Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

Aktuell:Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"

Letzte Aktualisierung:

Schwangerschaftsabbruch - Abtreibung :
Aktuell

28.12.2011
Uruguay: Senat stimmt Fristenregelung zu

Mit 17 : 14 Stimmen hat der Senat von Uruguay einer Fristenregelung zugestimmt. Die Vorlage geht nun an das Unterhaus, wo ebenfalls die Links-Koalition von Regierungspräsident José Mujica über die Mehrheit verfügt. Der Präsident hat angekündigt, dass er - im Gegensatz zu seinem Vorgänger - das neue Gesetz unterzeichnen wird (vgl. news vom 20.11.2008).
In Uruguay ist seit 1938 ein Gesetz in Kraft, das Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder in Fällen von Vergewaltigung.


25.10.2011
Österreich: HLI-Aktivisten wegen Klinikbelagerungen verurteilt

Vier AbtreibungsgegnerInnen, darunter der Vorsitzende von Human Life International (HLI Österreich), Dietmar Fischer, wurden in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz wegen Stalking verurteilt. Sie hatten sich rund ein Jahr lang immer wieder vor die Praxis eines Gynäkologen hingestellt. Dabei verteilten sie an Frauen Plastikembryos und Rosenkränze, um sie von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen. "Politische Aktionen sind zulässig, aber nicht eine Hexenjagd auf einzelne", so die Richterin.
Ein bahnbrechendes Urteil, das hoffentlich den Psychoterror vor Abtreibungskliniken in Österreich unterbinden wird.
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18.10.2011
Liechtenstein: knappe Ablehnung der Fristenregelung im Landtag

Mit 13 : 12 Stimmen hat das 25-köpfige Parlament des Fürstentums eine Motion abgelehnt, die eine Fristenregelung nach Schweizer Muster forderte. Vermutlich hat wiederum das angekündigte Veto des Erbprinzen die Parlamentarier negativ beeinflusst.
Der Vorstoss wurde von 2 Abgeordneten der Freien Liste eingereicht, nachdem die Fristenregelung in der Volksabstimmung knapp abgelehnt worden war. Eine Repräsentativ-Befragung hat aufgezeigt, dass ohne Veto-Drohung durch den Fürsten und ohne embryopathische Indikation das Volk höchst wahrscheinlich einer Fristenregelung zugestimmt hätte.
Immerhin soll jetzt zumindest eine Vorlage ausgearbeitet werden, die Frauen, die im Ausland eine Schwangerschaft abbrechen lassen, entkriminalisiert. Also staatlich legalisierter Abtreibungstourismus.


18.9.2011
Liechtenstein: Fristenregelung vom Volk knapp abgelehnt

Nach einem hoch emotionalen Abstimmungskampf haben die LiechtensteinerInnen die Fristenregelungsinitiative mit 52,3% Nein-Stimmen äusserst knapp abgelehnt. Ein erstaunlich gutes Resultat in diesem sehr katholischen Land und angesichts der Ankündigung durch den Erbprinz, er werde bei einer Annahme der Initiative ohnehin sein Veto einlegen (ein totalitäres Unikum in einem demokratischen Land). Ausserdem drehte sich die sehr einseitige öffentliche Debatte weniger um die zentrale Frage des Selbstentscheidungsrechts der Frau, als um die sogenannte fötale Indikation, welcher zu Unrecht Behindertenfeindlichkeit vorgeworfen wurde, und um Spätabtreibungen.


1.9.2011
Polen: Totales Abtreibungsverbot nur haarscharf abgelehnt

Am 31. August 2011 hat das Parlament den Antrag von Parlamentariern des oppositionellen Bündnisses der Demokratischen Linken (SLD) für eine Fristenregelung mit 369 zu 31 Stimmen abgeschmettert. Der Vorschlag sah auch die Rückerstattung der Kosten von Mitteln zur Schwangerschaftsverhütung und Sexualerziehung an den Schulen vor. Ein Antrag für ein absolutes Verbot der Abtreibung wurde hingegen äusserst knapp, mit 191 zu 186 Stimmen zurückgewiesen.
Am 1. September startete die ProChoice Bewegung die Unterschriftensammlung für ein Gesetz für "verantwortliche Elternschaft und reproduktive Rechte". Der Inhalt des Volksvorschlages stimmt mit demjenigen des abgelehnten parlamentarischen Vorstosses überein. Wenn 100'000 Unterschriften erreicht werden, muss das Parlament darüber beraten. Im Oktober sind Wahlen...
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5.7.2011
Schweiz: Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stabil

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz leicht gestiegen, bei den Jugendlichen gesunken. Insgesamt ist die Zahl mit rund 10'500 seit Einführung der Fristenregelung Ende 2002 stabil geblieben. Die Abbruchrate beträgt 6,8 auf 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren und ist die niedrigste in Europa.
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Publikation des Bundesamtes für Statistik


4.7.2011
Schweiz: Neue Antiabtreibungs-Initiative eingereicht

Die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" wurde am 4.7.2011, kurz vor Ablauf der 18-monatigen Sammelfrist, mit 111'000 Unterschriften eingereicht.


26.5.2011
Polen vom EGMR verurteilt

Der Fall betrifft die vorsätzliche Weigerung von Ärzten, welche Abtreibungen ablehnen, bei einer Schwangeren, deren Fötus eine schwere Missbildung aufwies, rechtzeitig genetische Tests vorzunehmen, auf die sie ein Anrecht hatte. Als Ergebnis der Verschleppung durch die Fachleute, musste sie wochenlang die bedrückende Unsicherheit über die Gesundheit des Fötus und die eigene sowie die Zukunft ihrer Familie ertragen und in extremer Angst leben. Schließlich war es zu spät für einen Schwangerschaftsabbruch.
In seinem Urteil vom 26. Mai hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit 6 Stimmen gegen 1 entschieden, dass die polnischen Behörden ihrer Pflicht, das Recht der Klägerin R.R. auf Achtung ihres Privatlebens wirksam zu schützen, nicht nachgekommen seien. Es handle sich daher um eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Angesichts der Leiden der Klägerin und der demütigenden Behandlung, die sie erdulden musste, stellte der Gerichtshof ferner einen Verstoss gegen Artikel 3 der Konvention fest (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Polen muss R.R. 60.000 € zahlen als gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden.
Der Gerichtshof hielt fest, dass die Staaten verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdienste so zu organisieren, dass der Zugang der Patienten zu Dienstleistungen, die ihnen gemäss Gesetz zustehen, garantiert und nicht durch Gewissensverweigerung des Gesundheitspersonals behindert wird.
Urteil des Gerichtshofs (englisch)


12.4.2011
Schweiz: Nationalrat verwirft Anti-Abtreibungs-Vorstoss deutlich

Mit 84 zu 55 Stimmen hat der Nationalrat einer Motion von SVP-Nationalrat Peter Föhn eine klare Absage erteilt, womit dieser die Zahlungspflicht der Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbruch abschaffen wollte.
Die Frist für die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative mit gleicher Zielrichtung läuft noch bis Mitte Juli.
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16.3.2011
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gesunken. Seit 2001 setzt sich der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen eine überdurchschnittliche Abnahme (-8,2%) verzeichnet.
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8.3.2011
EU-Parlament: leichten Zugang zu Abtreibung sicherstellen

Pünktlich zum Internationalen Tag der Frau hat das Europäische Parlament mit grosser Mehrheit zwei Resolutionen gutgeheissen, welche verlangen, dass "die EU und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Frauen sich problemlos Empfängnisverhütungsmittel besorgen können und ein Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben" bzw. festhalten, dass "die Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen". (Entschliessungen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU und zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union)


1.3.2011
Liechtenstein: Initiative für die Fristenregelung

Eine Gruppe von Fachleuten hat der Regierung des Fürstentums eine Initiative unterbreitet, welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verlangt. Der Vorschlag sieht eine obligatorische Beratung und eine 3-tägige Bedenkzeit vor dem Eingriff vor. Es ist dies der zweite Anlauf in Liechtenstein, das strenge Gesetz zur Abtreibung zu liberalisieren.
www.hilfestattstrafe.li


11.2.2011
Dänische Studie: nicht mehr psychische Probleme nach Abtreibung

Eine der umfangreichsten Studien zur psychischen Gesundheit nach Abtreibung wurde in Dänemark publiziert. Sie basiert auf dem staatlichen Gesundheitsregister, das sämtliche Gesundheitsdaten der Bevölkerung erfasst. Die Daten von 85'000 Frauen, welche zwischen 1995 und 2007 eine Schwangerschaft abbrechen liessen, zeigten, dass nach dem Abbruch nicht mehr von ihnen einen Psychiater aufsuchten als vorher. Schlussfolgerung der AutorInnen: Die Hypothese, ein Schwangerschaftsabbruch erhöhe das Risiko für psychische Störungen, ist nicht haltbar.
Munk-Olsen T. et al. "Induced First-Trimester Abortion and Risk of Mental Disorder", N.Engl.J.Med 2011;364:332-9
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16.12.2010
Irland vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verurteilt

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat im Fall A. B. C. gegen Irland die Klage von Beschwerdeführerin C. (eine Frau, deren Leben durch eine Schwangerschaft gefährdet war) gutgeheissen. Sie musste für den Abbruch der Schwangerschaft nach England reisen, weil die Behörden es unterlassen hatten, ein Verfahren einzurichten, das ihr erlaubt hätte, ihren Anspruch auf einen legalen Abbruch in Irland abklären zu lassen. Es liege daher eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der das Recht auf Privatleben garantiert.
Die Klagen von A. und B. wies das Gericht hingegen mit 11 zu 6 Stimmen ab. Bei ihnen sei es „nur“ um ihre Gesundheit, beziehungsweise ihr Wohlbefinden gegangen und sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft in England abzubrechen. Mit Rücksicht auf die in Irland vorherrschenden moralischen Werte liege es im Ermessen Irlands, Abtreibungen aus solchen Gründen zu verbieten.
Das Urteil hat sowohl bei Befürwortern wie bei Gegnern des legalen Schwangerschaftsabbruchs unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.
Kommentar A.M. Rey
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7.9.2010
Italien: Sinkende Tendenz der Abtreibungszahl hält an

Gemäss den provisorischen Zahlen für das Jahr 2009 betrug die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Italien 116'933, ein Rückgang um 3,6% gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 1982, als die Zahl ihr Maximum erreichte, beträgt der Rückgang 50,2%.
Bericht der Gesundheitsministerin (italienisch)
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5.7.2010
Spanien: Fristenregelung in Kraft getreten

Trotz Interventionen der katholischen Kirche und Massendemonstrationen hat die Regierung an der Inkraftsetzung der Fristenregelung am 5. Juli festgehalten. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es das Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung suspendieren will, bis zum Grundsatzurteil über dessen Verfassungsmässigkeit.
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14.6.2010
Schweiz: Auch im 7. Jahr der Fristenregelung rückläufige Abtreibungszahlen

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche an Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz ist 2009 gegenüber dem Vorjahr um 173 (1,8%) auf 10'137 gesunken. Die Abortrate hat mit 6,4/1000 15-44-jährige Frauen ihren Tiefststand seit 1970 erreicht.
Details


1.6.2010
Spanien: Opposition reicht Beschwerde gegen Fristenregelung ein

Die rechte Opposition (Partido popolar) hat beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das neue Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch eingereicht, welches am 5. Juli in Kraft treten sollte. Die Konservativen sind überzeugt, das Gesetz, welches die Abtreibung auf Antrag der Frau in den ersten 14 Wochen legalisiert, verletze das durch die Verfassung garantierte Recht auf Leben. Gleichzeitig verlangen sie die einstweilige Sistierung des Gesetzes bis zum Urteil des Gerichts.
Die Ministerin für Gleichstellung, Bibiana Aido, welche die Vorlage im Parlament verfochten hat, zeigte sich "vollständig überzeugt, dass das Gesetz verfassungskonform sei". Der Justizminister, Francisco Caamaño, glaubt nicht, dass das Gericht die einstweilige Suspendierung verfügen kann.
Gemäss einer Meinungsumfrage vom vergangenen Jahr befürworten 62% der Spanier, dass das Gesetz im ersten Trimester den Entscheid über den Schwangerschaftsabbruch der Frau und ihrem Arzt überlässt.


1.4.2010
Abtreibungspille nun auch in italienischen Spitälern zugänglich

Die erste Lieferung des Medikamentes Mifegyne ist in Italien eingetroffen. Nach jahrelangen politischen und ideologischen Polemiken erhalten Frauen nun auch in Italien endlich Zugang zur medikamentösen Methode des Schwangerschaftsabbruchs - 10 bis 20 Jahre später als in den meisten andern europäischen Ländern.
Allerdings werden sich Frauen noch wehren müssen, um nicht 3 Tage im Spital verbringen zu müssen, wie es die Regierung in Rom aus ideologischen Gründen verlangt. Sie müssen unterschreiben, dass sie das Spital auf eigene Verantwortung verlassen.


21.3.2010
Deutschland: Erneut weniger Schwangerschaftsabbrüche

Im Jahr 2009 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken, um 3% . Seit 2001 setzt sich der sinkende Trend somit fort. Wiederum wurde bei den unter 18-Jährigen eine überdurchschnittliche Abnahme (-7,5%) verzeichnet.
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24.2.2010
Spanien: Fristenregelung vom Parlament definitiv gutgeheissen

Trotz massiver Proteste und Interventionen der katholischen Kirche hat der Senat in Spanien das zuvor bereits von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch unverändert, mit 132 zu 126 Stimmen, angenommen. Zuvor wurden 3 Ablehnungs- und 88 Änderungsanträge abgelehnt. Gemäss dem Beschluss können Frauen über 16 Jahren innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen selbst über einen Abbruch entscheiden. Sie müssen umfassend beraten werden und anschliessend vor dem Eingriff eine 3-tägige Bedenkfrist einhalten.
Um die Unterstützung einer Mehrheit der Parlamentarier sicherzustellen, hat die Regierung in einen Kompromiss eingewilligt: 16- und 17-Jährige brauchen zwar die Einwilligung der Eltern nicht, müssen jedoch einen Elternteil über den geplanten Schwangerschaftsabbruch informieren, ausser wenn sie darlegen können, dass sie dadurch in grosse Schwierigkeiten geraten würden.
Nach Ablauf der Frist von 14 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen zulässig, nach der 22. Woche nur bei schwerster Fehlbildung des Fötus.
Das Gesetz wird im März im Amtsblatt publiziert und wird vier Monate später in Kraft treten.
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23. Februar 2010
Portugal : Fristenregelung verletzt die Verfassung nicht

Mit 7 zu 5 Stimmen hat das Verfassungsgericht entschieden, die Fristenregelung sei verfassungskonform. Der Fötus habe kein individuelles Recht auf Leben. Mit der obligatorischen Beratung und der Bedenkzeit von 3 Tagen habe der Staat seiner Pflicht, vorgeburtliches Leben zu schützen, genügend Rechnung getragen.
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27.1.2010
Schweiz: neue anti-Abtreibungs-Initiative lanciert

Am 26. Januar hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit Unterstützung des Vereins "Mamma" (früher "Für Mutter und Kind") eine Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" lanciert. Sie verlangt, dass Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden. Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins "Mamma", welcher 1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die Fristenregelung geführt hat.
Die Forderung ist absurd. Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Grundleistungs-Katalog der Krankenversicherung würde nicht Kosten sparen, sondern Mehrkosten verursachen.
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17.12.2009
Spanien: Abgeordnetenkammer heisst Fristenregelung gut

Mit 184 zu 158 Stimmen hat die Abgeordnetenkammer des spanischen Parlamentes die Fristenregelung - gegen starken Protest der katholischen Kirche - gutgeheissen.
Die Vorlage geht nun an den Senat, der voraussichtlich Anfang 2010 entscheiden wird. Das neue Gesetz soll im April nächsten Jahres in Kraft treten.


10.12.2009
Italien: Mifegyne (RU 486) definitiv zugelassen

Die für die Zulassung von Medikamenten in Italien zuständige Behörde Aifa (Agenzia italiana del Farmaco) hat definitiv grünes Licht gegeben für den Vertrieb der "Abtreibungspille". Mifegyne wird in Italien nur bis zur 7. Schwangerschaftswoche und ausschliesslich in öffentlichen Spitälern angewendet werden dürfen. 
Die Regionalbehörden müssen noch die Einzelheiten der Anwendung festlegen, was zu weiteren Auseinandersetzungen führen wird. So wird etwa unsinnigerweise verlangt, die Frauen müssten während des ganzen Vorganges, von der Einnahme von Mifegyne bis zur Ausstossung der Frucht (mindestens 3 Tage) hospitalisiert bleiben. Allerdings geben selbst Gegner der Abtreibungspille zu: "Spitäler sind keine Gefängnisse", und so wird eine Frau einfach unterschreiben, dass sie das Spital auf eigene Verantwortung verlässt.


4.9.2009
Monaco macht einen winzigen Schritt vorwärts

Am 24. April hat Albert II, Fürst von Monaco von Gottes Gnaden, ein Gesetz unterzeichnet, welches das Parlament des Fürstentums einige Tage zuvor - nach mehrjährigen Beratungen - verabschiedet hatte. Es erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, bei schwerer Schädigung des Fötus oder nach Vergewaltigung. Die Gefahr muss von 2 Ärzten bestätigt werden. Minderjährige brauchen die Zustimmung eines Elternteils. Der Eingriff darf nur in einem öffentlichen Spital vorgenommen werden. Fachleute rechnen mit etwa 5 bis 10 Fällen pro Jahr.
Was wie ein äusserst restriktives Abtreibungsgesetz aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts daherkommt, bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorn für das Fürstentum. Unter dem Protest der katholischen Würdenträger hat sich Monaco damit aus der Gruppe jener Länder verabschiedet, die einen Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulassen. Die Monegassinnen, die die strikten Bedingungen nicht erfüllen, werden weiterhin ins nahe Ausland fahren, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen.


30.7.2009
Italien: RU486 (Mifegyne) endlich zugelassen

Mit 4 : 1 Stimmen hat die Arzneimittelbehörde Italiens (Aifa) endlich der Zulassung der "Abtreibungspille" in Italien zugestimmt. Die Pille darf allerdings nur in Spitälern abgegeben werden und die Frage ist offen, wie lange es jetzt noch dauern wird, bis die Italienerinnen tatsächlich in ganz Italien Zugang zu dieser alternativen Methode haben werden - so wie die Frauen in den meisten europäischen Ländern seit 10 Jahren und mehr.
Zwei Jahre lang dauerte das Zulassungsverfahren, während denen die Aifa massivstem Druck aus Regierungs- und kirchlichen Kreisen ausgesetzt war. Diese werden wohl weiterhin alles daran setzen, den Vertrieb des Medikamentes zu bremsen und die Abgabe möglichst kompliziert zu reglementieren.
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18.6.2009
Schwangerschaftsabbruchrate in der Schweiz bleibt stabil

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat auch im 6. Jahr nach Einführung der Fristenregelung nicht zugenommen. 2008 wurden an Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz 10'200 Abbrüche durchgeführt. Mit 6,5 pro 1'000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren bleibt die Abortrate gegenüber dem Vorjahr stabil, auf einem sehr tiefen Niveau. Dasselbe gilt für die Rate von 5/1'000 der Jugendlichen (15-19-Jährige).
Medienmitteilung Infostelle Schwangerschaftsabbruch

Die im Jahr 2002 in Kraft getretene Fristenregelung hat die Abbruchzahlen nicht ansteigen lassen. Die Tendenz ist im Gegenteil rückläufig. Der interkantonale "Abtreibungstourismus" ist quasi verschwunden. Schwangerschaftsabbrüche finden deutlich frühzeitiger statt.
Die meisten Abbrüche betreffen Frauen zwischen 20 und 29 Jahren, Teenager-Schwangerschaften haben nicht zugenommen.
Fakten und Zahlen


31.5.2009
Pro choice Bewegung trauert um Dr. George Tiller

Am Pfingstsonntag wurde in Wichita (USA) George Tiller, während er den Gottesdienst besuchte, von einem fanatischen Abtreibungsgegner erschossen. Tiller war einer von wenigen Ärzten in den USA, die trotz massivster Anfeindungen in extremen Notsituationen einen Abbruch auch bei weit fortgeschrittener Schwangerschaft vornehmen. Dr. Tiller wurde von seinen Kollegen für sein unermüdliches Engagement, seinen Mut und die menschliche, respektvolle Art, wie er mit den betroffenen Frauen umging, hoch geschätzt.

Seit 1990 wurden in den USA 5 Ärzte und 6 andere Mitarbeitende von Abtreibungskliniken ermordet. 20 weitere wurden tätlich angegriffen und verletzt.


29.4.2009
Malawi: Frauenorganisation klagt gegen Abtreibungsverbot

Die einflussreiche Frauenorganisation Women in Law in Southern Africa WILSA klagt gegen die Regierung des südafrikanischen Landes Malawi. Das Strafgesetz des Landes sieht eine 7-jährige Gefängnisstrafe für Frauen vor, die abtreiben. Trotzdem kommen illegale Abtreibungen häufig vor. Nach Schätzungen sind 30% der Müttersterblichkeit auf Pfuscherabtreibungen zurückzuführen. Das Verbot verletze die körperliche Integrität der Frauen und bedeute eine Diskriminierung. Es müsse aufgehoben werden, argumentiert WILSA.
WILSA wird unter anderem von der Menschenrechtskommission von Malawi unterstützt.


2. März 2009
Mexiko City: Positive Auswirkungen der Fristenregelung

Die Fristenregelung wurde vom Parlament von Mexiko City im April 2007 beschlossen. Alle öffentlichen Spitäler wurden verpflichtet, den Eingriff vorzunehmen. Seither sind über 20'000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden. 76% davon in den ersten 9 Schwangerschaftswochen.
Während in den vorhergehenden 10 Jahren jeweils 8-10 Frauen an den Folgen illegaler Abtreibungen gestorben waren, gab es nach Inkrafttreten der Fristenregelung nur noch einen einzigen Todesfall. Die Fälle von schweren Komplikationen nach Pfuscherabtreibungen sind aus den Spitälern verschwunden. Die Zahl der ausgesetzten Babys ist um die Hälfte gesunken.
In den Parlamenten anderer Bundesstaaten Mexikos sind hingegen Anträge, ebenfalls eine Fristenregelung einzuführen, bisher gescheitert.


18. Februar 2009
Spanien: Entscheidender Schritt Richtung Fristenregelung

Nach mehrmonatigen Beratungen hat die Gleichstellungskommission des spanischen Parlamentes mit 20 zu 16 Stimmen einer Fristenregelung zugestimmt. Die genaue Formulierung für eine Gesetzesvorlage, die noch vor Ende Jahr vom Parlament verabschiedet werden soll, ist Aufgabe der Regierung. Es wird voraussichtlich eine Frist von 14 Wochen sein, innerhalb welcher Frauen (ab 16 Jahren) frei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Unter 16-Jährige würden nach dem Vorschlag die Einwilligung der Eltern benötigen. Bis zur 22. Woche soll ein Abbruch aus medizinischen Gründen möglich bleiben.
Unterstützung findet die Vorlage bei der regierenden sozialistischen Partei und verschiedenen Linksparteien, die zusammen im Parlament über die Mehrheit verfügen.
Die oppositionelle konservative Volkspartei möchte das geltenden Gesetz beibehalten und verschärfen. Sie hat angekündigt, dass sie das Verfassungsgericht anrufen wird, sollte die Fristenregelung angenommen werden.
Das geltende spanische Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der Schwangeren.


23. Januar 2009
USA: Barak Obama korrigiert Fehlentscheid der Bush Regierung

Am dritten Tag nach seinem Amtsantritt hob der neue US-Präsident Obama eine Richtlinie der Bush-Regierung auf, die jegliche Subventionierung von Organisationen verbot, die sich in Entwicklungsländern für reproduktive Rechte einsetzen. Betroffen waren Organisationen, die sich in ihrem Land für die Legalisierung der Abtreibung engagieren oder auch selbst im Rahmen der Familienplanung Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Aber auch solche, die bloss über Abtreibung informieren und beraten. Das Unterstützungsverbot entzog den Familienplanungs-Organisationen Mittel, die sie dringend benötigen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und das Leben von Frauen zu retten, die keinen Zugang zu fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen haben.

Klar hatte sich Obama am Tag zuvor hinter den bahnbrechenden Entscheid des Obersten Gerichts (Roe vs. Wade) gestellt, der die Abtreibung in den USA am 22.1.1973 legalisierte.


20. Nov. 2008
Uruguay: Fristenregelung scheitert am Veto des Präsidenten

Das Abgeordnetenhaus hatte der Fristenregelung am 5. November mit 49:48 Stimmen zugestimmt, der Senat mit 17:13 Stimmen am 11. November. Der linke Staatspräsident Tabaré Vasquez legte jedoch sein Veto gegen die Gesetzesänderung ein. Es ist im Parlament nicht gelungen, die notwendige 3/5-Mehrheit zu erringen, um das Veto zu überstimmen.
Vazquez lehnte auch die Durchführung eines Referendums ab. In einer repräsentativen Meinungsumfrage befürworteten 56% der Bevölkerung eine Fristenreglung.
Seit 1985 wurden im Parlament 6 Vorstösse für eine Fristenregelung eingereicht. Langsam scheint die Zustimmung zu wachsen. Im Jahr 2004 hatte der Senat eine solche noch mit 17:13 Stimmen abgelehnt.


5. Nov. 2008
Niederlagen für Abtreibungsgegner in den USA

Die Wahl von Barak Obama zum neuen US-Präsidenten bedeutet einen grossen Sieg für die Frauen. Er ist ein klarer Befürworter des Rechts auf Selbstbestimmung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Alle Hoffnungen sind jetzt auf ihn gerichtet, dass er die durch die Bush-Regierung getroffenen Fehlentscheide korrigiert und Gelegenheit haben wird, liberalere Richter ins Oberste Gericht zu nominieren.
Gleichzeitig erlitten die Abtreibungsgegner am 5. November in drei Bundesstaaten Niederlagen. In South Dakota wurde eine extrem restriktive Gesetzesvorlage zum Schwangerschaftsabbruch von 55% der Stimmenden abgelehnt. In Colorado scheiterte ein Entwurf, der das Lebensrecht vom Moment der Befruchtung an definiert hätte im Stimmenverhältnis 3 : 1. Und in Kalifornien wiesen die Stimmberechtigten eine Initiative zurück, wonach die Eltern von Minderjährigen vor einem Schwangerschaftsabbruch hätten informiert werden müssen.


12. Okt. 2008
Australien: Entkriminalisierung der Abtreibung im Bundesstaat Victoria

Das Oberhaus des Parlamentes im Bundesstaat Victoria (5 Mio. Einwohner) hat mit 23 zu 17 Stimmen eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche vollständig entkriminalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn zwei Ärzte der Meinung sind, er sei aus medizinischen Gründen notwendig, wobei physische, psychische und soziale Umstände zu berücksichtigen sind. Alle Anträge, die das Gesetz abschwächen wollten, wurden abgelehnt.
Das Repräsentantenhaus hat der Gesetzesänderung bereits am 10. September mit 47 zu 35 Stimmen zugestimmt.


28. Aug. 2008
Mexiko: Oberstes Gericht bestätigt Fristenregelung in Mexiko City

Mit einer sensationellen Mehrheit von 8 zu 3 Stimmen hat das Oberste Gericht Mexikos die Klagen der Bundesstaatsanwaltschaft und der nationalen Menschenrechtskommission gegen die Fristenregelung im Bundesdistrikt Mexiko City abgewiesen. Die Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten 12 Wochen verstosse nicht gegen die in der Verfassung garantierten Menschenrechte. Die Rechte der Frau gingen dem Schutz ungeborenen Lebens vor, befanden die obersten Richter.
Die BefürworterInnen der Fristenregelung erhoffen sich von diesem Urteil eine Ausstrahlung auf die anderen Bundesstaaten Mexikos und auf ganz Lateinamerika.


13. Aug. 2008
Die psychische Gesundheit von Frauen wird durch eine Abtreibung nicht gefährdet

Nach Durchsicht von über 220 wissenschaftlichen Publikationen zur Frage der psychischen Folgen der Abtreibung kommt eine Studiengruppe der amerikanischen Gesellschaft für Psychologie (American Psychological Association APA) zum Schluss: Frauen, die eine ungeplante Schwangerschaft abbrechen, haben gegenüber Frauen, die die Schwangerschaft austragen, kein erhöhtes Risiko psychischer Probleme.
Medienmitteilung der APA


24. Juli 2008
UNO-Menschenrechtsausschuss besorgt über Abtreibungsverbot in Irland

Der Ausschuss fordert Irland auf, seine Abtreibungsgesetze in Einklang zu bringen mit dem Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte und dafür zu sorgen, dass Frauen nicht mehr in der Illegalität abtreiben oder für den Abbruch ins Ausland reisen müssen.


1. Juli 2008
Mifegyne (RU486) in der EU bis zum 63. Tag zugelassen

Die Zulassungsbestimmungen für die "Abtreibungspille" Mifegyne wurden von der europäischen Arzneimittelagentur EMEA geprüft und für die Europäische Union vereinheitlicht. Der Anwendungszeitraum wurde bis 63 Tage nach Beginn der letzten Regelblutung verlängert.


26. Juni 2008
Schweiz: Auch im 5. Jahr unter der Fristenregelung sinkende Tendenz der Schwangerschaftsabbrüche

Wie das Bundesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2007, dem 5. Jahr seit Inkrafttreten der Fristenregelung, die den Abbruch in den ersten 12 Wochen auf Antrag der Frau erlaubt, erneut geringfügig gesunken. Die Abbruchrate in der Schweiz gehört mit 6,5 pro 1'000 15-44-jährige Frauen zu den niedrigsten weltweit. Bemerkenswert hoch hingegen ist im internationalen Vergleich der Anteil der medikamentösen Methode (Mifegyne). Er beträgt 56% des Totals der Abbrüche.
Medienmitteilung des BFS
Kommentar der APAC-Suisse
Weitere statistische Angaben


20. Mai 2008
England: Abtreibungsgegner abgeblitzt

Nach monatelangen hitzigen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit hat das britische Unterhaus Anträge der Abtreibungsgegner abgelehnt, die eine Senkung der Frist für legale Schwangerschaftsabbrüche verlangten. Mit 304 gegen 233 Stimmen wurde die Verkürzung der Frist auf 22 Wochen abgelehnt. Es bleibt somit bei 24 Wochen, innert welcher ein Abbruch aus medizinischen und psycho-sozialen Gründen möglich ist. Der Senkungs-Antrag war damit begründet worden, dass in den letzten Jahrzehnten immer jüngere Frühgeborene überlebten. Die neusten Studien zeigen jedoch, dass vor der 24. Woche die Überlebenschancen kaum gestiegen sind. Die Ärzteschaft wandte sich gegen die Kürzungsanträge. Nur etwa 0,5% der Abbrüche werden zwischen der 22. und der 24. Woche durchgeführt, meist wegen schweren Missbildungen.
Ebenso wurde ein Antrag, der eine zwangsweise Beratung einführen wollte, deutlich abgelehnt.


13. Mai 2008
Familienplanung ein Menschenrecht

Vor 40 Jahren, am 13. Mai 1968, wurde an der Internationalen UNO-Konferenz für Menschenrechte in Teheran das Recht der Eltern, frei und in eigener Verantwortung über Zahl und Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden, zum grundlegenden Menschenrecht erklärt. Weltweit ist aber dieses Recht für Millionen von Paaren heute immer noch toter Buchstabe: Verhütungsmittel sind für sie nicht zugänglich oder unerschwinglich, Schwangerschaftsabbruch - als letzte Möglichkeit, wenn Verhütung versagt - ist noch in vielen Ländern verboten.


16.4.2008
Europarat: die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu garantieren

Mit 102 zu 69 Stimmen hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution gutgeheissen, mit welcher sie die 47 Mitgliedstaaten auffordert, Abtreibung straflos zu erklären und den Zugang der Frauen zu einem gefahrlosen und legalen Schwangerschaftsabbruch zu garantieren. Die Staaten werden aufgerufen, den autonomen Entscheid der Frau zu respektieren, rechtliche und faktische Einschränkungen, welche den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch behindern, aufzuheben, gleichzeitig aber auch den Zugang zur Schwangerschaftsverhütung sicherzustellen und eine obligatorische Sexualerziehung für die Jugendlichen einzuführen.
Zum Text der Resolution : französisch   englisch


3.3.2008
Italien: RU486 bald in den Spitälern verfügbar ?

Am 10. November 2007 hat die Firma Exelgyn endlich das Zulassungsgesuch für die Abtreibungspille Mifegyne (RU486) in Italien eingereicht.
Am 25. Februar hat die technisch-wissenschaftliche Kommission der Zulassungsbehörde (Aifa) ihre positive Stellungnahme abgegeben. Sobald der Preis des Medikamentes mit der Herstellungsfirma ausgehandelt sein wird, muss noch der Verwaltungsrat der Aifa sein definitives o.k. geben. Wenn keine unvorgesehenen Hindernisse auftreten, dürfte Mifegyne im Laufe des Monats Mai in den öffentlichen Spitälern Italiens verfügbar sein.
Die katholische Kirche sowie politische Kreise und Medien, die gegen Abtreibung kämpfen, unternehmen einen letzten lautstarken Versuch, die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu verteufeln, während diese in fast allen andern Ländern Europas seit Jahren zur Anwendung kommt.

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