf persönliche Sicherheit der Frauen verletze. Kanada war damit das erste Land weltweit, das bewies, dass es auch ohne Abtreibungsgesetz geht. Schwangerschaftsabbruch wird als Teil der Gesundheitsversorgung betrachtet.
Mehr dazu…
Der Gerichtsfall – Vorgeschichte und Auswirkungen (französisch-englisch)


22. Januar 2013
40. Jahrestag des Entscheids Roe vs. Wade in den USA

Mit dem bahnbrechenden Entscheid Roe vs. Wade vom 22. Januar 1973 erhielten die Frauen in den USA das grundsätzliche Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen oder austragen wollten. Nur im letzten Drittel der Schwangerschaft gestand das Gericht den Einzelstaaten das Recht zu, das Entscheidungsrecht der Frau einzuschränken.
In der Praxis jedoch versuchen die Einzelstaaten, unter dem Einfluss der Abtreibungsgegner, immer mehr Hürden zu errichten.
Mehr dazu…


20.12.2012
Spektakuläres Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Mit seinem Urteil hat der Gerichtshof das Verbot der in vitro Fertilisation durch Costa Rica für unvereinbar mit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention erklärt.
Begründet wird der Entscheid damit, der Embryo sei keine Person und besitze kein absolutes Recht auf Leben, seine Schutzwürdigkeit nehme im Verlauf der Entwicklung zu und müsse mit dem grundlegenden Recht von Frauen und Paaren auf Privatleben, einschliesslich ihre reproduktiven Rechte und ihre Fortpflanzungsfreiheit abgewogen werden.


22.11.2012
Luxemburg: Parlament beschliesst Fristenregelung

Jede Frau hat in Zukunft in Luxemburg das Recht, aus persönlichen Gründen eine Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen abbrechen zu lassen, nach einer Beratung und einer 3-tägigen Bedenkzeit. Der Entscheid liegt bei der Frau. 39 Abgeordnete stimmten am Donnerstagabend im Parlament nach einer mehrstündigen Debatte für eine Lockerung des Abtreibungsgesetzes von 1978. 21 sprachen sich dagegen aus.


14.11.2012
Nein zum Angriff auf die Fristenregelung

Unter diesem Namen wurde am 14. November 2012 in Bern ein gesamtschweizerischer Verein gegründet, der die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ sowohl im Umfeld der parlamentarischen Beratung wie auch im Vorfeld der Volksabstimmung bekämpfen wird. Babette Sigg Frank von den CVP-Frauen wurde an der Gründungsversammlung zur Präsidentin gewählt. Als Vizepräsidentinnen wurden Carmen Walker Späh (FDP. Die Liberalen Frauen), Katharina Prelicz-Huber (Grüne Frauen) und Yvonne Feri (SP Frauen) gewählt. Dem Vorstand gehören weitere Personen aus FDP und SP sowie aus verschiedenen Frauen- und Fachorganisationen an.  Medienmitteilung


2.11.2012
Nationalratskommission lehnt Abtreibungsinitiative ab

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltungen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission war u.a. der Ansicht, dass die Initiative schädliche gesundheitliche und soziale Auswirkungen zur Folge hätte und keine wesentlichen Kosteneinsparungen erzielen würde.
http://www.parlament.ch/d/mm/2012/seiten/mm-sgk-n-2012-11-02.aspx


1.11.2012
Der SEK lehnt Anti-Abtreibungsinitiative ab

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehnt die Forderung der Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ab, die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenversicherung zu streichen. Familiäre, soziale und wirtschaftliche Missstände könnten das Leben der Frau so bedrohen, dass sie dem „sozialen Tod“ ausgesetzt sei, schreibt der SEK. So lange wir unsere Gesellschaft so gestalteten, dass Frauen ihre Lebenssituation aufgrund einer Schwangerschaft als Notlage empfinden, trage die gesamte Gesellschaft Verantwortung, schliesst der Kirchenbund. Nicht durch Sanktionen, sondern durch Lebensperspektiven könnten Abtreibungen verhindert werden.
Medienmitteilung des SEK


30.10.2012
EKF lehnt Anti-Abtreibungsinitiative ab

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen lehnt die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» klar ab. Die Initiative stellt nach Auffassung der EKF einen Rückschritt für die Rechte der Frauen in der Schweiz dar, der inakzeptabel ist. Die im Jahr 2002 vom Volk angenommene Fristenregelung habe sich in der Praxis sehr gut bewährt und dürfe nicht in Frage gestellt werden, schreibt die EKF.
Medienmitteilung der EFK


23.10.2012
Regierung von Uruguay bestätigt Fristenregelung

Die Regierung von Uruguay hat die Fristenregelung, wie sie vom Parlament verabschiedet wurde, bestätigt. Sie soll innert 30 Tagen in Kraft treten. Das bedeutet eine wichtige Bresche in den restriktiven Regelungen der Abtreibung, wie sie in den meisten Ländern Lateinamerikas vorherrscht. Ausnahmen sind neben Uruguay nur Kuba, Guayana und Mexiko-Stadt.


28.9.2012
Globaler Aktionstag für den Zugang zum sicheren, legalen Schwangerschaftsabbruch

Auf der Welt sterben immer noch schätzungsweise 47'000 Frauen jährlich an den Folgen illegaler Pfuscherabtreibungen. Die Botschaft des Aktionstages: legaler Schwangerschaftsabbruch rettet Leben. Verschiedene Aktionen, verschiedene Orte – eine Forderung: Entkriminalisierung der Abtreibung!
http://www.september28.org/


28.8.2012
EGMR: Der Embryo ist kein "Kind"

Das hält jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil COSTA und PAVAN gegen ITALIEN vom 28.8.2012 (Beschwerde no 54270/10) fest: "la notion d’« enfant » ne saurait être assimilée à celle d’« embryon »", – der Begriff "Kind" kann nicht mit "Embryo" gleichgesetzt werden.


19.7.2012
Das italienische Verfassungsgericht: nur die Frau entscheidet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18.10.2011 tut nichts zur Sache.

Laut dem italienischen Gesetz braucht eine Minderjährige die Einwilligung der Eltern, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen will. Stehen dem jedoch ernste Gründe entgegen, kann der Vormundschaftsrichter die Frau ermächtigen, selbst zu entscheiden.
Ein Richter in Spoleto hat den Antrag einer 16-Jährigen benutzt, um beim Verfassungsgericht die Verfassungsmässigkeit der Fristenregelung in Frage zu stellen. Er berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18.10.2011, das die Patentierung von biotechnologischen Verfahren untersagt, welche die Zerstörung von Embryonen voraussetzen und die der Menschenwürde geschuldete Achtung beeinträchtigen könnten.
Das Verfassungsgericht hat die Anfrage des Vormundschaftsrichters als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Er habe seine Kompetenzen überschritten. Seine Aufgabe sei es einzig abzuklären, ob die Minderjährige fähig sei, ihren Entscheid selbständig zu fällen. Das Urteil des EuGH sei im Übrigen in diesem Zusammenhang irrelevant. Es betreffe einzig die juristische Definition, was unter "Embryo" zu verstehen sei und welche Verfahren nicht patentierbar seien.
(Abtreibungsgegner interpretieren das EuGH-Urteil fälschlicherweise so, als behandle es den Embryo als Rechtssubjekt und schreibe ihm absolute Menschenwürde zu.)
Urteil des italienischen Verfassungsgerichts (italienisch)
Urteil des EuGH vom 18.10.2011


19.6.2012
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche weiterhin stabil

Auch im 9. vollen Jahr nach Einführung der Fristenregelung ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stabil geblieben. Die Zahl der Abbrüche an in der Schweiz wohnhaften Frauen betrug 10'694 (Vorjahr: 10'650), die Rate auf 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren lag unverändert bei 6,8, gleich übrigens wie im Jahr 2003. Sie ist eine der niedrigsten in Europa. Auch die Rate der Jugendlichen blieb unverändert, bei niedrigen 4,6/1'000 15-19-Jährige.
Mehr Infos: Statistik BFS


2.6.2012
10 Jahre Fristenregelung – breit abgestützte Resolution

Aus Anlass des 10. Jahrestages der Volksabstimmung über die Fristenregelung feierte ein überparteiliches Komitee die Errungenschaft mit einer Jubiläumsveranstaltung in Bern, die gleichzeitig als Kampagnenstart gegen die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ diente: 53 gesamtschweizerische Organisationen haben die Resolution „Wir tolerieren keine Rückschritte“ unterschrieben, welche die Fristenregelung und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkasse verteidigt.
Resolution (pdf)
Einführungsvotum A. Cotting (pdf)
Referat A.M. Rey (pdf)
Referat H. Huldi (pdf)
Referat J. de Quattro (pdf)


29.5.2012
"10 Jahre Fristenregelung – Nein zum Rückschritt"

Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk mit 72 % Ja-Stimmen die Fristenregelung klar angenommen. 10 Jahre später, versteckt hinter finanzpolitischen Argumenten wollen ultrakonservative Kreise dieses klare Volksverdikt wieder in Frage stellen. Ein überparteiliches Komitee will zusammen mit Fachleuten diese absurde Initiative bekämpfen.
An einer Medienkonferenz wurden die Argumente dargelegt:
Der Schwangerschaftsabbruch im Kontext der sexuellen Rechte (Rohner)
Eine Abtreibung ist eine private und selbstbestimmte Entscheidung jeder Frau! (Feri)
Fristenregelung – Ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Schwangerschaftsabbrüche, und ein Spiegel für die Gleichstellung der Frau in der Schweiz (Gilli)
Non à l’initiative „financer l'avortement est une affaire privée" (Amgwerd)
Non à l’initiative „Financer l’avortement est une affaire privée" (Moret)
Nein zum Rückschritt! (Rey)


28.5.2012
Internationaler Aktionstag für die Gesundheit von Frauen

Jährlich wird am 28. Mai ein internationaler Aktionstag für Frauengesundheit durchgeführt. Dieses Jahr lautet das Motto: "Full Recognition of Young People’s Sexual and Reproductive Rights! Recognise Reproductive Rights! Mobilise for Reproductive Justice!

In der Schweiz trifft das Datum zusammen mit der Eröffnung der Kampagne "Nein zur Initiative Abtreibung ist Privatsache" durch ein überparteiliches Komitee. Mit Zeugnissen von betroffenen Frauen will das Komitee aufzeigen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in jedem Frauenleben vorkommen kann und der legale, fachgerecht durchgeführte Eingriff für alle Frauen zugänglich sein muss. Dazu gehört auch, dass die Finanzierung gewährleistet ist, sonst werden die Gesundheit von Frauen und ihre reproduktiven Rechte gefährdet.
http://www.blick.ch/news/politik/abgetrieben-um-zu-leben-id1899742.html#community_article_comments_default


9.5.2012
Bundesrat lehnt Anti-Abtreibungsinitiative ohne Gegenvorschlag ab

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" zur Ablehnung. Er will die bestehende Regelung nicht ändern, die in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von über 72 Prozent angenommen wurde. Nach Auffassung des Bundesrates ist es richtig, dass die geltende gesetzliche Regelung nicht nur die Voraussetzungen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen festschreibt, sondern auch die Finanzierung umfasst.
Medienmitteilung des Komitees "Nein zur Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"


3.5.2012
10 Jahre Fristenregelung – wir wollen keine Rückschritte!
Öffentliche Veranstaltung am 2. Juni 2012 in Bern

Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk mit 72 % Ja-Stimmen die Fristenregelung klar angenommen. Diese Regelung beinhaltet auch die Zahlungspflicht der Krankenversicherung im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs. Das wollen ultrakonservative Kreise mit ihrer Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" jetzt wieder abschaffen.
Ein überparteiliches Komitee hat sich gebildet, um diese Initiative zu bekämpfen. Es nimmt den 2. Juni zum Anlass, über die Geschichte, die aktuelle Praxis und die kommende Abstimmung zu informieren.


26.4.2012
Liechtenstein: wieder bleibt alles beim alten

Mit 14 zu 11 Stimmen hat der Liechtensteiner Landtag einen Antrag abgelehnt, wonach die Frauen wenigstens nicht mehr mit Strafe bedroht worden wären, wenn sie im Ausland abtreiben. Eine Motion, die eine Fristenregelung nach Schweizer Modell verlangte, wurde zurückgezogen. Die endlose Debatte wird weiter gehen.


5.3.2012
Deutschland: niedrigste Abtreibungszahl seit Neuregelung von 1996

Im Jahr 2011 wurden 108'900 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 1,4% weniger als im Vorjahr. Auch die Zahl der Abbrüche bei Minderjährigen ging deutlich zurück.
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28.12.2011
Uruguay: Senat stimmt Fristenregelung zu

Mit 17 : 14 Stimmen hat der Senat von Uruguay einer Fristenregelung zugestimmt. Die Vorlage geht nun an das Unterhaus, wo ebenfalls die Links-Koalition von Regierungspräsident José Mujica über die Mehrheit verfügt. Der Präsident hat angekündigt, dass er – im Gegensatz zu seinem Vorgänger – das neue Gesetz unterzeichnen wird (vgl. news vom 20.11.2008).
In Uruguay ist seit 1938 ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder in Fällen von Vergewaltigung.


25.10.2011
Österreich: HLI-Aktivisten wegen Klinikbelagerungen verurteilt

Vier AbtreibungsgegnerInnen, darunter der Vorsitzende von Human Life International (HLI Österreich), Dietmar Fischer, wurden in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz wegen Stalking verurteilt. Sie hatten sich rund ein Jahr lang immer wieder vor die Praxis eines Gynäkologen hingestellt. Dabei verteilten sie an Frauen Plastikembryos und Rosenkränze, um sie von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen. "Politische Aktionen sind zulässig, aber nicht eine Hexenjagd auf einzelne", so die Richterin.
Ein bahnbrechendes Urteil, das hoffentlich den Psychoterror vor Abtreibungskliniken in Österreich unterbinden wird.
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18.10.2011
Liechtenstein: knappe Ablehnung der Fristenregelung im Landtag

Mit 13 : 12 Stimmen hat das 25-köpfige Parlament des Fürstentums eine Motion abgelehnt, die eine Fristenregelung nach Schweizer Muster forderte. Vermutlich hat wiederum das angekündigte Veto des Erbprinzen die Parlamentarier negativ beeinflusst.
Der Vorstoss wurde von 2 Abgeordneten der Freien Liste eingereicht, nachdem die Fristenregelung in der Volksabstimmung knapp abgelehnt worden war. Eine Repräsentativ-Befragung hat aufgezeigt, dass ohne Veto-Drohung durch den Fürsten und ohne embryopathische Indikation das Volk höchst wahrscheinlich einer Fristenregelung zugestimmt hätte.
Immerhin soll jetzt zumindest eine Vorlage ausgearbeitet werden, die Frauen, die im Ausland eine Schwangerschaft abbrechen lassen, entkriminalisiert. Also staatlich legalisierter Abtreibungstourismus.


18.9.2011
Liechtenstein: Fristenregelung vom Volk knapp abgelehnt

Nach einem hoch emotionalen Abstimmungskampf haben die LiechtensteinerInnen die Fristenregelungsinitiative mit 52,3% Nein-Stimmen äusserst knapp abgelehnt. Ein erstaunlich gutes Resultat in diesem sehr katholischen Land und angesichts der Ankündigung durch den Erbprinz, er werde bei einer Annahme der Initiative ohnehin sein Veto einlegen (ein totalitäres Unikum in einem demokratischen Land). Ausserdem drehte sich die sehr einseitige öffentliche Debatte weniger um die zentrale Frage des Selbstentscheidungsrechts der Frau, als um die sogenannte fötale Indikation, welcher zu Unrecht Behindertenfeindlichkeit vorgeworfen wurde, und um Spätabtreibungen.


1.9.2011
Polen: Totales Abtreibungsverbot nur haarscharf abgelehnt

Am 31. August 2011 hat das Parlament den Antrag von Parlamentariern des oppositionellen Bündnisses der Demokratischen Linken (SLD) für eine Fristenregelung mit 369 zu 31 Stimmen abgeschmettert. Der Vorschlag sah auch die Rückerstattung der Kosten von Mitteln zur Schwangerschaftsverhütung und Sexualerziehung an den Schulen vor. Ein Antrag für ein absolutes Verbot der Abtreibung wurde hingegen äusserst knapp, mit 191 zu 186 Stimmen zurückgewiesen.
Am 1. September startete die ProChoice Bewegung die Unterschriftensammlung für ein Gesetz für "verantwortliche Elternschaft und reproduktive Rechte". Der Inhalt des Volksvorschlages stimmt mit demjenigen des abgelehnten parlamentarischen Vorstosses überein. Wenn 100'000 Unterschriften erreicht werden, muss das Parlament darüber beraten. Im Oktober sind Wahlen…
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5.7.2011
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stabil

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz leicht gestiegen, bei den Jugendlichen gesunken. Insgesamt ist die Zahl mit rund 10'500 seit Einführung der Fristenregelung Ende 2002 stabil geblieben. Die Abbruchrate beträgt 6,8 auf 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren und ist die niedrigste in Europa.
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Publikation des Bundesamtes für Statistik


4.7.2011
Schweiz: Neue Antiabtreibungs-Initiative eingereicht

Die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" wurde am 4.7.2011, kurz vor Ablauf der 18-monatigen Sammelfrist, mit 111'000 Unterschriften eingereicht.


26.5.2011
Polen vom EGMR verurteilt

Der Fall betrifft die vorsätzliche Weigerung von Ärzten, welche Abtreibungen ablehnen, bei einer Schwangeren, deren Fötus eine schwere Missbildung aufwies, rechtzeitig genetische Tests vorzunehmen, auf die sie ein Anrecht hatte. Als Ergebnis der Verschleppung durch die Fachleute, musste sie wochenlang die bedrückende Unsicherheit über die Gesundheit des Fötus und die eigene sowie die Zukunft ihrer Familie ertragen und in extremer Angst leben. Schließlich war es zu spät für einen Schwangerschaftsabbruch.
In seinem Urteil vom 26. Mai hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit 6 Stimmen gegen 1 entschieden, dass die polnischen Behörden ihrer Pflicht, das Recht der Klägerin R.R. auf Achtung ihres Privatlebens wirksam zu schützen, nicht nachgekommen seien. Es handle sich daher um eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Angesichts der Leiden der Klägerin und der demütigenden Behandlung, die sie erdulden musste, stellte der Gerichtshof ferner einen Verstoss gegen Artikel 3 der Konvention fest (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Polen muss R.R. 60.000 € zahlen als gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden.
Der Gerichtshof hielt fest, dass die Staaten verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdienste so zu organisieren, dass der Zugang der Patienten zu Dienstleistungen, die ihnen gemäss Gesetz zustehen, garantiert und nicht durch Gewissensverweigerung des Gesundheitspersonals behindert wird.
Urteil des Gerichtshofs (englisch)   (französisch)


12.4.2011
Schweiz: Nationalrat verwirft Anti-Abtreibungs-Vorstoss deutlich

Mit 84 zu 55 Stimmen hat der Nationalrat einer Motion von SVP-Nationalrat Peter Föhn eine klare Absage erteilt, womit dieser die Zahlungspflicht der Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbruch abschaffen wollte.
Die Frist für die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative mit gleicher Zielrichtung läuft noch bis Mitte Juli.
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16.3.2011
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gesunken. Seit 2001 setzt sich der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen eine überdurchschnittliche Abnahme (-8,2%) verzeichnet.
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8.3.2011
EU-Parlament: leichten Zugang zu Abtreibung sicherstellen

Pünktlich zum Internationalen Tag der Frau hat das Europäische Parlament mit grosser Mehrheit zwei Resolutionen gutgeheissen, welche verlangen, dass "die EU und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Frauen sich problemlos Empfängnisverhütungsmittel besorgen können und ein Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben" bzw. festhalten, dass "die Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen". (Entschliessungen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU und zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union)


1.3.2011
Liechtenstein: Initiative für die Fristenregelung

Eine Gruppe von Fachleuten hat der Regierung des Fürstentums eine Initiative unterbreitet, welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verlangt. Der Vorschlag sieht eine obligatorische Beratung und eine 3-tägige Bedenkzeit vor dem Eingriff vor. Es ist dies der zweite Anlauf in Liechtenstein, das strenge Gesetz zur Abtreibung zu liberalisieren.
www.hilfestattstrafe.li


11.2.2011
Dänische Studie: nicht mehr psychische Probleme nach Abtreibung

Eine der umfangreichsten Studien zur psychischen Gesundheit nach Abtreibung wurde in Dänemark publiziert. Sie basiert auf dem staatlichen Gesundheitsregister, das sämtliche Gesundheitsdaten der Bevölkerung erfasst. Die Daten von 85’000 Frauen, welche zwischen 1995 und 2007 eine Schwangerschaft abbrechen liessen, zeigten, dass nach dem Abbruch nicht mehr von ihnen einen Psychiater aufsuchten als vorher. Schlussfolgerung der AutorInnen: Die Hypothese, ein Schwangerschaftsabbruch erhöhe das Risiko für psychische Störungen, ist nicht haltbar.
Munk-Olsen T. et al. “Induced First-Trimester Abortion and Risk of Mental Disorder”, N.Engl.J.Med 2011;364:332-9
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16.12.2010
Irland vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verurteilt

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat im Fall A. B. C. gegen Irland die Klage von Beschwerdeführerin C. (eine Frau, deren Leben durch eine Schwangerschaft gefährdet war) gutgeheissen. Sie musste für den Abbruch der Schwangerschaft nach England reisen, weil die Behörden es unterlassen hatten, ein Verfahren einzurichten, das ihr erlaubt hätte, ihren Anspruch auf einen legalen Abbruch in Irland abklären zu lassen. Es liege daher eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der das Recht auf Privatleben garantiert.
Die Klagen von A. und B. wies das Gericht hingegen mit 11 zu 6 Stimmen ab. Bei ihnen sei es „nur“ um ihre Gesundheit, beziehungsweise ihr Wohlbefinden gegangen und sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft in England abzubrechen. Mit Rücksicht auf die in Irland vorherrschenden moralischen Werte liege es im Ermessen Irlands, Abtreibungen aus solchen Gründen zu verbieten.
Das Urteil hat sowohl bei Befürwortern wie bei Gegnern des legalen Schwangerschaftsabbruchs unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.
Kommentar A.M. Rey
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7.9.2010
Italien: Sinkende Tendenz der Abtreibungszahl hält an

Gemäss den provisorischen Zahlen für das Jahr 2009 betrug die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Italien 116’933, ein Rückgang um 3,6% gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 1982, als die Zahl ihr Maximum erreichte, beträgt der Rückgang 50,2%.
Bericht der Gesundheitsministerin (italienisch)
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5.7.2010
Spanien: Fristenregelung in Kraft getreten

Trotz Interventionen der katholischen Kirche und Massendemonstrationen hat die Regierung an der Inkraftsetzung der Fristenregelung am 5. Juli festgehalten. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es das Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung suspendieren will, bis zum Grundsatzurteil über dessen Verfassungsmässigkeit.
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14.6.2010
Schweiz: Auch im 7. Jahr der Fristenregelung rückläufige Abtreibungszahlen

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche an Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz ist 2009 gegenüber dem Vorjahr um 173 (1,8%) auf 10'137 gesunken. Die Abortrate hat mit 6,4/1000 15-44-jährige Frauen ihren Tiefststand seit 1970 erreicht.
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1.6.2010
Spanien: Opposition reicht Beschwerde gegen Fristenregelung ein

Die rechte Opposition (Partido popolar) hat beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das neue Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch eingereicht, welches am 5. Juli in Kraft treten sollte. Die Konservativen sind überzeugt, das Gesetz, welches die Abtreibung auf Antrag der Frau in den ersten 14 Wochen legalisiert, verletze das durch die Verfassung garantierte Recht auf Leben. Gleichzeitig verlangen sie die einstweilige Sistierung des Gesetzes bis zum Urteil des Gerichts.
Die Ministerin für Gleichstellung, Bibiana Aido, welche die Vorlage im Parlament verfochten hat, zeigte sich "vollständig überzeugt, dass das Gesetz verfassungskonform sei". Der Justizminister, Francisco Caamaño, glaubt nicht, dass das Gericht die einstweilige Suspendierung verfügen kann.
Gemäss einer Meinungsumfrage vom vergangenen Jahr befürworten 62% der Spanier, dass das Gesetz im ersten Trimester den Entscheid über den Schwangerschaftsabbruch der Frau und ihrem Arzt überlässt.


1.4.2010
Abtreibungspille nun auch in italienischen Spitälern zugänglich

Die erste Lieferung des Medikamentes Mifegyne ist in Italien eingetroffen. Nach jahrelangen politischen und ideologischen Polemiken erhalten Frauen nun auch in Italien endlich Zugang zur medikamentösen Methode des Schwangerschaftsabbruchs – 10 bis 20 Jahre später als in den meisten andern europäischen Ländern.
Allerdings werden sich Frauen noch wehren müssen, um nicht 3 Tage im Spital verbringen zu müssen, wie es die Regierung in Rom aus ideologischen Gründen verlangt. Sie müssen unterschreiben, dass sie das Spital auf eigene Verantwortung verlassen.


21.3.2010
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche

Im Jahr 2009 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken, um 3% . Seit 2001 setzt sich der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen eine überdurchschnittliche Abnahme (-7,5%) verzeichnet.
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24.2.2010
Spanien: Fristenregelung vom Parlament definitiv gutgeheissen

Trotz massiver Proteste und Interventionen der katholischen Kirche hat der Senat in Spanien das zuvor bereits von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch unverändert, mit 132 zu 126 Stimmen, angenommen. Zuvor wurden 3 Ablehnungs- und 88 Änderungsanträge abgelehnt. Gemäss dem Beschluss können Frauen über 16 Jahren innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen selbst über einen Abbruch entscheiden. Sie müssen umfassend beraten werden und anschliessend vor dem Eingriff eine 3-tägige Bedenkfrist einhalten.
Um die Unterstützung einer Mehrheit der Parlamentarier sicherzustellen, hat die Regierung in einen Kompromiss eingewilligt: 16- und 17-Jährige brauchen zwar die Einwilligung der Eltern nicht, müssen jedoch einen Elternteil über den geplanten Schwangerschaftsabbruch informieren, ausser wenn sie darlegen können, dass sie dadurch in grosse Schwierigkeiten geraten würden.
Nach Ablauf der Frist von 14 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen zulässig, nach der 22. Woche nur bei schwerster Fehlbildung des Fötus.
Das Gesetz wird im März im Amtsblatt publiziert und wird vier Monate später in Kraft treten.
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23. Februar 2010
Portugal : Fristenregelung verletzt die Verfassung nicht

Mit 7 zu 5 Stimmen hat das Verfassungsgericht entschieden, die Fristenregelung sei verfassungskonform. Der Fötus habe kein individuelles Recht auf Leben. Mit der obligatorischen Beratung und der Bedenkzeit von 3 Tagen habe der Staat seiner Pflicht, vorgeburtliches Leben zu schützen, genügend Rechnung getragen.
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27.1.2010
Schweiz: neue anti-Abtreibungs-Initiative lanciert

Am 26. Januar hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit Unterstützung des Vereins “Mamma” (früher “Für Mutter und Kind”) eine Initiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” lanciert. Sie verlangt, dass Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden. Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins “Mamma”, welcher 1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die Fristenregelung geführt hat.
Die Forderung ist absurd. Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Grundleistungs-Katalog der Krankenversicherung würde nicht Kosten sparen, sondern Mehrkosten verursachen.
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