Letzte Aktualisierung:
An der Pressekonferenz vom 11.3.02 stellte sich das Komitee JA zur
Fristenregelung der Öffentlichkeit vor. Es fasste alle liberalen
Kräfte zusammen, um sich für die Annahme der vom Parlament im März 2001
verabschiedeten Fristenregelung in der Volksabstimmung vom 2. Juni
einzusetzen. Im Abstimmungsausschuss wirkten Vertreterinnen der FDP, der
SP und der Grünen sowie der Alliance F (Bund schweizerischer
Frauenorganisationen) und der SVSS (Schweiz. Vereinigung für
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs) mit. In praktisch allen
Kantonen engagierten sich Regionalkommitees.
Communiqué vom
11.3.02
Co-Präsidium des
Komitees
Unterstützende Organisationen
Am 26. März hat ein Komitee von über 70 Expertinnen und Experten an
einer Medienkonferenz für die Entscheidungsfreiheit beim
Schwangerschaftsabbruch Stellung bezogen. Die Fristenregelung sei ein
ethisch ausgewogener Kompromiss.
Komitee "ExpertInnen und Experten für die Fristenregelung"
13. Mai 2002
Im Namen von 2196 "Christinnen und
Christen für freien Entscheid" ruft die FrauenKirche Zentralschweiz dazu
auf, am 2. Juni ein JA zur Fristenregelung in die Urne zu legen.
Communiqué vom 13.5.02
15. Mai 2002
Vertreterinnen der fünf grossen Parteien und des
Evangelischen Frauenbundes stellen sich an einer Pressekonferenz
geschlossen hinter die Fristenregelung: Frauen und Paare sollen
innerhalb der ersten 12 Wochen selber über eine Schwangerschaft
bestimmen können.
Communiqué vom 15.5.02
Sie ist eine Lösung der Toleranz
Niemand darf seine
persönliche Weltanschauung andern per Gesetz aufzwingen.
Was bringt die Neuregelung?
Ein verantwortungsvoller Entscheid
(Artikel aus SVSS-Rundschau)
Aus ärztlicher Sicht
Aus Sicht der Familienplanungs-Beraterinnen
Aus bioethischer Sicht
Aus Sicht der GutachterInnen
Aus rechtlicher Sicht
Aus protestantisch-theologischer Sicht
Stellungnahme des Schweiz. Evangelischen
Kirchenbundes
Weitere Argumentationen s. Ethische
Fragen
Die "Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch" hat sich 1992 gebildet, um die Öffentlichkeit und das Parlament für die Notwendigkeit einer Neuregelung der Gesetzgebung betr. den Schwangerschaftsabbruch zu sensibilisieren. Nach der Einreichung einer parlamentarischen Initiative für die Fristenregelung durch Nationalrätin Barbara Haering und 62 MitunterzeichnerInnen im April 1993 hat sie in- und ausserhalb des Parlaments Lobbyarbeit betrieben, bis das Parlament der Fristenregelung im März 2001 zustimmte. Insbesondere organisierte die Arbeitsgruppe eine Tagung "Brauchen Frauen eine Beratung?" (1995) und ein Hearing für ParlamentarierInnen (1997).
Der Arbeitsgruppe gehörten 7 Frauen-Dachverbände und
Fachorganisationen an:
Bund Schweiz. Frauenorganisationen, Schweiz.
Gemeinnütziger Frauenverein, Schweiz. Verband für Frauenrechte, Verband
der Schwangerschafts- und SexualberaterInnen, Ass. suisse des
conseillères en planning familial, Schweiz. Vereinigung für
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, Schweiz. Gesellschaft für
das Recht auf Abtreibung und Verhütung
Communiqué vom 18.9.98
Communiqué vom 23.3.01
1997 führte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ein Vernehmlassungsverfahren durch zu ihrem Entwurf für eine Fristenregelung. Von den 147 durch Kantone, Parteien und Organisationen abgegebenen Stellungnahmen unterstützen 101 den Grundsatz der Fristenregelung.