Letzte Aktualisierung:
Seit 1. Oktober 2002 gilt in der Schweiz die vom Volk am 2. Juni angenommene Fristenregelung. D.h. in den ersten 12 Wochen liegt der Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft bei der Frau.
Ab der 13. Woche ist ein Abbruch zulässig, wenn er nach ärztlichem
Urteil notwendig ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen
Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Es ist kein
Zweitgutachten notwendig.
Artikel 118-120 des
Strafgesetzbuches
Die alte Gesetzgebung
Vergleich neues-altes Gesetz
Umsetzung der Fristenregelung in den Kantonen
Referat Anne-Marie Rey
(pdf)
(Quelle: Statistiken des Bundesamtes für
Statistik und der Kantone)
Die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz ist gegenüber Ende der 60er Jahre ganz massiv zurückgegangen. In den 90er Jahren hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert:
Ursache dieser Entwicklung: offenere Einstellung gegenüber der Sexualität, Verbreitung der Pille ab 1961, Einführung der Sexualerziehung an den Schulen und die Arbeit der Familienplanungsstellen.
FALSCH: "Es gibt eine hohe Dunkelziffer"
Die Abtreibungsgegner haben noch nie seriöse Zahlen oder gar Beweise für ihre Behauptungen auf den Tisch gelegt.
Weitere Informationen, Statistiken und Literatur
Jede Frau kann einmal – manchmal auch mehrmals – in ihrem Leben in diese Situation geraten (gegen 60 % der Abbrüche sind auf ein Versagen der Verhütung zurückzuführen!). In der Schweiz dürfte etwa jede fünfte oder sechste Frau mindestens einmal in ihrem Leben eine Schwangerschaft abbrechen.
Zwei Tatsachen stechen hervor:
Trotz des bis zum 30.9.2002 geltenden restriktiven Gesetzes hat sich die Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz laufend liberalisiert.
Bereits vor Inkrafttreten der
Fristenregelung konnte praktisch jede Frau, die eine ungewollte
Schwangerschaft abbrechen wollte, den Eingriff legal durchführen lassen.
Wenn auch nicht immer in ihrem Wohnkanton.
Weitere Informationen
Mit 72,2 Prozent der Stimmen haben die Schweizer Stimmberechtigten am 2. Juni 2002 die Fristenregelung (Revision des Strafgesetzbuches betr. Abtreibung) angenommen. Die Abtreibungsverbots-Initiative "Für Mutter und Kind" wurde mit 81,7 Prozent Nein-Stimmenanteil verworfen. Der Abstimmung waren 8 Jahre parlamentarische Debatten und ein hitziger Abstimmungskampf vorangegangen.
Abstimmungsresultate
Communiqué zum Abstimmungsergebnis
Kommentar zum Abstimmungsergebnis
Die Kampagne der Reformbefürworter / Argumente
Volksinitiative
“Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”
Die
Anti-Abtreibungs-Players
Die fundamentalistischen Gegner / Initiative "Für Mutter und Kind"
1998
Human Life International, Schweizer Sektion
Die CVP und ihr Zwangsberatungsmodell
(1997-2002)
Der Anti-Propaganda-Film “Der Stumme
Schrei”
Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er
nahm seinen Anfang mit einer Volksinitiative im Jahr 1971.
Kurzer Überblick