Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 64, Mai 2001

Konservative Kreise ergreifen das Referendum

CVP mit gezinkten Karten

Seit 30 Jahren wird in der Schweiz über die Fristenregelung diskutiert. Jetzt hat das Parlament eine vernünftige Kompromisslösung beschlossen. Die Gesetzesrevision soll den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen entkriminalisieren und endlich den direkt betroffenen Frauen und Paaren einen eigenen Gewissensentscheid zugestehen. Die CVP sowie mehrere unter sich zerstrittene christlich-konservative Komitees haben das Referendum ergriffen.

Während mehreren Jahren hat das Parlament die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beraten. Es wurden Fachleute angehört und verschiedene Vorschläge diskutiert. Wie das in unserer Demokratie die Regel ist, wurde schliesslich ein Kompromiss verabschiedet.

Unglaubliche Sturheit

Entgegen allen demokratischen Gepflogenheiten ist die CVP nicht bereit, dies zu akzeptieren. Sie versteift sich auf ihr in Deutschland abgegucktes Modell, wonach die Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch – zusätzlich zum Arztgespräch – eine staatlich kontrollierte Beratungsstelle aufsuchen muss. Dieses Modell wurde in beiden Räten zweimal abgelehnt. Beleidigt, kein Gehör gefunden zu haben, beschliesst die CVP ein Referendum. Gleichzeitig hat sie den auf Komma und Punkt wörtlich genau gleichen Text, der im Parlament mehrmals Schiffbruch erlitten hat, als "neuen" Vorstoss wieder eingereicht. Eine unfassbare Sturheit.

Unredlich

Die CVP verficht ihr Modell mit falschen Argumenten. Es geht nicht um die Alternative "radikale Fristenregelung" oder "Schutz- und Beratungsmodell". Der parlamentarische Kompromiss schreibt eine eingehende Beratung durch die Ärztin oder den Arzt vor. Die Frau muss zudem auf das Angebot der bestehenden Beratungsstellen aufmerksam gemacht werden.

Auch das CVP-Modell ist nichts anderes als eine Fristenregelung. Von Schutz ist darin nichts zu finden. Es erschöpft sich vielmehr im Zwang für alle Frauen, nebst dem Gespräch mit dem Arzt noch eine Beratungsstelle aufzusuchen. Auch dann, wenn sie schon längst alles gründlich überdacht und beraten haben und der Entscheid klar ist.

Die jahrzehntelangen Erfahrungen in Schweden, Deutschland und Frankreich zeigen, dass ein solcher Zwang sinnlos ist. Frauen, die eine Beratung oder Hilfe brauchen, suchen sich diese von selbst. Schweden hat die Konsequenzen gezogen und die obligatorische Zweit-Beratung bei einer Sozialstelle 1996 abgeschafft.

Misstrauensvotum

Das Zwangsberatungs-Modell ist ein pauschales Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzteschaft. Man traut den Frauen nicht zu, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen, ohne dass man ihnen ins Gewissen redet. Ärztinnen und Ärzten traut man nicht zu, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben.

Eingestandenes oder uneingestandenes Ziel des Beratungsobligatoriums ist es, Druck auf die Frau zum Austragen der ungewollten Schwangerschaft auszuüben.

Das Beratungsobligatorium wird auch mit der Problematik der Ausländerinnen begründet. Das Sprachenproblem stellt sich aber bei den Beratungsstellen genau gleich wie bei der Ärztin/dem Arzt. Die Lösung dieses Problems liegt nicht in Zwangsberatung, sondern in Übersetzungsdiensten für Ausländerinnen im Gesundheitswesen.

Der Schlüssel zur Senkung der Abtreibungszahlen liegt in der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften durch vermehrte Prävention. Mehr öffentliche Mittel sollten für diesen Zweck eingesetzt werden, nicht für Alibi-Beratungen.

Das CVP-Modell wird von den Berufsverbänden jener Fachleute, die solche Beratungen durchführen sollten, klar abgelehnt. An einer Fachtagung kamen sie 1995 zum Schluss: "Ein sinnvolles Gespräch kann nur zustande kommen, wenn die Frau das Gespräch wünscht. Ziel der Beratung ist es, ihre Selbstverantwortung zu stärken, was mit Zwang nicht zu vereinbaren ist. Frauen haben Anspruch auf Beratung, diese soll aber freiwillig sein."

Zwang ist entwürdigend und erzeugt Abwehr. Er ist daher kontraproduktiv, ja er kann sich psychisch schädigend auswirken.

Augenwischerei

Die CVP hat den Sinn für die Realität verloren, wenn sie meint, das Parlament werde nach einer allfälligen Ablehnung der Fristenregelung durch das Volk in Kürze erneut auf ihr bereits ausgiebig diskutiertes und mehrmals abgelehntes Modell eingehen. Dieses dürfte auch in einer erneuten Volksabstimmung kaum Chancen haben, wird es doch sowohl von fundamentalistischer, wie von liberaler Seite zurückgewiesen.

Will die Partei mit diesem Trick bloss ihre Rückkehr zu konservativen Positionen vertuschen? In ihrer Argumentation unterscheidet sie sich jedenfalls kaum von den fundamentalistischen Referendumskomitees. Mit dem Referendum verteidigt die CVP nichts anderes als den Status quo, den sie als unhaltbar bezeichnet hat und desavouiert sich daher selbst.

Farbe bekennen

FDP-Ständerätin Vreni Spoerry bringt es auf den Punkt: "Weder die CVP noch die Parlamentsmehrheit wollen, dass die Frau diesen Entscheid ohne Beratung trifft. … Beide Modelle sehen daher Möglichkeiten zur Hilfestellung für die betroffene Frau vor. … Auch das CVP-Modell ist nichts anderes als eine Variante einer moderaten Fristenregelung. Deshalb wird an der Urne zu entscheiden sein, ob mit einer Ablehnung der Vorlage die untaugliche geltende Regelung weitergeführt werden soll oder ob neu eine Lösung Platz greifen kann, welche die nicht immer einfachen Realitäten des Lebens akzeptiert, Frauen in einer schwierigen Lage eine beratende Hilfe anbietet, aber letztlich den Entscheid über den einzuschlagenden Weg in ihre Hände legt."

Die CVP und die Stimmberechtigten müssen Farbe bekennen: Entweder man respektiert den selbstverantwortlichen Entscheid der Frau als mündige Person, oder man unterwirft sie staatlicher Kontrolle und gibt der befruchteten Eizelle den Vorrang vor den Rechten der Frau. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

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Abtreibungsgegner