Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aktualitäten – Archiv 2008-2009

17.12.2009
Spanien: Abgeordnetenkammer heisst Friassemblystenregelung gut

Mit 184 zu 158 Stimmen hat die Abgeordnetenkammer des spanischen Parlamentes die Fristenregelung – gegen starken Protest der katholischen Kirche – gutgeheissen.
Die Vorlage geht nun an den Senat, der voraussichtlich Anfang 2010 entscheiden wird. Das neue Gesetz soll im April nächsten Jahres in Kraft treten.


10.12.2009
Italien: Mifegyne (RU 486) definitiv zugelassen

Die für die Zulassung von Medikamenten in Italien zuständige Behörde Aifa (Agenzia italiana del Farmaco) hat definitiv grünes Licht gegeben für den Vertrieb der "Abtreibungspille". Mifegyne wird in Italien nur bis zur 7. Schwangerschaftswoche und ausschliesslich in öffentlichen Spitälern angewendet werden dürfen. 
Die Regionalbehörden müssen noch die Einzelheiten der Anwendung festlegen, was zu weiteren Auseinandersetzungen führen wird. So wird etwa unsinnigerweise verlangt, die Frauen müssten während des ganzen Vorganges, von der Einnahme von Mifegyne bis zur Ausstossung der Frucht (mindestens 3 Tage) hospitalisiert bleiben. Allerdings geben selbst Gegner der Abtreibungspille zu: "Spitäler sind keine Gefängnisse", und so wird eine Frau einfach unterschreiben, dass sie das Spital auf eigene Verantwortung verlässt.


4.9.2009
Monaco macht einen winzigen Schritt vorwärts

Am 24. April hat Albert II, Fürst von Monaco von Gottes Gnaden, ein Gesetz unterzeichnet, welches das Parlament des Fürstentums einige Tage zuvor – nach mehrjährigen Beratungen – verabschiedet hatte. Es erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, bei schwerer Schädigung des Fötus oder nach Vergewaltigung. Die Gefahr muss von 2 Ärzten bestätigt werden. Minderjährige brauchen die Zustimmung eines Elternteils. Der Eingriff darf nur in einem öffentlichen Spital vorgenommen werden. Fachleute rechnen mit etwa 5 bis 10 Fällen pro Jahr.
Was wie ein äusserst restriktives Abtreibungsgesetz aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts daherkommt, bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorn für das Fürstentum. Unter dem Protest der katholischen Würdenträger hat sich Monaco damit aus der Gruppe jener Länder verabschiedet, die einen Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulassen. Die Monegassinnen, die die strikten Bedingungen nicht erfüllen, werden weiterhin ins nahe Ausland fahren, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen.


30.7.2009
Italien: RU486 (Mifegyne) endlich zugelassen

Mit 4 : 1 Stimmen hat die Arzneimittelbehörde Italiens (Aifa) endlich der Zulassung der "Abtreibungspille" in Italien zugestimmt. Die Pille darf allerdings nur in Spitälern abgegeben werden und die Frage ist offen, wie lange es jetzt noch dauern wird, bis die Italienerinnen tatsächlich in ganz Italien Zugang zu dieser alternativen Methode haben werden – so wie die Frauen in den meisten europäischen Ländern seit 10 Jahren und mehr.
Zwei Jahre lang dauerte das Zulassungsverfahren, während denen die Aifa massivstem Druck aus Regierungs- und kirchlichen Kreisen ausgesetzt war. Diese werden wohl weiterhin alles daran setzen, den Vertrieb des Medikamentes zu bremsen und die Abgabe möglichst kompliziert zu reglementieren.
mehr zu Italien


18.6.2009
Schwangerschaftsabbruchrate in der Schweiz bleibt stabil

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat auch im 6. Jahr nach Einführung der Fristenregelung nicht zugenommen. 2008 wurden an Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz 10'200 Abbrüche durchgeführt. Mit 6,5 pro 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren bleibt die Abortrate gegenüber dem Vorjahr stabil, auf einem sehr tiefen Niveau. Dasselbe gilt für die Rate von 5/1'000 der Jugendlichen (15-19-Jährige).
Medienmitteilung Infostelle Schwangerschaftsabbruch

Die im Jahr 2002 in Kraft getretene Fristenregelung hat die Abbruchzahlen nicht ansteigen lassen. Die Tendenz ist im Gegenteil rückläufig. Der interkantonale "Abtreibungstourismus" ist quasi verschwunden. Schwangerschaftsabbrüche finden deutlich frühzeitiger statt.
Die meisten Abbrüche betreffen Frauen zwischen 20 und 29 Jahren, Teenager-Schwangerschaften haben nicht zugenommen.
Fakten und Zahlen


31.5.2009
Pro choice Bewegung trauert um Dr. George Tiller

Am Pfingstsonntag wurde in Wichita (USA) George Tiller, während er den Gottesdienst besuchte, von einem fanatischen Abtreibungsgegner erschossen. Tiller war einer von wenigen Ärzten in den USA, die trotz massivster Anfeindungen in extremen Notsituationen einen Abbruch auch bei weit fortgeschrittener Schwangerschaft vornehmen. Dr. Tiller wurde von seinen Kollegen für sein unermüdliches Engagement, seinen Mut und die menschliche, respektvolle Art, wie er mit den betroffenen Frauen umging, hoch geschätzt.

Seit 1990 wurden in den USA 5 Ärzte und 6 andere Mitarbeitende von Abtreibungskliniken ermordet. 20 weitere wurden tätlich angegriffen und verletzt.


29.4.2009
Malawi: Frauenorganisation klagt gegen Abtreibungsverbot

Die einflussreiche Frauenorganisation Women in Law in Southern Africa WILSA klagt gegen die Regierung des südafrikanischen Landes Malawi. Das Strafgesetz des Landes sieht eine 7-jährige Gefängnisstrafe für Frauen vor, die abtreiben. Trotzdem kommen illegale Abtreibungen häufig vor. Nach Schätzungen sind 30% der Müttersterblichkeit auf Pfuscherabtreibungen zurückzuführen. Das Verbot verletze die körperliche Integrität der Frauen und bedeute eine Diskriminierung. Es müsse aufgehoben werden, argumentiert WILSA.
WILSA wird unter anderem von der Menschenrechtskommission von Malawi unterstützt.


2. März 2009
Mexiko City: Positive Auswirkungen der Fristenregelung

Die Fristenregelung wurde vom Parlament von Mexiko City im April 2007 beschlossen. Alle öffentlichen Spitäler wurden verpflichtet, den Eingriff vorzunehmen. Seither sind über 20'000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden. 76% davon in den ersten 9 Schwangerschaftswochen.
Während in den vorhergehenden 10 Jahren jeweils 8-10 Frauen an den Folgen illegaler Abtreibungen gestorben waren, gab es nach Inkrafttreten der Fristenregelung nur noch einen einzigen Todesfall. Die Fälle von schweren Komplikationen nach Pfuscherabtreibungen sind aus den Spitälern verschwunden. Die Zahl der ausgesetzten Babys ist um die Hälfte gesunken.
In den Parlamenten anderer Bundesstaaten Mexikos sind hingegen Anträge, ebenfalls eine Fristenregelung einzuführen, bisher gescheitert.


18. Februar 2009
Spanien: Entscheidender Schritt Richtung Fristenregelung

Nach mehrmonatigen Beratungen hat die Gleichstellungskommission des spanischen Parlamentes mit 20 zu 16 Stimmen einer Fristenregelung zugestimmt. Die genaue Formulierung für eine Gesetzesvorlage, die noch vor Ende Jahr vom Parlament verabschiedet werden soll, ist Aufgabe der Regierung. Es wird voraussichtlich eine Frist von 14 Wochen sein, innerhalb welcher Frauen (ab 16 Jahren) frei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Unter 16-Jährige würden nach dem Vorschlag die Einwilligung der Eltern benötigen. Bis zur 22. Woche soll ein Abbruch aus medizinischen Gründen möglich bleiben.
Unterstützung findet die Vorlage bei der regierenden sozialistischen Partei und verschiedenen Linksparteien, die zusammen im Parlament über die Mehrheit verfügen.
Die oppositionelle konservative Volkspartei möchte das geltenden Gesetz beibehalten und verschärfen. Sie hat angekündigt, dass sie das Verfassungsgericht anrufen wird, sollte die Fristenregelung angenommen werden.
Das geltende spanische Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der Schwangeren.


23. Januar 2009
USA: Barak Obama korrigiert Fehlentscheid der Bush Regierung

Am dritten Tag nach seinem Amtsantritt hob der neue US-Präsident Obama eine Richtlinie der Bush-Regierung auf, die jegliche Subventionierung von Organisationen verbot, die sich in Entwicklungsländern für reproduktive Rechte einsetzen. Betroffen waren Organisationen, die sich in ihrem Land für die Legalisierung der Abtreibung engagieren oder auch selbst im Rahmen der Familienplanung Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Aber auch solche, die bloss über Abtreibung informieren und beraten. Das Unterstützungsverbot entzog den Familienplanungs-Organisationen Mittel, die sie dringend benötigen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und das Leben von Frauen zu retten, die keinen Zugang zu fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen haben.

Klar hatte sich Obama am Tag zuvor hinter den bahnbrechenden Entscheid des Obersten Gerichts (Roe vs. Wade) gestellt, der die Abtreibung in den USA am 22.1.1973 legalisierte.


20. Nov. 2008
Uruguay: Fristenregelung scheitert am Veto des Präsidenten

Das Abgeordnetenhaus hatte der Fristenregelung am 5. November mit 49:48 Stimmen zugestimmt, der Senat mit 17:13 Stimmen am 11. November. Der linke Staatspräsident Tabaré Vasquez legte jedoch sein Veto gegen die Gesetzesänderung ein. Es ist im Parlament nicht gelungen, die notwendige 3/5-Mehrheit zu erringen, um das Veto zu überstimmen.
Vazquez lehnte auch die Durchführung eines Referendums ab. In einer repräsentativen Meinungsumfrage befürworteten 56% der Bevölkerung eine Fristenreglung.
Seit 1985 wurden im Parlament 6 Vorstösse für eine Fristenregelung eingereicht. Langsam scheint die Zustimmung zu wachsen. Im Jahr 2004 hatte der Senat eine solche noch mit 17:13 Stimmen abgelehnt.


5. Nov. 2008
Niederlagen für Abtreibungsgegner in den USA

Die Wahl von Barak Obama zum neuen US-Präsidenten bedeutet einen grossen Sieg für die Frauen. Er ist ein klarer Befürworter des Rechts auf Selbstbestimmung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Alle Hoffnungen sind jetzt auf ihn gerichtet, dass er die durch die Bush-Regierung getroffenen Fehlentscheide korrigiert und Gelegenheit haben wird, liberalere Richter ins Oberste Gericht zu nominieren.
Gleichzeitig erlitten die Abtreibungsgegner am 5. November in drei Bundesstaaten Niederlagen. In South Dakota wurde eine extrem restriktive Gesetzesvorlage zum Schwangerschaftsabbruch von 55% der Stimmenden abgelehnt. In Colorado scheiterte ein Entwurf, der das Lebensrecht vom Moment der Befruchtung an definiert hätte im Stimmenverhältnis 3 : 1. Und in Kalifornien wiesen die Stimmberechtigten eine Initiative zurück, wonach die Eltern von Minderjährigen vor einem Schwangerschaftsabbruch hätten informiert werden müssen.


12. Okt. 2008
Australien: Entkriminalisierung der Abtreibung im Bundesstaat Victoria

Das Oberhaus des Parlamentes im Bundesstaat Victoria (5 Mio. Einwohner) hat mit 23 zu 17 Stimmen eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche vollständig entkriminalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn zwei Ärzte der Meinung sind, er sei aus medizinischen Gründen notwendig, wobei physische, psychische und soziale Umstände zu berücksichtigen sind. Alle Anträge, die das Gesetz abschwächen wollten, wurden abgelehnt.
Das Repräsentantenhaus hat der Gesetzesänderung bereits am 10. September mit 47 zu 35 Stimmen zugestimmt.


28. Aug. 2008
Mexiko: Oberstes Gericht bestätigt Fristenregelung in Mexiko City

Mit einer sensationellen Mehrheit von 8 zu 3 Stimmen hat das Oberste Gericht Mexikos die Klagen der Bundesstaatsanwaltschaft und der nationalen Menschenrechtskommission gegen die Fristenregelung im Bundesdistrikt Mexiko City abgewiesen. Die Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten 12 Wochen verstosse nicht gegen die in der Verfassung garantierten Menschenrechte. Die Rechte der Frau gingen dem Schutz ungeborenen Lebens vor, befanden die obersten Richter.
Die BefürworterInnen der Fristenregelung erhoffen sich von diesem Urteil eine Ausstrahlung auf die anderen Bundesstaaten Mexikos und auf ganz Lateinamerika.


13. Aug. 2008
Die psychische Gesundheit von Frauen wird durch eine Abtreibung nicht gefährdet

Nach Durchsicht von über 220 wissenschaftlichen Publikationen zur Frage der psychischen Folgen der Abtreibung kommt eine Studiengruppe der amerikanischen Gesellschaft für Psychologie (American Psychological Association APA) zum Schluss: Frauen, die eine ungeplante Schwangerschaft abbrechen, haben gegenüber Frauen, die die Schwangerschaft austragen, kein erhöhtes Risiko psychischer Probleme.


24. Juli 2008
UNO-Menschenrechtsausschuss besorgt über Abtreibungsverbot in Irland

Der Ausschuss fordert Irland auf, seine Abtreibungsgesetze in Einklang zu bringen mit dem Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte und dafür zu sorgen, dass Frauen nicht mehr in der Illegalität abtreiben oder für den Abbruch ins Ausland reisen müssen.


1. Juli 2008
Mifegyne (RU486) in der EU bis zum 63. Tag zugelassen

Die Zulassungsbestimmungen für die "Abtreibungspille" Mifegyne wurden von der europäischen Arzneimittelagentur EMEA geprüft und für die Europäische Union vereinheitlicht. Der Anwendungszeitraum wurde bis 63 Tage nach Beginn der letzten Regelblutung verlängert.


26. Juni 2008
Schweiz: Auch im 5. Jahr unter der Fristenregelung sinkende Tendenz der Schwangerschaftsabbrüche

Wie das Bundesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2007, dem 5. Jahr seit Inkrafttreten der Fristenregelung, die den Abbruch in den ersten 12 Wochen auf Antrag der Frau erlaubt, erneut geringfügig gesunken. Die Abbruchrate in der Schweiz gehört mit 6,5 pro 1'000 15-44-jährige Frauen zu den niedrigsten weltweit. Bemerkenswert hoch hingegen ist im internationalen Vergleich der Anteil der medikamentösen Methode (Mifegyne). Er beträgt 56% des Totals der Abbrüche.
Kommentar der APAC-Suisse
Weitere statistische Angaben


20. Mai 2008
England: Abtreibungsgegner abgeblitzt

Nach monatelangen hitzigen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit hat das britische Unterhaus Anträge der Abtreibungsgegner abgelehnt, die eine Senkung der Frist für legale Schwangerschaftsabbrüche verlangten. Mit 304 gegen 233 Stimmen wurde die Verkürzung der Frist auf 22 Wochen abgelehnt. Es bleibt somit bei 24 Wochen, innert welcher ein Abbruch aus medizinischen und psycho-sozialen Gründen möglich ist. Der Senkungs-Antrag war damit begründet worden, dass in den letzten Jahrzehnten immer jüngere Frühgeborene überlebten. Die neusten Studien zeigen jedoch, dass vor der 24. Woche die Überlebenschancen kaum gestiegen sind. Die Ärzteschaft wandte sich gegen die Kürzungsanträge. Nur etwa 0,5% der Abbrüche werden zwischen der 22. und der 24. Woche durchgeführt, meist wegen schweren Missbildungen.
Ebenso wurde ein Antrag, der eine zwangsweise Beratung einführen wollte, deutlich abgelehnt.


13. Mai 2008
Familienplanung ein Menschenrecht

Vor 40 Jahren, am 13. Mai 1968, wurde an der Internationalen UNO-Konferenz für Menschenrechte in Teheran das Recht der Eltern, frei und in eigener Verantwortung über Zahl und Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden, zum grundlegenden Menschenrecht erklärt. Weltweit ist aber dieses Recht für Millionen von Paaren heute immer noch toter Buchstabe: Verhütungsmittel sind für sie nicht zugänglich oder unerschwinglich, Schwangerschaftsabbruch – als letzte Möglichkeit, wenn Verhütung versagt – ist noch in vielen Ländern verboten.


16.4.2008
Europarat: die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu garantieren

Mit 102 zu 69 Stimmen hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution gutgeheissen, mit welcher sie die 47 Mitgliedstaaten auffordert, Abtreibung straflos zu erklären und den Zugang der Frauen zu einem gefahrlosen und legalen Schwangerschaftsabbruch zu garantieren. Die Staaten werden aufgerufen, den autonomen Entscheid der Frau zu respektieren, rechtliche und faktische Einschränkungen, welche den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch behindern, aufzuheben, gleichzeitig aber auch den Zugang zur Schwangerschaftsverhütung sicherzustellen und eine obligatorische Sexualerziehung für die Jugendlichen einzuführen.
Zum Text der Resolution : französisch   englisch


3.3.2008
Italien: RU486 bald in den Spitälern verfügbar ?

Am 10. November 2007 hat die Firma Exelgyn endlich das Zulassungsgesuch für die Abtreibungspille Mifegyne (RU486) in Italien eingereicht.
Am 25. Februar hat die technisch-wissenschaftliche Kommission der Zulassungsbehörde (Aifa) ihre positive Stellungnahme abgegeben. Sobald der Preis des Medikamentes mit der Herstellungsfirma ausgehandelt sein wird, muss noch der Verwaltungsrat der Aifa sein definitives o.k. geben. Wenn keine unvorgesehenen Hindernisse auftreten, dürfte Mifegyne im Laufe des Monats Mai in den öffentlichen Spitälern Italiens verfügbar sein.
Die katholische Kirche sowie politische Kreise und Medien, die gegen Abtreibung kämpfen, unternehmen einen letzten lautstarken Versuch, die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu verteufeln, während diese in fast allen andern Ländern Europas seit Jahren zur Anwendung kommt.

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