Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aktualitäten – Archiv 2002-2005

27. November 2005
Liechtenstein: Niederlage der Fundamentalisten

Mit über 80% der Stimmen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im streng katholischen Fürstentum Liechtenstein die Volksinitiative "Für das Leben" bachab geschickt – trotz den befürwortenden Interventionen von Erzbischof Wolfgang Haas und des Erbprinzen. Die Initiative wollte "das Recht auf Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod" in der Verfassung verankern und hätte alle Bestrebungen für eine Liberalisierung des restriktiven Abtreibungsgesetzgebung blockiert.


23.11.2005
Polen: Abtreibungsgegner immer aggressiver

Die Delegierten der ultrakonservative Partei "Liga der polnischen Familien" haben im Europäischen Parlament in Strassburg mit einer Plakatausstellung Protest herausgefordert, welche Abtreibung mit dem Holocaust vergleicht. Die Ausstellung musste aus dem Sitzungsgebäude entfernt werden. Die Partei will sie jetzt unter anderem in Primar- und Sekundarschulen in ganz Polen zeigen.
Der neu gewählte Premierminister, der in Polen "neue Werte" einführen will, beabsichtigt, einen "Sonderberater für Lebensschutz" einzusetzen – keine rosigen Aussichten für die polnischen Frauen.


23.11.2005
Italien: Zulassungsgesuch für RU 486 in Vorbereitung

Während die Versuchsreihe mit RU 486 in Turin weitergeführt wird, verlangen immer mehr Regionen und Spitäler in Italien Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Das Spital Lotti in Pontedera (Toskana) hat Mifegyne direkt aus Frankreich importiert und wendet es bereits an. Der neue Präsident der französischen Firma Exelgyn, die das Medikament herstellt, hat jetzt gegenüber einer italienischen Zeitung erklärt (La Repubblica vom 17.11.05), das Gesuch für die Zulassung von Mifegyne in Italien sei in Vorbereitung. Wegen starker Opposition, namentlich aus Kreisen der katholischen Kirche, hatte die Firma bisher auf einen entsprechenden Antrag verzichtet.
Der italienische Gesundheitsminister Storace schlägt derweil vor, in den staatlichen Beratungszentren seien Freiwillige der Abtreibungsgegner-Organisationen zur Beratung der ungewollt schwangeren Frauen beizuziehen… Die Auseinandersetzung um die Abtreibung ist in Italien neu entbrannt und droht im kommenden Frühjahr zum Wahlkampfthema zu werden.
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11.11.2005
In Italien dauert der Kampf um RU 486 an

Noch ist in Italien die Abtreibungspille RU486 (Mifegyne) nicht zugelassen. Der Kampf für ihre Einführung geht weiter. In Florenz hat das Regionalparlament der Toskana eine Motion gutgeheissen, die für die Ärzte die Freiheit verlangt, anstelle des chirurgischen Eingriffs die Pille verschreiben zu können.
An der Klinik Sant’Anna in Turin (Piemont) ist eine Versuchsreihe mit Mifegyne wieder aufgenommen worden, nachdem sie auf Anordnung des Gesundheitsministers während anderthalb Monaten unterbrochen werden musste. Allerdings müssen die Frauen jetzt auf Geheiss des Ministers während des ganzen Vorgangs bis zur Ausstossung der Frucht (2-3 Tage in der Regel) hospitalisiert bleiben. Eine Absurdität, wird der Eingriff doch in den andern Ländern seit 15 Jahren ambulant, mit einer Beobachtungszeit von maximal einigen Stunden durchgeführt. Die fundamentalistische Ideologie hat über die Wissenschaft obsiegt. Inzwischen reisen die Italienerinnen ins Ausland, um die Pille zu bekommen.


5.11.2005
"Für Mutter und Kind" vor Bundesgericht abgeblitzt

Das Bundesgericht hat eine Klage der Stiftung "Für Mutter und Kind" gegen den Kanton Neuenburg abgelehnt. Dieser hatte der Abtreibungsgegner-Organisation die Aufnahme in die Liste der Stellen, welche ungewollt Schwangeren moralische und materielle Hilfe anbieten, verweigert. Den Kantonen stehe es frei, nur solche Organisationen in das vom Strafgesetzbuch vorgeschriebene Verzeichnis aufzunehmen, die eine "objektive und neutrale Information" anbieten, befand das Bundesgericht.


27.10.2005
Abtreibung wird zum Diskussionsthema in Lateinamerika

In Lateinamerika ist Schwangerschaftsabbruch einzig in Kuba und Guyana legalisiert. In den meisten Ländern darf eine Schwangerschaft nur nach Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr für die Frau abgebrochen werden. In Chile, Kolumbien und El Salvador nicht einmal in diesen Fällen. Die Zahl der illegalen, oft gefährlichen Abtreibungen wird von der Weltgesundheitsorganisation auf jährlich 4 Millionen geschätzt. Immer häufiger werden die strengen Gesetze jetzt von der Ärzteschaft, feministischen Organisationen und PolitikerInnen in Frage gestellt.
In Brasilien verlangte im September ein politischer Vorstoss die Legalisierung der Abtreibung. In Uruguay wurde ein ebensolcher Vorstoss im Jahr 2004 vom Unterhaus angenommen, vom Senat mit bloss 3 Stimmen Mehrheit abgelehnt. In Kolumbien liegt eine Klage vor dem Obersten Gericht, die das fast totale Abtreibungsverbot als Verletzung von grundlegenden Menschenrechten der Frau anficht.


23.9.2005
Liechtenstein: Landtag lehnt Initiative "Für das Leben" ab, Volksabstimmung am 25.-27. November

Das Liechtensteiner Parlament (Landtag) hat – trotz den befürwortenden Interventionen von Erzbischof Haas und des Landesfürsten – die Initiative "Für das Leben" mit 23 gegen 2 Stimmen abgelehnt (vgl. Meldung vom 5.8.2005). Dem Stimmvolk soll ein Gegenvorschlag unterbreitet werden, der – wie in den andern Ländern Europas – das Recht auf Leben in der Verfassung verankert, ohne eine liberale Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verunmöglichen.


6.9.2005
Zweite Klage aus Irland

Eine weitere Frau aus Irland hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das irische Abtreibungsverbot geklagt. Sie musste nach England reisen, um ihre Schwangerschaft abbrechen zu lassen, nachdem festgestellt worden war, dass der Fötus wegen einer schweren Fehlbildung nicht überlebensfähig war.
Der Gerichtshof hat diese Klage am 5.7.2006 aus formal-juristischen Gründen zurückgewiesen mit der Begründung, die Frau habe nicht alle rechtlichen Möglichkeiten in Irland selbst ausgeschöpft.

Am 26. Juli 2005 wurde Irland wegen seines restriktiven Abtreibungsgesetzes von der UNO-Kommission gegen die Diskriminierung der Frau (CEDAW) kritisiert und aufgefordert, den nationalen Dialog darüber zu fördern.


9.8.2005
Irland: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Namen von drei Frauen hat die Irische Vereinigung für Familienplanung (IFPA) beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen das in Irland geltende Abtreibungsverbot eingereicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in diesem Land nur zulässig, wenn das Leben der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Weit über 6’000 Irinnen reisen jährlich zum Abbruch nach England, Holland oder in andere Länder. Die Klage stützt sich auf die Artikel 2 (Recht auf Leben), 3 (Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung), 8 (Achtung des Privatlebens) und 14 (Diskriminierungsverbot) der europäischen Menschenrechtskonvention.


5.8.2005
Liechtenstein: Fundamentalisten wollen Abtreibungsverbot

Im Fürstentum Liechtenstein haben Fundamentalisten eine Initiative "Für das Leben" eingereicht. Sie wollen in der Verfassung den Schutz des Lebens "von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod" verankern und bezwecken damit insbesondere ein Totalverbot der Abtreibung. In Liechtenstein ist ein Schwangerschaftsabbruch nur aus streng medizinischer Indikation zulässig. Die Diskussion darüber wurde 2003 durch eine Arbeitsgruppe aufgerollt, die eine Fristenregelung vorschlägt (vgl. Vorstoss).
Vom 25.-27. November werden die 17’500 Stimmberechtigten des Fürstentums über die Initiative abstimmen. Eine ähnliche Initiative wurde in der Schweiz 2002 von 82% der Stimmenden abgelehnt. Im Zwergstaat Liechtenstein ticken allerdings die Uhren etwas anders. Der erzkonservative Erzbischof Wolfgang Haas und der ebenso konservative Erbprinz verfügen über grossen Einfluss.


22.7.2005
Abtreibungszahlen: unterschiedliche Tendenzen

Während in Dänemark sowie in den meisten osteuropäischen Staaten die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche tendenziell abnimmt (wie übrigens auch in den USA und Kanada), stagniert sie mit Schwankungen in Deutschland, Italien, Norwegen und der Schweiz seit etwa 1995. In England, Frankreich, Holland und Schweden ist nach einer Periode der Abnahme oder der Stagnation in den letzten Jahren wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
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11.6.2005
Äthiopien lockert Abtreibungsgesetz

Die Liberalisierungstendenz bezüglich Schwangerschaftsabbruch setzt sich auch in Afrika fort: Im Mai ist in Äthiopien eine neue Regelung in Kraft getreten, wonach ein Schwangerschaftsabbruch bei einer physischen oder psychischen Gefährdung der Schwangeren erlaubt ist, ferner nach Vergewaltigung, bei Missbildung des Fötus oder bei sehr jungen Mädchen. Ausserdem kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die Frau sehr arm ist.


29. April 2005
Wien will dem Psychoterror der Fanatiker zu Leibe rücken

Seit Jahren lauern religiöse Fanatiker tagtäglich den Patientinnen vor Abtreibungskliniken und gynäkologischen Praxen in Wien und anderen österreichischen Städten auf. Nicht nur auf der Strasse, teilweise bis ins Treppenhaus werden Frauen massiv bedrängt. Nun hat der Wiener Landtag – mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP – beschlossen, dem Psychoterror per Gesetz zu Leibe zu rücken. "Nachdrückliches Ansprechen in einer psychischen Ausnahmesituation" gilt zukünftig als unzumutbare Belästigung und als Grund zur Wegweisung durch die Polizei. Erst eine Bundesregelung brächte indessen eine definitive Handhabe gegen den von Abtreibungsgegnern ausgeübten Terror.
Zeitungsbericht in "Profil"


16. Februar 2005
Polen: Revision des Abtreibungsrechts knapp verworfen

Mit 199 zu 183 Stimmen, bei 7 Enthaltungen, hat es das polnische Parlament abgelehnt, eine Revision des restriktiven Abtreibungsgesetzes zu diskutieren. Der Gesetzesentwurf sah eine Fristenregelung sowie die Einführung eines obligatorischen Sexualkundeunterrichtes an den Schulen vor  (vgl. Aktualitäten vom 30.1. und 3.4.2004).  Die ParlamentarierInnen waren vor der Debatte von katholisch-konservativen Organisationen mit kleinen Plastikföten beliefert worden.
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11. Februar 2005
Deutschland: Demonstrationsverbot vor Abtreibungspraxen

Das Bundesgericht in Karlsruhe hat die Berufung eines Abtreibungsgegners gegen ein Urteil der unteren Instanz abgewiesen: Es bleibt ihm verboten, im Umkreis der Praxis eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt, zu demonstrieren und Patientinnen anzusprechen. Das Verhalten des Angeklagten habe die Stigmatisierung und Anprangerung des Arztes bezweckt und damit seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Frauen müssten medizinische Hilfe durch einen Arzt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen können, "ohne weiteres Hinzutreten eines Dritten und die damit verbundenen weiteren psychischen Belastungen", argumentierte das Gericht. (BGH VI ZR 308/03)

In Österreich beabsichtigt die Wiener Stadträtin Sonja Wehsely, gegenüber den Demonstranten, die vor Abtreibungskliniken regelmässig Frauen belästigen, ein Wegweiserecht einzuführen.


27. Januar 2005
Fundamentalisten am Ende ihrer Kräfte?

Erneute Schlappe für die Fundamentalisten in der Schweiz: Ihr Referendum gegen das Transplantationsgesetz kam nicht zustande. Sie brachten nur 20’000 der 50’000 Unterschriften zusammen, die nötig gewesen wären, um eine Volksabstimmung zu erreichen. Das Referendumskomitee, das sich aus den verschiedensten Kreisen der Abtreibungsgegner rekrutierte, bekämpfte das Gesetz, weil es die Transplantation von embryonalem Gewebe zulässt.


1. Januar 2005
Drei 30-jährige Fristenregelungs-Jubiläen in Europa

Zum 30. Mal jährt sich im Januar das Datum der Inkraftsetzung der Fristenregelungen in Frankreich, Österreich und Schweden. Vorangegangen war Dänemark als erstes westeuropäisches Land im Jahr 1973. Eine bedeutende Etappe für die Rechte und die Gesundheit der Frauen: Sie brauchen in Europa nicht mehr an den Folgen illegaler Abtreibungen zu sterben. Während in Schweden und Dänemark seither das Recht auf freien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch akzeptiert ist und in der Praxis keine Probleme stellt, bestehen in Frankreich und Österreich immer noch Schwierigkeiten: In gewissen Regionen gibt es nicht genügend Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oder sie sind personell unterdotiert, so dass es zu Engpässen und langen Wartezeiten kommt. Extreme Organisationen von Abtreibungsgegnern sind in beiden Ländern aktiv und belästigen namentlich in Österreich Frauen und ÄrztInnen vor den Klinikeingängen mit ihrem Psychoterror.


4. Dezember 2004
Abtreibungspille Mifegyne: Komplikationen sind sehr selten

In den USA und neulich auch in der Schweiz, haben Organisationen der Abtreibungsgegner seltene Todesfälle nach einem Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille zum Anlass genommen, erneut gegen Mifegyne anzurennen. Ihre Panikmache ist unhaltbar. Das Risiko ist winzig. In der Schweiz gab es keinen Todesfall, die Erfahrungen mit der Methode sind ausgezeichnet.
Informationen über Komplikationen der Abtreibung mit Mifegyne


28.11.2004
Stammzellenforschungsgesetz klar angenommen

Mit über 66 Prozent Ja-Stimmen ist das Stammzellenforschungsgesetz von den Schweizer Stimmberechtigten in der Volksabstimmung angenommen worden. Damit wird die Forschung mit embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen unter strengen Bedingungen ermöglicht. Die Fundamentalisten aus dem konservativ-religiösen Lager hatten das Gesetz mit dem Argument bekämpft, man dürfe nicht "Menschenleben" für die Forschung opfern. Es sind die gleichen Kreise, die vor zwei Jahren gegen die Fristenregelung opponierten. Sie sind erneut massiv unterlegen, obwohl sie diesmal Unterstützung aus ökologisch orientierten Kreisen erhielten.


15.11.2004
Nachwehen zur Fristenregelung im Zürcher Kantonsrat

EVP-Kantonsrätin Nancy Bolleter verlangte mit einem Vorstoss, dass das Recht des medizinischen Personals, nicht an Schwangerschaftsabbrüchen teilzunehmen, respektiert werde. Gesundheitsdirektorin Verena Diener erklärte, auf ethische Probleme des Personals werde so weit wie möglich Rücksicht genommen, man dürfe jedoch kein Tor aufmachen, sonst kämen immer neue Forderungen. Solche Probleme seien innerbetrieblich zu lösen. Der Vorstoss erhielt einzig von EVP und CVP Unterstützung und wurde mit 132 : 22 Stimmen abgelehnt.
Kommentar (Anne-Marie Rey): Der klare Entscheid des Zürcher Kantonsparlamentes ist zu begrüssen. Das Recht der Frauen auf Behandlung geht dem Recht einzelner Medizinalpersonen auf Gewissensverweigerung vor. Öffentliche Spitäler haben einen Dienstleistungsauftrag zu erfüllen und müssen auf Personal zählen können, das zur Mitarbeit bereit ist.


5. November 2004
UNO-Kommission für Menschenrechte rügt Polen

An ihrer Sitzung vom 4. November hat die UNO Kommission für Menschenrechte ihre – bereits 1999 einmal geäusserte – Besorgnis wegen des restriktiven Abtreibungsgesetzes in Polen wiederholt, welches zu illegalen Abtreibungen mit gesundheitlichen Risiken für die Frauen führe. Polen wird aufgefordert, sein Gesetz und die Praxis des Schwangerschaftsabbruchs zu liberalisieren, den Zugang zu Schwangerschaftsverhütung zu verbessern und für eine objektive Sexualerziehung an den Schulen zu sorgen.
Concluding observations of the Human Rights Committee
Weitere Informationen über Polen


4. November 2004
US-Wahlen : ein Rückschlag für reproduktive Rechte

Die Wiederwahl von Präsident Bush in den USA bedeutet einen Rückschlag im Bereich der reproduktiven Rechte und zwar in den Vereinigten Staaten selbst, wie auch weltweit. Unter Präsident Bush hat die amerikanische Administration in den letzten vier Jahren – im Verein mit fundamentalistischen Kräften – alles daran gesetzt, um weltweit Familienplanung zu behindern und eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu verhindern. Diese Bestrebungen dürften sich jetzt noch verstärken. Die Amerikanerinnen müssen um ihr Selbstbestimmungsrecht bangen.


8. Oktober 2004
Parlament verabschiedet Transplantationsgesetz und Gesetz über genetische Untersuchungen

Mit überwältigendem Mehr hat das schweizerische Parlament das Transplantationsgesetz verabschiedet, das unter anderem die Transplantation embryonaler Gewebe und Zellen regelt. Diese dürfen nur mit dem Einverständnis und nach umfassender Information der betroffenen Frau verwendet werden.
Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt auch die pränatalen Untersuchungen. Es garantiert das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Information und Beratung der betroffenen Frau.


5. Oktober 2004
Europäische Strategie zur Förderung der Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat mit deutlichem Mehr eine Resolution verabschiedet, die festhält, das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit schliesse das Recht mit ein, Sexualität ohne Angst vor sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollter Schwangerschaft leben zu können. Die Paare sollten ihre Fruchtbarkeit ohne gesundheitliche Risiken kontrollieren können. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, umfassende Massnahmen zu ergreifen, unter anderem in den Bereichen Information und Erziehung, Teenager-Schwangerschaften, hohe Abtreibungsraten in einigen Ländern, einschliesslich unfachgemässe Eingriffe in Ländern, wo Abtreibung immer noch illegal ist.


26. September 2004
Bezahlter Mutterschaftsurlaub: Das Volk sagt JA!

Endlich erhalten auch die Frauen in der Schweiz Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft. Mit – allerdings knappen – 55,4 Prozent Ja-Stimmen ist die Vorlage, die einen mindestens 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Mütter vorsieht, in der Volksabstimmung angenommen worden.


24. September 2004
Bekommt Liechtenstein bald eine Fristenregelung?

Im Fürstentum Liechtenstein hat eine breit abgestützte "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" im Herbst 2003 einen Vorschlag für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer Fristenregelung vorgelegt. Die Regierung hat bisher nicht reagiert. Mit einer Interpellation im Landtag fordern jetzt Abgeordnete verschiedener Parteien die Regierung auf, zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Stellung zu nehmen. In Liechtenstein gilt bisher ein restriktives Gesetz, das nur eine streng medizinische Indikation zulässt. Auch Frauen, die im Ausland abtreiben, machen sich theoretisch strafbar.
Text der Interpellation mit Begründung (pdf)


26. August 2004
Schweiz mit niedrigster Abtreibungsrate in Europa

Nach Vorliegen der Angaben aus allen Kantonen kann die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz für 2003, das erste volle Jahr seit Inkrafttreten der Fristenregelung, mit 10’500 beziffert werden. Die Zahl ist gegenüber den Vorjahren nicht angestiegen, eher darf eine leichte Abnahme vermutet werden. Die Schweiz ist heute mit 6,8 Abbrüchen auf 1’000 Frauen im gebärfähigen Alter das Land mit der niedrigsten Abortrate in Europa. Über 40 Prozent der Eingriffe werden mit der medikamentösen Methode (Mifegyne/RU 486) in den ersten 7 Schwangerschaftswochen durchgeführt. Annähernd die Hälfte der Abbrüche betrifft Migrantinnen. Dank der Fristenregelung ist der "Abtreibungstourismus" am Verschwinden.
Kommentar
Tabelle nach Kantonen 1970-2003
Welche Frauen sind betroffen?


8. Juli 2004
Der Fötus ist keine Person

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es – wie schon in früheren Urteilen – abgelehnt, dem Fötus den Status einer "Person" zuzuschreiben. Es gebe zu dieser Frage keinen Konsens. Von welchem Zeitpunkt an das Recht auf Leben (Artikel 2 der Menschenrechtskonvention) zu garantieren sei, liege im Ermessen der einzelnen Staaten. Das Gericht wies die Klage einer Französin ab. Sie hatte infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers im 6. Monat ihre Schwangerschaft verloren und verlangt, der Arzt sei wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.
Medienmitteilung des Gerichtshofes  (englisch)  (französisch)


24. Juni 2004
Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Holland gesunken

Nach einem Anstieg während mehr als 10 Jahren ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2003 zum ersten Mal wieder gesunken, um 2,2% bei den in Holland wohnhaften Frauen. Der Rückgang war besonders deutlich bei den jugendlichen Frauen (-7,4%). Die Rate auf 1000 15-44-jährige Frauen betrug im Jahr 2003 8,5, gegenüber 8,7 im Vorjahr. Die Zunahme in den 90er Jahren (von 5,2/1000 Frauen im Jahr 1990 auf 8,7 im Jahr 2002) war vor allem auf die wesentlich höhere Abortrate der Migrantinnen zurückzuführen. Holland war jedoch immer unter den Ländern mit den niedrigsten Raten.
Informationen über Prävention in Holland
Statistik Holland


2. Juni 2004
2. Jahrestag der Volksabstimmung über die Fristenregelung in der Schweiz

Am 2. Juni 2002 haben die Stimmberechtigten in der Schweiz mit 72,2% Ja-Stimmen die Fristenregelung angenommen. Sie ist seit 1. Oktober 2002 in Kraft. Die Umsetzung erfolgte über Erwarten gut. Sogar in Kantonen, die vorher keine Schwangerschaftsabbrüche zuliessen (AI, NW, OW), ist die Durchführung des Eingriffs jetzt möglich geworden. Der "Abtreibungstourismus" ist am Verschwinden. Die bisher verfügbaren Daten lassen darauf schliessen, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche durch die Fristenregelung nicht angestiegen ist.


1.6.2004
Kenia: Kampagne für Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Der Fund von 15 Föten in Nairobi und die darauf folgende Inhaftierung eines Arztes und zweier Krankenschwestern haben die Abtreibungs-Debatte in Kenia angeheizt. Schwangerschaftsabbruch ist nur bei medizinischer Indikation zulässig. Das Gesetz stammt noch aus der Kolonialzeit. Die illegalen Abtreibungen werden auf 250’000 jährlich geschätzt, die daraus resultierenden Todesfälle auf 2’500 – bei einer Geburtenzahl von ca. 1 Mio. Im grössten Spital in Nairobi werden täglich 40 bis 60 Frauen mit schweren Komplikationen aus Pfuscherabtreibungen eingeliefert. Frauenrechtsorganisationen haben eine Kampagne gestartet, um Parlament und Ärzteschaft von der Notwendigkeit der Legalisierung der Abtreibung zu überzeugen. Die Regierung ist in der Frage gespalten.


5.5.04
Uruguay: Fristenregelung knapp abgelehnt

Knapp, mit 17:13 Stimmen, hat der Senat in Uruguay ein Gesetz abgelehnt, das Sexualerziehung, freien Zugang zu Verhütungsmitteln und straflosen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen vorsah. Am 10. Dezember 2002 hatte die Abgeordnetenkammer dem Gesetz zugestimmt – eine Sensation im streng katholischen Land.
Die Gesetzesrevision wird von einer nationalen Koordination von Frauen-, Jugend- Gewerkschaftsorganisationen, Ärzten, den KatholikInnen für das Recht auf freien Entscheid sowie der Waldensischen und der Methodistischen Kirche unterstützt. Die Koordination will jetzt Abtreibung zum Thema im Wahlkampf vom kommenden Oktober machen. Laut Meinungsumfragen wird die Gesetzesänderung von 63% der Bevölkerung befürwortet.
Bisher ist Abtreibung in Uruguay nur aus medizinischen Gründen zulässig. Die Zahl der illegalen Abtreibungen wird auf jährlich 16’000-33’000 geschätzt, bei einer Bevölkerungszahl von 3,4 Mio. Die Müttersterblichkeit wird zur Hälfte deren Folgen zugeschrieben.
www.chasque.net/frontpage/aborto/default.htm (spanisch)


3.5.2004
Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche in Bern und weiteren Kantonen

Im Kanton Bern ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten der Fristenregelung um 13,7% zurückgegangen, d.h. von 1194 im Vorjahr auf 1030 im Jahr 2003. Im Tessin betrug die Zahl im Jahr 2003 605, gegenüber 618 im Vorjahr. Abnahme auch in den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, Genf, Neuenburg, Graubünden und Freiburg. Entgegen den Prophezeiungen der Abtreibungsgegner hat weder die Einführung von Mifegyne (RU 486) im November 1999 noch das Inkrafttreten der Fristenregelung am 1. Oktober 2002 die Zahl der Abbrüche ansteigen lassen.
Der Kanton Bern führt seit Jahrzehnten eine genaue Statistik der Schwangerschaftsabbrüche. Sie ist aufschlussreich.
Die Berner Details


3.4.2004
Polen: Parlamentarischer Vorstoss für Fristenregelung

Eine Gruppe von Parlamentarierinnen hat wie angekündigt einen Gesetzesentwurf für eine Fristenregelung eingereicht. Die Aussichten für einen Erfolg stehen allerdings schlecht: Demnächst finden Neuwahlen statt, für welche ein Sieg der Konservativen vorausgesagt wird. Das geltende Gesetz von 1993 erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur aus engen medizinischen Gründen. Die Dunkelziffer der illegalen Abtreibungen wird auf mindestens 80’000 geschätzt.


30.1.2004
Polens Präsident wortbrüchig

Eine Gruppe von Parlamentarierinnen hat in Zusammenarbeit mit den Frauenorganisationen einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des restriktiven polnischen Abtreibungsgesetzes von 1993 vorbereitet. Der Entwurf soll noch vor den Neuwahlen von 2005 im Parlament eingebracht werden.
Entgegen seinen Wahlversprechungen hat Staatspräsident Aleksander Kwasniewski an einer Pressekonferenz vom 21. Januar erklärt, er werde gegen eine Liberalisierung des Gesetzes, das ein Kompromiss mit der katholischen Kirche und Ergebnis heftiger Diskussionen sei, sein Veto einlegen.
Die Koalition der Frauenorganisationen, die seine Wahl unterstützt hat, reagierte empört auf diesen Wortbruch und verwies auf die negativen Auswirkungen des geltenden Gesetzes auf die Rechte und Gesundheit der Frauen.


28.1.2004
Kein erhöhtes Risiko für Brustkrebs

Eine neue Studie des Karolinska Instituts in Stockholm bestätigt frühere Befunde, wonach eine Abtreibung das Risiko für Brustkrebs nicht erhöht – eher das Gegenteil ist der Fall. Es wurden 1’759 Frauen untersucht, die zwischen 1973 und 1991 ein Kind geboren und später Brustkrebs bekommen hatten. Sie wurden mit ebenso vielen Müttern ohne Brustkrebs verglichen. Die Frauen ohne Brustkrebs hatten häufiger vor der Geburt ein oder mehrere Schwangerschaften abgebrochen.


16.12.2003
Italiens Parlament verabschiedet umstrittenes Gesetz über künstliche Zeugung

Am 11. Dezember hat der Senat ein äusserst restriktives Gesetz über die Reproduktionsmedizin verabschiedet. Es verbietet sogar die Samenspende. Gemäss Artikel 1 soll das Gesetz "die Rechte aller beteiligten Subjekte, einschliesslich des Ungeborenen" gewährleisten. Die Linke und progressive Kreise bezeichneten das Gesetz als mittelalterlich. Sie befürchten, mit der Anerkennung von Rechten des Embryos werde der Weg gebahnt für Attacken auf das liberale Abtreibungsgesetz von 1978 (Fristenregelung). Diese Befürchtungen werden durch Forderungen konservativ-katholischer Kreise geschürt. Die Regierung bestreitet jedoch diesbezügliche Absichten. Die katholische Kirche und die "Bewegung für das Leben" begrüssten den Parlamentsentscheid.


Medienmitteilung vom 5.12.2003
Die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs löst sich auf

Die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) löst sich per Ende 2003 auf. Nach dem überwältigenden Ja des Volkes zur Fristenregelung und deren Inkrafttreten im Jahr 2002 hat sie ihr Ziel, das Selbstbestimmungsrecht der Frau in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, erreicht. Einen weiteren Sieg hat die SVSS vor Bundesgericht erstritten. Ihre staatsrechtliche Beschwerde gegen den Kanton Zürich wurde am 14. Oktober 2003 vollumfänglich gutgeheissen. Damit hat der 30-jährige Kampf der SVSS definitiv seinen Abschluss gefunden.
Medienmitteilung im Wortlaut


5.12.2003
Malta: Russische Frau durch Gericht an Ausreise gehindert

In Malta wird eine in der 7. Woche schwangere Russin durch Gerichtsbeschluss im Gefängnis zurückgehalten, weil sie in ihrem Heimatland ihre Schwangerschaft abbrechen wollte. In Malta ist jeder Schwangerschaftsabbruch verboten – sogar wenn eine Lebensgefahr für die Frau besteht! Die Russin sollte als illegale Immigrantin aus Malta ausgewiesen werden, als ihr "Freund" vor Gericht klagte, sie sei von ihm schwanger und wolle in Russland abtreiben. Das würde sein "Recht als ‘Vater’ " und das "Recht auf Leben des Kindes" verletzen. – Solche Rechte sind aber bisher von der Europäischen Kommission für Menschenrechte in ähnlichen Fällen stets verneint worden.


20.10.2003
Bundesgericht erklärt Zürcher Ausführungsbestimmung zur Fristenregelung unzulässig

Mit Urteil vom 14. Oktober hat das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) gegen den Kanton Zürich gutgeheissen. Mit nichts zu überbietender Klarheit hebt das Bundesgericht hervor, dass eine obligatorische Zweitbegutachtung für Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche gegen Bundesrecht verstösst.
Medienmitteilung vom 20.10.03


17.10.2003
25 Jahre Johannes Paul II – kein Grund zum feiern

Die reaktionäre von Papst Wojtyla während 25 Jahren verbreitete Morallehre in Sachen Schwangerschaftsverhütung, AIDS-Prävention und Abtreibung, verbunden mit der Macht der katholischen Kirche namentlich in Asien, Afrika und Lateinamerika, hat zum Tod von jährlich zehn- wenn nicht gar hunderttausenden von Menschen geführt. Wahrlich kein Grund zum feiern …


30.9.2003
Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stabil

Aus den jetzt vorliegenden kantonalen Statistiken für das Jahr 2002 kann geschlossen werden, dass die Fristenregelung in den ersten drei Monaten ihrer Geltungsdauer (1.10. – 31.12.02) keine Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche bewirkt hat. Für das Jahr 2002 beträgt die geschätzte Zahl für die ganze Schweiz 11’800. Annähernd 40 Prozent der Abbrüche werden mit der medikamentösen Methode (Mifegyne) durchgeführt.
Statistik


17.7.2003
Psychoterror durch HLI in Österreich

In ganz Österreich terrorisieren Abtreibungsgegner von Human Life International Frauen vor Abtreibungskliniken und -praxen. Es ist Psychoterror, wie sich HLI gegenüber abtreibungswilligen Frauen verhält! Die von Claudia Sorger, Frauensprecherin der Sozialistischen Linkspartei, in einem Artikel in der "Volksstimme" aufgestellte und von HLI eingeklagte Behauptung hat das Wiener Landesgericht jetzt für "wahr" befunden. (Volksstimme 17.7.2003)
Mehr Informationen zu HLI in Österreich
HLI in der Schweiz


22. März 2003
"Human Life Schweiz" in Aktion

Seit 1998 organisiert die Schweizer Sektion der in den USA beheimateten Anti-Abtreibungsorganisation Human Life International (HLI) regelmässig Gebetsprozessionen zur Uni-Frauenklinik in Zürich – ein Augenschein.
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6. März 2003
Vorsicht "Lebensschützer"!

Mit 101:74 Stimmen hat der Nationalrat beschlossen, die Promillegrenze für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 zu senken. Damit können zahlreiche (manchmal tödliche) Unfälle vermieden werden. Unter den ablehnenden ParlamentarierInnen fanden sich 36, die die Fristenregelung seinerzeit aus lebensschützerischen Gründen ablehnten, davon 6 Wortführer der Gegenkampagne: Alexander Baumann, Peter Föhn, Thérèse Meyer, Walter Schmied, Chiara Simoneschi, Christian Waber. Nicht sehr konsequent!


22. Januar – vor 30 Jahren in den USA:
Selbstentscheid der Frau zum Grundrecht erklärt

Am 22. Januar 1973 entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit 7:2 Stimmen, das Grundrecht auf persönliche Freiheit und auf Schutz der Privatsphäre schliesse das Recht der Frau ein, in den ersten 6 Monaten über den Abbruch einer Schwangerschaft frei zu entscheiden. Dieses Urteil bewirkte, dass Abtreibungen nicht länger in der Illegalität, sondern unter medizinisch guten Bedingungen durchgeführt wurden. In der Folge führten auch zahlreiche europäische Länder Fristenregelungen ein.
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7. Oktober 2002
Psychische Folgen – die Fakten

Jetzt liegt der Bericht über das Symposium „Psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs – Mythen und Fakten“ in gedruckter Form vor. Die AutorInnen der besten neueren Studien zu diesem Thema aus dem In- und Ausland referierten am 31. Mai 2001 am Inselspital in Bern. Eingeladen hatten sechs schweizerische Fachverbände der Medizin, Psychologie und Familienplanung.
Bestellung des Berichts


1. Oktober 2002
Schweiz: Fristenregelung ab 1. Oktober in Kraft

Am 1. Oktober ist die vom Volk am 2. Juni angenommene Fristenregelung in Kraft getreten.
Text der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs


26. September 2002
Nepal: Fristenregelung in Kraft getreten

Nach 8-jährigen Anstrengungen im Parlament ist in Nepal eine Fristenregelung in Kraft getreten.


20. August 2002
Canberra (Australien) entkriminalisiert Abtreibung

Das Parlament des australischen Bundesterritoriums ACT (Australian Capital Territory) in Canberra hat Abtreibung vollständig aus dem Strafgesetz gestrichen. Der Schwangerschaftsabbruch wird neu behandelt wie irgend eine andere ärztliche Handlung.


3. Juli 2002
EU-Parlament fordert Legalisierung der Abtreibung

Mit 280 zu 240 Stimmen hat das EU-Parlament eine Resolution gutgeheissen, in welcher den Mitgliedstaaten empfohlen wird, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren.
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Volksabstimmung vom 2. Juni 2002
Fristenregelung angenommen!

Mit spektakulären 72,2 Prozent der Stimmen haben die Schweizer Stimmberechtigten die Fristenregelung angenommen. Sie gibt Frauen und Paaren endlich das Recht, in den ersten 12 Wochen eigenverantwortlich über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zu entscheiden. Der Bundesrat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung festlegen.

Die extreme Abtreibungsverbots-Initiative "Für Mutter und Kind" wurde mit 81,7 Prozent Nein-Stimmenanteil wuchtig verworfen.
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Abtreibungsgegner