Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Österreich

Die gesetzlichen Grundlagen zum Schwangerschaftsabbruch sind in Österreich in Form einer sog. Fristenregelung formuliert.
Abtreibungsregelung im österreichischen Strafgesetzbuch
Film zur Geschichte der Abtreibung in Österreich "Der lange Arm der Kaiserin"

Seit 1.1.1975 ist dieser nach § 97 StGB straffrei, wenn er auf Antrag der betroffenen Frau von einem Arzt, nach einer Beratung, innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn der Schwangerschaft vorgenommen wird. Als Beginn der Schwangerschaft wird hierbei die erfolgte Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut verstanden. (Dies entspricht etwa der 16. Woche gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.) Eine Frist von 12 Wochen ist nirgends im Gesetz erwähnt, auch wenn dies in der Öffentlichkeit und teilweise auch in Fachpublikationen als Frist angenommen wird. Und in der Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche meist nur bis zur 12. oder 14. Woche vorgenommen.

Darüber hinaus gibt es im Gesetz keine weiteren Regelungen, Einschränkungen oder verpflichtende Meldung.

Bei einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen ist die Einwilligung der Eltern nicht obligatorisch. Im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei unmündigen Minderjährigen vermutet. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Entscheidung für einen Abbruch ausschließlich von der Minderjährigen, in Absprache mit dem Arzt getroffen wird.

Die Kosten des Eingriffs werden lediglich in wenigen Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen.

Als Folge fehlender Durchführungsbestimmungen ist die Anzahl an Ärzten und Institutionen, welche Abbrüche durchführen, eher gering. Eine 1995 durchgeführte Befragung aller Krankenhäuser mit gynäkologischen Abteilungen ergab, dass lediglich 17 Krankenhäuser Abbrüche nach der Fristenlösung durchführen, 58 Krankenhäuser nur unter medizinischer Indikation und 25 Spitäler überhaupt nicht. (Wimmer-Puchinger et al.) Auch besteht ein Ost-West Gefälle mit einer schlechteren Versorgung im Westen (Vorarlberg, Tirol, Salzburg) und einer gewissen Reisetätigkeit aus den Bundesländern nach Wien.

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist gesunken. Man kann von 19’000 bis 35’000 Abbrüchen pro Jahr ausgehen. Höhere Schätzungen aus Kreisen der Abtreibungsgegner sind nicht plausibel.

Derweil sind fundamentalistische Kreise unter Anleitung der amerikanischen Anti-Abtreibungs-Organisation Human Life International dazu übergegangen, vor den grössten österreichischen Ambulatorium für Schwangerschaftsabbrüche in Wien regelmässig Frauen zu drangsalieren.

Im Oktober 2011 wurden in Graz vier AbtreibungsgegnerInnen wegen Stalking vor einer Frauenarztpraxis verurteilt. Hoffentlich setzt dies dem Psychoterror vor Abtreibungskliniken in Österreich ein Ende. mehr…

Quellen:
Artikel von Dr. Christian Fiala, allg. Krankenhaus Korneuburg bei Wien, Nov. 2002

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Abtreibungsgegner