Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Schwangerschaftsabbruch: Situation in der Schweiz

Die neue gesetzliche Regelung

Seit 1. Oktober 2002 gilt in der Schweiz die vom Volk am 2. Juni angenommene Fristenregelung. D.h. in den ersten 12 Wochen liegt der Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft bei der Frau.

Ab der 13. Woche ist ein Abbruch zulässig, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Es ist kein Zweitgutachten notwendig.
Artikel 118-120 des Strafgesetzbuches
Die alte Gesetzgebung
Vergleich neues-altes Gesetz
Umsetzung der Fristenregelung in den Kantonen


Fakten und Zahlen

Referat Anne-Marie Rey (pdf)
(Quelle: Statistiken des Bundesamtes für Statistik und der Kantone)


Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche
ist zurückgegangen

Die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz ist gegenüber Ende der 60er Jahre ganz massiv zurückgegangen. In den 90er Jahren hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert:

Ursache dieser Entwicklung: offenere Einstellung gegenüber der Sexualität, Verbreitung der Pille ab 1961, Einführung der Sexualerziehung an den Schulen und die Arbeit der Familienplanungsstellen.

FALSCH: "Es gibt eine hohe Dunkelziffer"

Die Abtreibungsgegner haben noch nie seriöse Zahlen oder gar Beweise für ihre Behauptungen auf den Tisch gelegt.

Weitere Informationen, Statistiken und Literatur


Welche Frauen sind betroffen?

Jede Frau kann einmal – manchmal auch mehrmals – in ihrem Leben in diese Situation geraten (gegen 60 % der Abbrüche sind auf ein Versagen der Verhütung zurückzuführen!). In der Schweiz dürfte etwa jede fünfte oder sechste Frau mindestens einmal in ihrem Leben eine Schwangerschaft abbrechen.

Zwei Tatsachen stechen hervor:

Tabellen und weitere Angaben


Liberalisierungstrend

Trotz des bis zum 30.9.2002 geltenden restriktiven Gesetzes hat sich die Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz laufend liberalisiert.

Bereits vor Inkrafttreten der Fristenregelung konnte praktisch jede Frau, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollte, den Eingriff legal durchführen lassen. Wenn auch nicht immer in ihrem Wohnkanton.
Weitere Informationen


Abstimmung Fristenregelung 2.6.2002

Mit 72,2 Prozent der Stimmen haben die Schweizer Stimmberechtigten am 2. Juni 2002 die Fristenregelung (Revision des Strafgesetzbuches betr. Abtreibung) angenommen. Die Abtreibungsverbots-Initiative "Für Mutter und Kind" wurde mit 81,7 Prozent Nein-Stimmenanteil verworfen. Der Abstimmung waren 8 Jahre parlamentarische Debatten und ein hitziger Abstimmungskampf vorangegangen.

Abstimmungsresultate
Communiqué zum Abstimmungsergebnis
Kommentar zum Abstimmungsergebnis
Die Kampagne der Reformbefürworter / Argumente


Die Gegner der Liberalisierung

Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”
Die Anti-Abtreibungs-Players
Die fundamentalistischen Gegner / Initiative "Für Mutter und Kind" 1998
Human Life International, Schweizer Sektion
Die CVP und ihr Zwangsberatungsmodell (1997-2002)
Der Anti-Propaganda-Film “Der Stumme Schrei”


Chronologie der Ereignisse ab 1970

Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er nahm seinen Anfang mit einer Volksinitiative im Jahr 1971.
Kurzer Überblick

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Abtreibungsgegner