Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 67, März 2002

Volksabstimmung 2. Juni 2002

Ein verantwortungsvoller Entscheid: Ja zur Fristenregelung

Frauen und Paare sollen endlich selbst über Austragen oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können. Die Strafparagraphen aus dem Jahr 1942 lassen einen Schwangerschaftsabbruch nur zu, um eine Lebensgefahr oder eine schwere gesundheitliche Schädigung von der Schwangeren abzuwenden.

Am 23. März 2001 haben die Eidgenössischen Räte nach intensiver Beratung einer Fristenregelung zugestimmt. Ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen soll entkriminalisiert und die Entscheidung darüber der schwangeren Frau, dem Paar überlassen werden. Ab der 13. Woche ist ein Abbruch nur noch aus medizinischen Gründen möglich.

Ein vernünftiger Kompromiss

Die Fristenregelung anerkennt grundsätzlich die Schutzwürdigkeit vorgeburtlichen Lebens: Der Schwangerschaftsabbruch bleibt im Strafgesetz geregelt. Wenn sich die Frau jedoch in einer Notlage befindet, wird ihrem Recht auf Selbstbestimmung innerhalb einer Frist von 12 Wochen der Vorrang eingeräumt.

Vor dem Eingriff hat die Ärztin oder der Arzt die Frau umfassend zu informieren und zu beraten und sie auf Hilfsangebote aufmerksam zu machen. Damit wurde eine vernünftige und verantwortungsvolle Lösung gefunden – würde man meinen.

Das Referendum von fundamentalistischer Seite ist aber zustande gekommen. Es entspringt den gleichen Kreisen wie die Initiative "Für Mutter und Kind". Über beide Vorlagen wird am 2. Juni abgestimmt.

Die Initiative ist aber keineswegs ein Gegenvorschlag zur moderaten Fristenregelung. Sie geht in eine völlig entgegengesetzte Richtung: Nämlich um 100 Jahre zurück. Sie verlangt nichts anderes als ein totales Verbot für Schwangerschaftsabbrüche – sogar nach einer Vergewaltigung.

Eine Ablehnung der Fristenregelung würde daher nicht einfach alles beim Alten lassen, sondern den Fundamentalisten Auftrieb geben und einen grossen Rückschritt bedeuten.

Das heutige Gesetz ist längst überholt

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz strafbar, ausser bei Lebensgefahr oder grosser Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren. Der Entscheid liegt bei zwei Ärztinnen oder Ärzten. Diese Regelung ist nach der irischen die restriktivste in ganz Europa.

Die Praxis jedoch hat sich immer mehr liberalisiert. Die Begutachtung durch die zweite Arztperson wird oft zum Beratungsgespräch, manchmal auch zur reinen Formalität.

Stossend an der heutigen Situation ist die riesige Kluft zwischen Gesetz und Praxis und die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit. Wie das Gesetz gehandhabt wird, hängt von der Einstellung der einzelnen Arztperson, von Spitalleitungen oder Amtsstellen ab. Das führt zu Rechtsungleichheit, ja Willkür. Ausserdem haben Frauen, Ärztinnen und Ärzte oft das Gefühl, sich am Rand der Illegalität zu bewegen. Eine solche Situation ist in einem Rechtsstaat unhaltbar

Gebärzwang ist unethisch

Stossend ist insbesondere, dass Frauen durch das geltende Gesetz bevormundet und kriminalisiert werden. Ein Kind zu bekommen oder eben nicht, ist für die Frau wohl die folgenreichste Weichenstellung in ihrem Leben. Es ist unerträglich, dass dieser Entscheid über die Frau hinweg Dritten übertragen ist, deren Urteil zudem immer von ganz persönlichen Werthaltungen geprägt ist. Die Konsequenzen aber muss die betroffene Frau tragen.

Das ist ein extremer Eingriff in die körperliche und seelische Integrität der Frau. Das Abtreibungsverbot ist unethisch, denn es bedeutet nichts anderes als Gebärzwang.

Prävention statt Strafe

Das Grundrecht der Frauen und Paare, frei und in eigener Verantwortung über Zahl und Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden, ist international anerkannt. Dieses Recht muss die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Notlösung einschliessen, denn jede Verhütung kann versagen.

Es ist höchste Zeit, dass auch die Schweiz den selbstverantwortlichen Gewissensentscheid der Frau in dieser existenziellen Frage respektiert.

Die internationale Erfahrung beweist, dass sich Abtreibungszahlen nicht mit Strafparagraphen, sondern nur mit Prävention vermindern lassen: Sexualinformation, leichter Zugang zu allen Methoden der Schwangerschaftsverhütung, ein gutes soziales Netz für Mütter mit Kindern.

JA zur Gewissensfreiheit

Bundesrat und Parlament haben sich für die Fristenregelung ausgesprochen. Jetzt ist es an den Stimmberechtigten, dem Fundamentalismus an der Urne eine klare Absage zu erteilen und am 2. Juni ein JA für Gewissensfreiheit und Toleranz einzulegen.

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Abtreibungsgegner