Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

ExpertInnen für die Fristenregelung
Pressekonferenz vom 26. März 2002

Ja zur Fristenregelung aus Sicht der GutachterInnen

Referat von Dr.med.Tedy Hubschmid, Präsident SGP (Schweiz. Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie)

Seit Jahren wird die Fristenregelung in der Schweiz weit herum praktiziert – mit Erfolg wie mir scheint: Die illegalen Abbrüche mit septischen Schocks und andern üblen Nebeneffekten sind verschwunden, ebenso der unwürdige Schwangerschaftsabbruch – Tourismus ins Ausland. Die Abbruchzahlen haben sich auf tiefem Niveau stabilisiert, und wir haben niedrige Zahlen bei den Teenager-Schwangerschaften.

Die Fristenregelung wird also praktiziert, aber die Gesellschaft steht nicht zu der erfolgten Liberalisierung. Die Gesellschaft hat uns Psychiaterinnen und Psychiatern die unwürdige Aufgabe delegiert, mit psychiatrischen Gutachten diesen gesellschaftlichen Widerspruch zu übertünchen. Das ist eine unwürdige Aufgabe, für die uns niemand dankt, die viel mehr geeignet ist, unserem Image zu schaden. Diese Aufgabe wollen wir loswerden.

Aus meiner Erfahrung als Gutachter bei unerwünschten Schwangerschaften möchte ich Ihnen zwei wichtige Dinge weitergeben: Erstens hat mich das Leiden der Frauen beeindruckt, die durch die Schwangerschaft in Schwierigkeiten geraten waren. Ich habe nie eine Frau gesehen, die sich die Entscheidung leicht gemacht hätte! Zweitens war es bei der Begutachtung jeweils erst dann möglich, über die bestehende Problematik, über positive und negative Aspekte der Schwangerschaft, über das soziale Umfeld und andere Aspekte zu diskutieren, wenn ich der Frau glaubhaft versichert hatte, dass ich ihren Entscheid respektieren würde. Solange eine Frau den Gutachter überzeugen muss, kann sie ihre Ambivalenz, also das komplexe Geflecht von Motivationen, von Pro und Kontra nicht zur Sprache bringen. Eine echte Beratung, die hilfreich sein soll, ist also erst möglich, wenn der Frau die Entscheidungsbefugnis übertragen wird.

Aus diesen Gründen setze ich mich für die Fristenregelung ein, vor allem auch im Wissen, dass die grosse Mehrheit der Frauen den Eingriff psychisch gut verarbeitet, wenn der Entscheid in Verantwortung getroffen wird und wenn auf Schuldinduktion verzichtet wird.

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Abtreibungsgegner