Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


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Letzte Aktualisierung:

UNO: Abtreibungsverbot verletzt Menschenrechte

Selbstbestimmung soll Leben retten

In einer gemeinsamen Erklärung haben am 28. Oktober 1999 vier UNO-Organisationen, der Bevölkerungsfonds, UNICEF, die Weltgesundheitsorganisation und die Weltbank darauf hingewiesen, dass in gewissen Entwicklungsländern eine von 10 Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt stirbt. Zu den fünf wichtigsten Ursachen zählen illegale Abtreibungen. In einigen Gegenden ist ein Drittel der Müttersterblichkeit dieser Ursache zuzuschreiben. Um die Mutterschaft sicherer zu machen, fordern die vier Organisationen die Regierungen auf, der Respektierung der Menschenrechte höhere Priorität einzuräumen und dafür zu sorgen, dass Frauen über echte Wahlmöglichkeiten verfügen, um ihr reproduktives Leben selbst zu bestimmen.

UNO-Kommission für Menschenrechte und CEDAW :

Ein totales Abtreibungsverbot (wie es die 2002 vom Schweizer Volk abgelehnte Initiative "Für Mutter und Kind" forderte) verletzt grundlegende Menschenrechte, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie mehrere internationale Übereinkommen geschützt sind: Das Abtreibungsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit und das Privatleben. Es verletzt das Recht auf Leben und Gesundheit und auf Sicherheit. U. E. bedeutet der Gebärzwang – sogar bei Gefährdung der körperlichen und psychischen Gesundheit – auch eine Verletzung des Verbots der Leibeigenschaft.

Die UNO-Kommission für Menschenrechte rügte denn auch an ihrer Sitzung vom 29.7.1999 und ein zweites Mal am 4.11.2004 in Genf das restriktive Abtreibungsgesetz Polens, das zu einer hohen Zahl von illegalen Abtreibungen führe, mit entsprechenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Frauen. [Dieses Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur aus gesundheitlichen Gründen oder bei Missbildung des Fötus und Vergewaltigung. Anm.d.R.].

Bereits an ihrer Sitzung im Frühjahr 1999 hatte die Kommission mit der gleichen Begründung die rigorosen Abtreibungsverbote in Chile und Costa Rica kritisiert.

Restriktive Abtreibungsgesetze verletzten Art. 6 (Recht auf Leben) und 7 (Verbot der grausamen und unmenschlichen Behandlung) des Paktes über zivile und politische Rechte, befand die Kommission regelmässig bei der Überprüfung der Berichte von Ländern mit strengen Gesetzen (Irland, Guatemala, Peru, Mali, El Salvador, Gambia, Kolumbien, Marokko etc.). Alle diese Länder forderte sie auf, ihre Gesetze zu revidieren, um Ausnahmen vom Verbot zuzulassen.

Die UNO-Kommission gegen die Diskriminierung der Frau (CEDAW) zeigte sich an ihrer Sitzung vom Januar/Februar 1999 ihrerseits besorgt über die hohe Zahl von illegalen Abtreibungen und die daraus resultierenden Todesfälle in Kolumbien. Sie kritisierte, dass Frauen, die eine illegale Abtreibung machen lassen und Ärzte, die sie durchführen, bestraft werden. Das Abtreibungsverbot bedeute eine Diskriminierung der Frauen und eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und auf Gesundheit sowie von Artikel 12 der Frauenkonvention. Die Kommission forderte die kolumbianische Regierung auf, das Abtreibungsgesetz unverzüglich zu revidieren.

Am 2. Februar 2007 verabschiedete die Kommission ihren Kommentar zum Bericht von Nicaragua und zeigte sich besorgt über die hohe Zahl von illegalen Abtreibungen und die vor kurzem erfolgte Verschärfung des Abtreibungsrechts. Sie fordert den Staat auf, die Bestimmungen zu revidieren.

In einer Empfehlung zur Interpretation von Artikel 12 der Frauenkonvention (betr. Gesundheit) hat die CEDAW festgehalten, es sei eine Diskriminierung der Frau, "bestimmte medizinische Eingriffe", die nur von Frauen beansprucht werden, zu kriminalisieren. Wenn möglich sollten Strafbestimmungen für Frauen, die abgetrieben haben, aus den Gesetzen gestrichen werden.

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Abtreibungsgegner