Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Überparteiliches Frauen-Komitee JA zur Fristenregelung
Medienmitteilung vom 15.05.2002

Einstimmiges JA der Frauen zur Fristenregelung

Das überparteiliche Frauen-Komitee «JA zur Fristenregelung» setzt sich dafür ein, dass die vom Parlament verabschiedete Fristenregelung am 2. Juni vom Volk angenommen wird. Vertreterinnen der fünf grossen Parteien und des Evangelischen Frauenbundes sprengen damit die Parteigrenzen. Sie stellen sich geschlossen hinter die Verantwortung und den freien Entscheid von Frauen und Paaren, innerhalb der ersten 12 Wochen und nach eingehender ärztlicher Beratung selber über ihre Schwangerschaft bestimmen zu können.

Die grosse Verantwortung einer Elternschaft betrifft in erster Linie die Frau. Deshalb sollen Frauen die Möglichkeit haben, persönlich und gemeinsam mit ihrem Partner über ihre Schwangerschaft entscheiden zu dürfen. Im Namen zahlreicher Frauenverbände – und über alle Parteigrenzen hinweg – setzen sich Brigitta Gadient/Nationalrätin SVP, Ruth Genner/Nationalrätin Grüne, Catherine Donnet/CVP Frauen, Marianne Dürst-Kundert/FDP Frauen und Maria Roth-Bernasconi/SP-Frauen für ein einstimmiges «JA zur Fristenregelung» und für ein ebenso einhelliges NEIN zur Volksinitiative «Für Mutter und Kind» ein. Aus Sicht engagierter Christinnen werden diese Stimmen von Ursula Angst-Vonwiller vom Evangelischen Frauenbund unterstützt.

NEIN zur Bevormundung der Frau

Die eingehende ärztliche und psychologische Beratung der Betroffenen ist selbstverständlich. Die Fristenregelung, die von einer Mehrheit des Parlaments und des Bundesrates gutgeheissen wird, schreibt ausdrücklich vor, dass eine Ärztin/ein Arzt die Schwangere seriös informieren und beraten muss. Eine Zwangsberatung wird aber ausdrücklich abgelehnt, weil dies nicht im Sinne der Selbstentscheidung der Frau ist und damit im Widerspruch zur Fristenregelung steht. Zudem lehnen spezialisierte Beratungsstellen sowie Ärztinnen, Psychologinnen, Familienplanungs-Beraterinnen eine Zwangsberatung eindeutig ab.

Die Fristenregelung achtet Frauen als mündige Menschen und gibt ihnen die Möglichkeit, in einer Notlage den Weg eines Schwangerschaftsabbruchs zu wählen, ohne dabei kriminalisiert zu werden.

Millionenschwere Gegenkampagne

Die gleichzeitig zur Abstimmung gelangende Volksinitiative fundamentalistischer Kreise verlangt ein Totalverbot des Schwangerschaftsabbruchs – sogar wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung entstanden ist. Die millionenschwere Kampagne dieser Kreise ist demagogisch und emotional. Sie manipuliert mit Halbwahrheiten und gezielten Fehlinformationen. Ein «Gebärzwang» ist schlichtweg menschenunwürdig. Im Sinne der Selbstbestimmung und Achtung der Frau sagt das überparteiliche Frauenkomitee deshalb klar NEIN zur Volksinitiative «Für Mutter und Kind».

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