Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Frankreichs Fristenregelung von 1975 (Loi Veil) wurde 2001 2004, 2014 und nochmals 2015 gelockert:

2001: Abschaffung der Zwangsberatung und der elterlichen Einwilligung, längere Frist

Am 30. Mai 2001 ist in Frankreich eine Gesetzesrevision gutgeheissen worden, die die Zwangsberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch (ausgenommen für Minderjährige) abgeschafft und die Frist von vorher 12 auf 14 Wochen nach der letzten Periode verlängert hat.

Ausserdem benötigen Minderjährige nicht mehr obligatorisch die Zustimmung der Eltern, wenn es ihnen unmöglich scheint, mit den Eltern zu sprechen. Sie können sich in diesem Fall durch eine erwachsene Person ihrer Wahl begleiten lassen.

Die Frauenorganisationen und Fachverbände, die sich seit Jahren für eine Verbesserung der "Loi Veil" aus dem Jahr 1975 einsetzten, haben sich durchgesetzt.

Die Sterilisation, die in Frankreich offiziell unzulässig war, wurde legalisiert. An den Schulen wird die Sexualerziehung institutionalisiert.

"Die Anwendung von Schwangerschaftsverhütung und Abtreibung durch die Frauen wurde lange tabuisiert und daher auch streng bestraft. Dann wurde sie toleriert und liberalisiert. Schliesslich ist sie zu einem Recht geworden" (Elisabeth Guigou, Ministerin für Beschäftigung und Solidarität, am 29. November 2000, vor der Nationalversammlung).

Im November 2000 hat das Parlament ferner definitiv den rezeptfreien Verkauf der "Pille danach" (Norlevo) durch Apotheken gutgeheissen. Sie ist für Minderjährige kostenlos und darf auch durch Schulkrankenschwestern abgegeben werden.

2004: medikamentöser Abbruch in Arztpraxen

Seit Juli 2004 kann die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs (Mifegyne / RU 486) auch ausserhalb eines Spitals, in zugelassenen Arztpraxen angewendet werden. Der Anteil dieser Methode an der Gesamtzahl der Abbrüche ist seither auf 49% angestiegen (2007).

2014: “Notlage” aus dem Gesetz gestrichen

Das Abtreibungsgesetz von 1975 erlaubte den Schwangerschaftsabbruch für die Frau, “deren Zustand sie in eine Notlage versetzt”. Diese Formulierung wurde ersetzt durch “die Frau, die die Schwangerschaft nicht fortzuführen wünscht”. Regierung und Parlament wollten hiermit unterstreichen, dass es sich um einen autonomen Entscheid der Frau handelt.

2015: Bedenkzeit von 7 Tagen abgeschafft. Medikamentöser Abbruch durch Hebammen und chirurgischer Eingriff in Gesundheitszentren zugelassen.

Am 1. Dezember 2015 hat die Nationalversammlung definitiv ein Gesundheitsgesetz verabschiedet, welches die 7-tägige Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch abschafft (weiterhin 2 Tage Bedenkzeit für Minderjährige). Ferner erlaubt es die Durchführung von medikamentösen Abbrüchen durch Hebammen und des chirurgischen Eingriffs in Gesundheitszentren. Damit soll der rasche Zugang zum Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen in der Nähe ihres Wohnorts garantiert werden.

Empfohlene Lektüre:
Benhamou, Olivia: "Avorter aujourd’hui – Trente ans après la loi Veil". Mille et une nuits, 2005

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