| Aktuell:Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" |
Letzte Aktualisierung:
28.12.2011
Uruguay: Senat stimmt Fristenregelung zu
Mit 17 : 14 Stimmen hat der Senat von Uruguay einer Fristenregelung
zugestimmt. Die Vorlage geht nun an das Unterhaus, wo ebenfalls die
Links-Koalition von Regierungspräsident José Mujica über die
Mehrheit verfügt. Der Präsident hat angekündigt, dass er - im Gegensatz
zu seinem Vorgänger - das neue Gesetz unterzeichnen wird (vgl. news vom
20.11.2008).
In Uruguay ist seit 1938 ein Gesetz in Kraft, das
Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren
bedroht ist oder in Fällen von Vergewaltigung.
25.10.2011
Österreich: HLI-Aktivisten wegen Klinikbelagerungen verurteilt
Vier AbtreibungsgegnerInnen, darunter der Vorsitzende von Human
Life International (HLI Österreich), Dietmar Fischer, wurden
in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz wegen Stalking verurteilt.
Sie hatten sich rund ein Jahr lang immer wieder vor die Praxis eines
Gynäkologen hingestellt. Dabei verteilten sie an Frauen Plastikembryos
und Rosenkränze, um sie von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen.
"Politische Aktionen sind zulässig, aber nicht eine Hexenjagd auf
einzelne", so die Richterin.
Ein bahnbrechendes Urteil, das hoffentlich den Psychoterror vor
Abtreibungskliniken in Österreich unterbinden wird.
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18.10.2011
Liechtenstein: knappe Ablehnung der Fristenregelung im Landtag
Mit 13 : 12 Stimmen hat das 25-köpfige Parlament des Fürstentums eine
Motion abgelehnt, die eine Fristenregelung nach Schweizer Muster
forderte. Vermutlich hat wiederum das angekündigte Veto des Erbprinzen
die Parlamentarier negativ beeinflusst.
Der Vorstoss wurde von 2 Abgeordneten der Freien Liste eingereicht,
nachdem die Fristenregelung in der Volksabstimmung knapp abgelehnt
worden war. Eine Repräsentativ-Befragung hat aufgezeigt, dass ohne
Veto-Drohung durch den Fürsten und ohne embryopathische Indikation das
Volk höchst wahrscheinlich einer Fristenregelung zugestimmt hätte.
Immerhin soll jetzt zumindest eine Vorlage ausgearbeitet werden, die
Frauen, die im Ausland eine Schwangerschaft abbrechen lassen,
entkriminalisiert. Also staatlich legalisierter Abtreibungstourismus.
18.9.2011
Liechtenstein: Fristenregelung vom Volk knapp abgelehnt
Nach einem hoch emotionalen Abstimmungskampf haben die LiechtensteinerInnen die Fristenregelungsinitiative mit 52,3% Nein-Stimmen äusserst knapp abgelehnt. Ein erstaunlich gutes Resultat in diesem sehr katholischen Land und angesichts der Ankündigung durch den Erbprinz, er werde bei einer Annahme der Initiative ohnehin sein Veto einlegen (ein totalitäres Unikum in einem demokratischen Land). Ausserdem drehte sich die sehr einseitige öffentliche Debatte weniger um die zentrale Frage des Selbstentscheidungsrechts der Frau, als um die sogenannte fötale Indikation, welcher zu Unrecht Behindertenfeindlichkeit vorgeworfen wurde, und um Spätabtreibungen.
1.9.2011
Polen: Totales Abtreibungsverbot nur haarscharf abgelehnt
Am 31. August 2011 hat das Parlament den Antrag von Parlamentariern
des oppositionellen Bündnisses der Demokratischen Linken (SLD) für eine
Fristenregelung mit 369 zu 31 Stimmen abgeschmettert. Der Vorschlag sah
auch die Rückerstattung der Kosten von Mitteln zur
Schwangerschaftsverhütung und Sexualerziehung an den Schulen vor. Ein
Antrag für ein absolutes Verbot der Abtreibung wurde hingegen äusserst
knapp, mit 191 zu 186 Stimmen zurückgewiesen.
Am 1. September startete die ProChoice Bewegung die
Unterschriftensammlung für ein Gesetz für "verantwortliche Elternschaft
und reproduktive Rechte". Der Inhalt des Volksvorschlages stimmt mit
demjenigen des abgelehnten parlamentarischen Vorstosses überein. Wenn
100'000 Unterschriften erreicht werden, muss das Parlament darüber
beraten. Im Oktober sind Wahlen...
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5.7.2011
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stabil
Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz
leicht gestiegen, bei den Jugendlichen gesunken. Insgesamt ist die Zahl
mit rund 10'500 seit Einführung der Fristenregelung Ende 2002 stabil
geblieben. Die Abbruchrate beträgt 6,8 auf 1'000 Frauen im Alter von
15-44 Jahren und ist die niedrigste in Europa.
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Publikation
des Bundesamtes für Statistik
4.7.2011
Schweiz: Neue Antiabtreibungs-Initiative eingereicht
Die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" wurde am 4.7.2011, kurz vor Ablauf der 18-monatigen Sammelfrist, mit 111'000 Unterschriften eingereicht.
26.5.2011
Polen vom EGMR verurteilt
Der Fall betrifft die vorsätzliche Weigerung von Ärzten, welche Abtreibungen ablehnen, bei einer Schwangeren, deren Fötus eine
schwere Missbildung aufwies, rechtzeitig genetische Tests vorzunehmen, auf die sie ein Anrecht hatte. Als Ergebnis
der Verschleppung durch die Fachleute, musste sie wochenlang die bedrückende
Unsicherheit über die Gesundheit des Fötus und die eigene sowie die
Zukunft ihrer Familie ertragen und in extremer Angst leben.
Schließlich war es zu spät für einen Schwangerschaftsabbruch.
In seinem Urteil vom 26. Mai hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
mit 6 Stimmen gegen 1 entschieden, dass die polnischen Behörden ihrer Pflicht,
das Recht der Klägerin R.R. auf Achtung ihres Privatlebens wirksam zu schützen,
nicht nachgekommen seien. Es handle sich daher um eine Verletzung von Artikel 8
der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Angesichts der Leiden der Klägerin und
der demütigenden Behandlung, die sie erdulden musste, stellte der Gerichtshof ferner einen Verstoss gegen
Artikel 3 der Konvention fest (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Polen
muss R.R. 60.000 € zahlen als gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden.
Der Gerichtshof hielt fest, dass die Staaten verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdienste so zu organisieren,
dass der Zugang der Patienten zu Dienstleistungen, die ihnen gemäss Gesetz zustehen,
garantiert und nicht durch Gewissensverweigerung des Gesundheitspersonals behindert wird.
Urteil des Gerichtshofs (englisch)
12.4.2011
Schweiz: Nationalrat verwirft Anti-Abtreibungs-Vorstoss deutlich
Mit 84 zu 55 Stimmen hat der Nationalrat einer Motion von
SVP-Nationalrat Peter Föhn eine klare Absage erteilt, womit dieser die
Zahlungspflicht der Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbruch abschaffen
wollte.
Die Frist für die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative mit
gleicher Zielrichtung läuft noch bis Mitte Juli.
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16.3.2011
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche
Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in
Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gesunken. Seit 2001 setzt sich
der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen
eine überdurchschnittliche Abnahme (-8,2%) verzeichnet.
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Deutschland
8.3.2011
EU-Parlament: leichten Zugang zu Abtreibung sicherstellen
Pünktlich zum Internationalen Tag der Frau hat das Europäische Parlament mit grosser Mehrheit zwei Resolutionen gutgeheissen, welche verlangen, dass "die EU und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Frauen sich problemlos Empfängnisverhütungsmittel besorgen können und ein Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben" bzw. festhalten, dass "die Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen". (Entschliessungen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU und zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union)
1.3.2011
Liechtenstein: Initiative für die Fristenregelung
Eine Gruppe von Fachleuten hat der Regierung des Fürstentums eine
Initiative unterbreitet, welche die Straflosigkeit des
Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verlangt. Der Vorschlag
sieht eine obligatorische Beratung und eine 3-tägige Bedenkzeit vor dem
Eingriff vor. Es ist dies der zweite Anlauf in Liechtenstein, das
strenge Gesetz zur Abtreibung zu liberalisieren.
www.hilfestattstrafe.li
11.2.2011
Dänische Studie: nicht mehr psychische Probleme nach Abtreibung
Eine der umfangreichsten Studien zur psychischen Gesundheit nach
Abtreibung wurde in Dänemark publiziert. Sie basiert auf dem staatlichen Gesundheitsregister, das sämtliche Gesundheitsdaten der Bevölkerung erfasst. Die Daten von 85'000 Frauen, welche zwischen 1995 und 2007 eine Schwangerschaft abbrechen liessen, zeigten, dass nach dem Abbruch nicht mehr
von ihnen einen Psychiater aufsuchten als vorher. Schlussfolgerung der AutorInnen: Die Hypothese, ein Schwangerschaftsabbruch erhöhe das Risiko für psychische Störungen,
ist nicht haltbar.
Munk-Olsen T. et al. "Induced First-Trimester Abortion and Risk of Mental Disorder", N.Engl.J.Med 2011;364:332-9
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16.12.2010
Irland vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
verurteilt
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat im Fall A. B. C. gegen
Irland die Klage von Beschwerdeführerin C. (eine Frau, deren
Leben durch eine Schwangerschaft gefährdet war) gutgeheissen. Sie musste
für den Abbruch der Schwangerschaft nach England reisen, weil die
Behörden es unterlassen hatten, ein Verfahren einzurichten, das ihr
erlaubt hätte, ihren Anspruch auf einen legalen Abbruch in Irland
abklären zu lassen. Es liege daher eine Verletzung von Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der das Recht auf Privatleben
garantiert.
Die Klagen von A. und B. wies das Gericht hingegen mit 11 zu 6 Stimmen ab. Bei
ihnen sei es „nur“ um ihre Gesundheit, beziehungsweise ihr Wohlbefinden
gegangen und sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft
in England abzubrechen. Mit Rücksicht auf die in Irland vorherrschenden
moralischen Werte liege es im Ermessen Irlands, Abtreibungen aus solchen Gründen zu verbieten.
Das Urteil
hat sowohl bei Befürwortern wie bei Gegnern des legalen
Schwangerschaftsabbruchs unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.
Kommentar A.M. Rey
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7.9.2010
Italien: Sinkende Tendenz der Abtreibungszahl hält an
Gemäss den provisorischen Zahlen für das Jahr 2009 betrug die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Italien
116'933, ein Rückgang um 3,6%
gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 1982, als die Zahl ihr Maximum
erreichte, beträgt der Rückgang 50,2%.
Bericht der Gesundheitsministerin (italienisch)
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5.7.2010
Spanien: Fristenregelung in Kraft getreten
Trotz Interventionen der katholischen Kirche und
Massendemonstrationen hat die Regierung an der Inkraftsetzung der
Fristenregelung am 5. Juli festgehalten. Das Verfassungsgericht muss nun
entscheiden, ob es das Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung
suspendieren will, bis zum Grundsatzurteil über dessen
Verfassungsmässigkeit.
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14.6.2010
Schweiz: Auch im 7. Jahr der Fristenregelung rückläufige Abtreibungszahlen
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche an Frauen mit Wohnsitz in der
Schweiz ist 2009 gegenüber dem Vorjahr um 173 (1,8%) auf 10'137
gesunken. Die Abortrate hat mit 6,4/1000 15-44-jährige Frauen ihren
Tiefststand seit 1970 erreicht.
Details
1.6.2010
Spanien: Opposition reicht Beschwerde gegen Fristenregelung ein
Die rechte Opposition (Partido popolar) hat beim Verfassungsgericht
Beschwerde gegen das neue Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch
eingereicht, welches am 5. Juli in Kraft treten sollte. Die
Konservativen sind überzeugt, das Gesetz, welches die Abtreibung auf
Antrag der Frau in den ersten 14 Wochen legalisiert, verletze das durch
die Verfassung garantierte Recht auf Leben. Gleichzeitig verlangen sie
die einstweilige Sistierung des Gesetzes bis zum Urteil des Gerichts.
Die Ministerin für Gleichstellung, Bibiana
Aido, welche die Vorlage im Parlament verfochten hat, zeigte sich "vollständig
überzeugt, dass das Gesetz verfassungskonform sei". Der
Justizminister, Francisco Caamaño, glaubt nicht, dass das Gericht die
einstweilige Suspendierung verfügen kann.
Gemäss einer Meinungsumfrage vom vergangenen Jahr befürworten 62% der
Spanier, dass das Gesetz im ersten Trimester den Entscheid über den
Schwangerschaftsabbruch der Frau und ihrem Arzt überlässt.
1.4.2010
Abtreibungspille nun auch in italienischen Spitälern zugänglich
Die erste Lieferung des Medikamentes Mifegyne ist in Italien
eingetroffen.
Nach jahrelangen politischen und ideologischen Polemiken erhalten Frauen
nun auch in Italien endlich Zugang zur medikamentösen Methode des
Schwangerschaftsabbruchs - 10 bis 20 Jahre später
als in den meisten andern europäischen Ländern.
Allerdings werden sich Frauen noch wehren müssen, um nicht 3 Tage im
Spital verbringen zu müssen, wie es die Regierung in Rom aus
ideologischen Gründen verlangt. Sie müssen unterschreiben, dass sie das
Spital auf eigene Verantwortung verlassen.
21.3.2010
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche
Im Jahr 2009 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in
Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken, um 3% . Seit 2001 setzt sich
der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen
eine überdurchschnittliche Abnahme (-7,5%) verzeichnet.
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Deutschland
24.2.2010
Spanien: Fristenregelung vom Parlament definitiv gutgeheissen
Trotz massiver Proteste und Interventionen der katholischen Kirche
hat der Senat in Spanien das zuvor bereits von der Abgeordnetenkammer
verabschiedete Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch unverändert, mit 132 zu 126 Stimmen,
angenommen. Zuvor wurden 3 Ablehnungs- und 88 Änderungsanträge
abgelehnt. Gemäss dem Beschluss können Frauen über 16 Jahren
innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen selbst über einen Abbruch
entscheiden. Sie müssen umfassend beraten werden und anschliessend vor
dem Eingriff eine 3-tägige Bedenkfrist einhalten.
Um die Unterstützung einer Mehrheit der Parlamentarier sicherzustellen, hat die Regierung in einen Kompromiss eingewilligt: 16- und
17-Jährige brauchen zwar die Einwilligung der Eltern nicht, müssen
jedoch einen Elternteil über den geplanten
Schwangerschaftsabbruch informieren, ausser wenn sie darlegen können,
dass sie dadurch in grosse Schwierigkeiten geraten würden.
Nach Ablauf der Frist von 14 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch aus
medizinischen Gründen zulässig, nach der 22. Woche nur bei schwerster
Fehlbildung des Fötus.
Das Gesetz wird im März im Amtsblatt publiziert und wird vier Monate
später in Kraft treten.
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23. Februar 2010
Portugal : Fristenregelung verletzt die Verfassung
nicht
Mit 7 zu 5 Stimmen hat das Verfassungsgericht entschieden, die
Fristenregelung sei verfassungskonform. Der Fötus habe kein
individuelles Recht auf Leben. Mit der obligatorischen Beratung und der
Bedenkzeit von 3 Tagen habe der Staat seiner Pflicht, vorgeburtliches
Leben zu schützen, genügend Rechnung getragen.
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27.1.2010
Schweiz: neue anti-Abtreibungs-Initiative lanciert
Am 26. Januar hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit Unterstützung des Vereins "Mamma" (früher "Für Mutter und Kind") eine Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" lanciert. Sie verlangt, dass Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden.
Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins "Mamma", welcher 1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die Fristenregelung geführt hat.
Die Forderung ist absurd. Die Streichung des
Schwangerschaftsabbruchs aus dem Grundleistungs-Katalog der
Krankenversicherung würde
nicht Kosten sparen, sondern Mehrkosten verursachen.
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17.12.2009
Spanien: Abgeordnetenkammer heisst Fristenregelung gut
Mit 184 zu 158 Stimmen hat die Abgeordnetenkammer des spanischen
Parlamentes die Fristenregelung - gegen starken Protest der katholischen
Kirche - gutgeheissen.
Die Vorlage geht nun an den
Senat, der voraussichtlich Anfang 2010 entscheiden wird. Das neue Gesetz
soll im April nächsten Jahres in Kraft treten.
10.12.2009
Italien: Mifegyne (RU 486) definitiv zugelassen
Die für die Zulassung von Medikamenten in Italien zuständige Behörde
Aifa (Agenzia italiana del Farmaco) hat definitiv grünes Licht gegeben
für den Vertrieb der "Abtreibungspille". Mifegyne wird in Italien nur
bis zur 7. Schwangerschaftswoche und ausschliesslich in öffentlichen
Spitälern angewendet werden dürfen.
Die Regionalbehörden müssen noch die Einzelheiten der Anwendung
festlegen, was zu weiteren Auseinandersetzungen führen wird. So wird
etwa unsinnigerweise verlangt, die Frauen müssten während des ganzen
Vorganges, von der Einnahme von Mifegyne bis zur Ausstossung der Frucht
(mindestens 3 Tage) hospitalisiert bleiben. Allerdings geben selbst
Gegner der Abtreibungspille zu: "Spitäler sind keine Gefängnisse", und
so wird eine Frau einfach unterschreiben, dass sie das Spital auf eigene
Verantwortung verlässt.
4.9.2009
Monaco macht einen winzigen Schritt vorwärts
Am 24. April hat Albert II, Fürst von Monaco von Gottes Gnaden, ein
Gesetz unterzeichnet, welches das Parlament des Fürstentums einige Tage
zuvor - nach mehrjährigen Beratungen - verabschiedet hatte. Es erlaubt
einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben oder die körperliche
Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, bei schwerer Schädigung des
Fötus oder nach Vergewaltigung. Die Gefahr muss von 2 Ärzten bestätigt
werden. Minderjährige brauchen die Zustimmung eines Elternteils. Der
Eingriff darf nur in einem öffentlichen Spital vorgenommen werden.
Fachleute rechnen mit etwa 5 bis 10 Fällen pro Jahr.
Was wie ein äusserst restriktives Abtreibungsgesetz aus der ersten
Hälfte des letzten Jahrhunderts daherkommt, bedeutet einen wichtigen
Schritt nach vorn für das Fürstentum. Unter dem Protest der katholischen
Würdenträger hat sich Monaco damit aus der Gruppe jener Länder
verabschiedet, die einen Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen
zulassen. Die Monegassinnen, die die strikten Bedingungen nicht
erfüllen, werden weiterhin ins nahe Ausland fahren, um eine ungewollte
Schwangerschaft abzubrechen.
30.7.2009
Italien: RU486 (Mifegyne) endlich zugelassen
Mit 4 : 1 Stimmen hat die Arzneimittelbehörde Italiens (Aifa) endlich
der Zulassung der "Abtreibungspille" in Italien zugestimmt. Die Pille
darf allerdings nur in Spitälern abgegeben werden und die Frage ist
offen, wie lange es jetzt noch dauern wird, bis die Italienerinnen
tatsächlich in ganz Italien Zugang zu dieser alternativen Methode haben
werden - so wie die Frauen in den meisten europäischen Ländern seit 10
Jahren und mehr.
Zwei Jahre lang dauerte das Zulassungsverfahren, während denen die Aifa
massivstem Druck aus Regierungs- und kirchlichen Kreisen ausgesetzt war.
Diese werden wohl weiterhin alles daran setzen, den Vertrieb des
Medikamentes zu bremsen und die Abgabe möglichst kompliziert zu
reglementieren.
mehr zu Italien
18.6.2009
Schwangerschaftsabbruchrate in der Schweiz bleibt stabil
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat auch im 6. Jahr nach
Einführung der Fristenregelung nicht zugenommen. 2008 wurden an Frauen
mit Wohnsitz in der Schweiz 10'200 Abbrüche durchgeführt. Mit 6,5 pro
1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren bleibt die Abortrate gegenüber
dem Vorjahr stabil, auf einem sehr tiefen Niveau. Dasselbe gilt für die
Rate von 5/1'000 der Jugendlichen (15-19-Jährige).
Medienmitteilung Infostelle
Schwangerschaftsabbruch
Die im Jahr 2002 in Kraft
getretene Fristenregelung hat die Abbruchzahlen nicht ansteigen
lassen. Die Tendenz ist im Gegenteil rückläufig. Der interkantonale "Abtreibungstourismus" ist quasi
verschwunden. Schwangerschaftsabbrüche finden deutlich frühzeitiger
statt.
Die meisten Abbrüche betreffen Frauen zwischen 20 und 29 Jahren,
Teenager-Schwangerschaften haben nicht zugenommen.
Fakten
und Zahlen
31.5.2009
Pro choice Bewegung trauert um Dr. George Tiller
Am Pfingstsonntag wurde in Wichita (USA) George Tiller, während er den Gottesdienst besuchte, von einem fanatischen Abtreibungsgegner erschossen. Tiller war einer von wenigen Ärzten in den USA, die trotz massivster Anfeindungen in extremen Notsituationen einen Abbruch auch bei weit fortgeschrittener Schwangerschaft vornehmen. Dr. Tiller wurde von seinen Kollegen für sein unermüdliches Engagement, seinen Mut und die menschliche, respektvolle Art, wie er mit den betroffenen Frauen umging, hoch geschätzt.
Seit 1990 wurden in den USA 5 Ärzte und 6 andere Mitarbeitende von Abtreibungskliniken ermordet. 20 weitere wurden tätlich angegriffen und verletzt.
29.4.2009
Malawi: Frauenorganisation klagt gegen Abtreibungsverbot
Die einflussreiche Frauenorganisation Women in Law in Southern Africa
WILSA klagt gegen die
Regierung des südafrikanischen Landes Malawi. Das Strafgesetz des Landes
sieht eine 7-jährige Gefängnisstrafe für Frauen vor, die abtreiben.
Trotzdem kommen illegale Abtreibungen häufig vor. Nach Schätzungen sind
30% der Müttersterblichkeit auf Pfuscherabtreibungen zurückzuführen. Das
Verbot verletze die körperliche Integrität der Frauen und bedeute eine
Diskriminierung. Es müsse aufgehoben werden, argumentiert WILSA.
WILSA wird unter anderem von der Menschenrechtskommission von Malawi
unterstützt.
2. März 2009
Mexiko City: Positive Auswirkungen der Fristenregelung
Die Fristenregelung wurde vom Parlament von Mexiko City im April 2007
beschlossen. Alle öffentlichen Spitäler wurden verpflichtet, den
Eingriff vorzunehmen. Seither sind über 20'000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt
worden. 76% davon in den ersten 9 Schwangerschaftswochen.
Während in den vorhergehenden 10 Jahren jeweils 8-10 Frauen an den
Folgen illegaler Abtreibungen gestorben waren, gab es nach Inkrafttreten
der Fristenregelung nur noch einen einzigen Todesfall. Die Fälle von
schweren Komplikationen nach Pfuscherabtreibungen sind aus den Spitälern
verschwunden. Die Zahl der ausgesetzten Babys ist um die Hälfte
gesunken.
In den Parlamenten anderer Bundesstaaten Mexikos sind hingegen Anträge,
ebenfalls eine Fristenregelung einzuführen, bisher gescheitert.
18. Februar 2009
Spanien: Entscheidender Schritt Richtung Fristenregelung
Nach mehrmonatigen Beratungen hat die Gleichstellungskommission des
spanischen Parlamentes mit 20 zu 16 Stimmen einer Fristenregelung
zugestimmt. Die genaue Formulierung für eine Gesetzesvorlage, die noch
vor Ende Jahr vom Parlament verabschiedet werden soll, ist Aufgabe der
Regierung. Es wird voraussichtlich eine Frist von 14 Wochen sein,
innerhalb welcher Frauen (ab 16 Jahren) frei über einen
Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Unter 16-Jährige würden nach
dem Vorschlag die Einwilligung der Eltern benötigen. Bis zur 22. Woche
soll ein Abbruch aus medizinischen Gründen möglich bleiben.
Unterstützung findet die Vorlage bei der regierenden sozialistischen
Partei und verschiedenen Linksparteien, die zusammen im Parlament über
die Mehrheit verfügen.
Die oppositionelle konservative Volkspartei möchte das geltenden Gesetz
beibehalten und verschärfen. Sie hat angekündigt, dass sie das
Verfassungsgericht anrufen wird, sollte die Fristenregelung angenommen
werden.
Das geltende spanische Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch bei
einer Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der
Schwangeren.
23. Januar 2009
USA: Barak Obama korrigiert Fehlentscheid der Bush Regierung
Am dritten Tag nach seinem Amtsantritt hob der neue US-Präsident Obama eine Richtlinie der Bush-Regierung auf, die jegliche Subventionierung von Organisationen verbot, die sich in Entwicklungsländern für reproduktive Rechte einsetzen. Betroffen waren Organisationen, die sich in ihrem Land für die Legalisierung der Abtreibung engagieren oder auch selbst im Rahmen der Familienplanung Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Aber auch solche, die bloss über Abtreibung informieren und beraten. Das Unterstützungsverbot entzog den Familienplanungs-Organisationen Mittel, die sie dringend benötigen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und das Leben von Frauen zu retten, die keinen Zugang zu fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen haben.
Klar hatte sich Obama am Tag zuvor hinter den bahnbrechenden Entscheid des Obersten Gerichts (Roe vs. Wade) gestellt, der die Abtreibung in den USA am 22.1.1973 legalisierte.
20. Nov. 2008
Uruguay: Fristenregelung scheitert am Veto des Präsidenten
Das Abgeordnetenhaus hatte der Fristenregelung am 5.
November mit 49:48 Stimmen zugestimmt, der Senat mit 17:13 Stimmen am
11. November. Der linke Staatspräsident Tabaré Vasquez legte jedoch sein
Veto gegen die Gesetzesänderung ein. Es ist im Parlament nicht gelungen,
die notwendige 3/5-Mehrheit zu erringen, um das Veto zu überstimmen.
Vazquez lehnte auch die Durchführung eines Referendums ab. In einer
repräsentativen Meinungsumfrage befürworteten 56% der Bevölkerung eine
Fristenreglung.
Seit 1985 wurden im Parlament 6 Vorstösse für eine Fristenregelung
eingereicht. Langsam scheint die Zustimmung zu wachsen. Im Jahr 2004
hatte der Senat eine solche noch mit 17:13 Stimmen abgelehnt.
5. Nov. 2008
Niederlagen für Abtreibungsgegner in den USA
Die Wahl von Barak Obama zum neuen US-Präsidenten bedeutet einen
grossen Sieg für die Frauen. Er ist ein klarer Befürworter des Rechts
auf Selbstbestimmung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Alle
Hoffnungen sind jetzt auf ihn gerichtet, dass er die durch die
Bush-Regierung getroffenen Fehlentscheide korrigiert und Gelegenheit
haben wird, liberalere Richter ins Oberste Gericht zu nominieren.
Gleichzeitig erlitten die Abtreibungsgegner am 5. November in drei
Bundesstaaten Niederlagen. In South Dakota wurde eine extrem restriktive
Gesetzesvorlage zum Schwangerschaftsabbruch von 55% der Stimmenden
abgelehnt. In Colorado scheiterte ein Entwurf, der das Lebensrecht vom
Moment der Befruchtung an definiert hätte im Stimmenverhältnis 3 : 1.
Und in Kalifornien wiesen die Stimmberechtigten eine Initiative zurück,
wonach die Eltern von Minderjährigen vor einem Schwangerschaftsabbruch
hätten informiert werden müssen.
12. Okt. 2008
Australien: Entkriminalisierung der Abtreibung im Bundesstaat
Victoria
Das Oberhaus des Parlamentes im Bundesstaat Victoria (5 Mio. Einwohner) hat
mit 23 zu 17 Stimmen eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den
Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche vollständig entkriminalisiert.
Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt,
wenn zwei Ärzte der Meinung sind, er sei aus medizinischen Gründen
notwendig, wobei physische, psychische und soziale Umstände zu
berücksichtigen sind. Alle Anträge, die das Gesetz abschwächen wollten,
wurden abgelehnt.
Das Repräsentantenhaus hat der Gesetzesänderung bereits am 10. September
mit 47 zu 35 Stimmen zugestimmt.
28. Aug. 2008
Mexiko: Oberstes Gericht bestätigt Fristenregelung in Mexiko
City
Mit einer sensationellen Mehrheit von 8 zu 3 Stimmen hat das Oberste
Gericht Mexikos die Klagen der Bundesstaatsanwaltschaft und der
nationalen Menschenrechtskommission gegen die Fristenregelung im
Bundesdistrikt Mexiko City abgewiesen. Die Entkriminalisierung der
Abtreibung in den ersten 12 Wochen verstosse nicht gegen die in der
Verfassung garantierten Menschenrechte. Die Rechte der Frau gingen dem
Schutz ungeborenen Lebens vor, befanden die obersten Richter.
Die BefürworterInnen der Fristenregelung erhoffen sich von diesem Urteil
eine Ausstrahlung auf die anderen Bundesstaaten Mexikos und auf ganz
Lateinamerika.
13. Aug. 2008
Die psychische Gesundheit von Frauen wird durch eine
Abtreibung nicht gefährdet
Nach Durchsicht von über 220 wissenschaftlichen Publikationen zur
Frage der psychischen Folgen der Abtreibung kommt eine Studiengruppe der
amerikanischen Gesellschaft für Psychologie (American Psychological
Association APA) zum Schluss:
Frauen, die eine ungeplante Schwangerschaft abbrechen, haben gegenüber
Frauen, die die Schwangerschaft austragen, kein erhöhtes Risiko
psychischer Probleme.
Medienmitteilung der APA
24. Juli 2008
UNO-Menschenrechtsausschuss besorgt über Abtreibungsverbot in Irland
Der Ausschuss fordert Irland auf, seine Abtreibungsgesetze in Einklang zu bringen mit dem Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte und dafür zu sorgen, dass Frauen nicht mehr in der Illegalität abtreiben oder für den Abbruch ins Ausland reisen müssen.
1. Juli 2008
Mifegyne (RU486) in der EU bis zum 63. Tag zugelassen
Die Zulassungsbestimmungen für die "Abtreibungspille" Mifegyne wurden von der europäischen Arzneimittelagentur EMEA geprüft und für die Europäische Union vereinheitlicht. Der Anwendungszeitraum wurde bis 63 Tage nach Beginn der letzten Regelblutung verlängert.
26. Juni 2008
Schweiz: Auch im 5. Jahr unter der Fristenregelung sinkende
Tendenz der Schwangerschaftsabbrüche
Wie das Bundesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche 2007, dem 5. Jahr seit Inkrafttreten der
Fristenregelung, die den Abbruch in den ersten 12 Wochen auf Antrag der
Frau erlaubt, erneut geringfügig gesunken. Die
Abbruchrate in der Schweiz gehört mit 6,5 pro 1'000 15-44-jährige Frauen
zu den niedrigsten weltweit. Bemerkenswert hoch hingegen ist im
internationalen Vergleich der Anteil der medikamentösen Methode (Mifegyne).
Er beträgt 56% des Totals der Abbrüche.
Medienmitteilung des BFS
Kommentar der APAC-Suisse
Weitere statistische Angaben
20. Mai 2008
England: Abtreibungsgegner abgeblitzt
Nach monatelangen hitzigen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit hat das britische Unterhaus Anträge der Abtreibungsgegner abgelehnt,
die eine Senkung der Frist für legale Schwangerschaftsabbrüche
verlangten. Mit 304 gegen 233 Stimmen wurde die Verkürzung der Frist auf
22 Wochen abgelehnt. Es bleibt somit bei 24 Wochen, innert welcher ein
Abbruch aus medizinischen und psycho-sozialen Gründen möglich ist. Der
Senkungs-Antrag war damit begründet worden, dass in den letzten
Jahrzehnten immer jüngere Frühgeborene überlebten. Die neusten Studien
zeigen jedoch, dass vor der 24. Woche die Überlebenschancen kaum
gestiegen sind. Die Ärzteschaft wandte sich gegen die Kürzungsanträge.
Nur etwa 0,5% der Abbrüche werden zwischen der 22. und der 24. Woche
durchgeführt, meist wegen schweren Missbildungen.
Ebenso wurde ein Antrag, der eine zwangsweise Beratung einführen wollte,
deutlich abgelehnt.
13. Mai 2008
Familienplanung ein Menschenrecht
Vor 40 Jahren, am 13. Mai 1968, wurde an der Internationalen UNO-Konferenz für Menschenrechte in Teheran das Recht der Eltern, frei und in eigener Verantwortung über Zahl und Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden, zum grundlegenden Menschenrecht erklärt. Weltweit ist aber dieses Recht für Millionen von Paaren heute immer noch toter Buchstabe: Verhütungsmittel sind für sie nicht zugänglich oder unerschwinglich, Schwangerschaftsabbruch - als letzte Möglichkeit, wenn Verhütung versagt - ist noch in vielen Ländern verboten.
16.4.2008
Europarat: die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Zugang
zum Schwangerschaftsabbruch zu garantieren
Mit 102 zu 69 Stimmen hat die Parlamentarische Versammlung des
Europarates eine Resolution gutgeheissen, mit welcher sie die 47
Mitgliedstaaten auffordert, Abtreibung straflos zu erklären und den
Zugang der Frauen zu einem gefahrlosen und legalen
Schwangerschaftsabbruch zu garantieren. Die Staaten werden aufgerufen,
den autonomen Entscheid der Frau zu respektieren, rechtliche und
faktische Einschränkungen, welche den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch
behindern, aufzuheben, gleichzeitig aber auch den Zugang zur
Schwangerschaftsverhütung sicherzustellen und eine obligatorische
Sexualerziehung für die Jugendlichen einzuführen.
Zum Text der Resolution :
französisch
englisch
3.3.2008
Italien: RU486 bald in den Spitälern verfügbar ?
Am 10. November 2007 hat die Firma Exelgyn endlich das Zulassungsgesuch für die Abtreibungspille Mifegyne (RU486) in Italien eingereicht.
Am 25. Februar hat die technisch-wissenschaftliche Kommission der
Zulassungsbehörde (Aifa) ihre positive Stellungnahme abgegeben. Sobald
der Preis des Medikamentes mit der Herstellungsfirma ausgehandelt sein
wird, muss noch der Verwaltungsrat der Aifa sein definitives o.k. geben.
Wenn keine unvorgesehenen Hindernisse auftreten, dürfte Mifegyne im
Laufe des Monats Mai in den öffentlichen Spitälern Italiens verfügbar
sein.
Die katholische Kirche sowie politische Kreise und Medien, die gegen
Abtreibung kämpfen, unternehmen einen letzten lautstarken Versuch, die
medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu verteufeln,
während diese in fast allen andern Ländern Europas seit Jahren zur
Anwendung kommt.