Fristenregelung: breite Unterstützung
Pressekonferenz der Arbeitsgruppe
"Schwangerschaftsabbruch" vom 18. Sept. 1998
An einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bern haben die Arbeitsgruppe
"Schwangerschaftsabbruch" (ein Zusammenschluss von sieben Frauen-Dachverbänden
und Fachorganisationen), das "Ärztliche Komitee für die Fristenregelung", eine
Gruppe Rechtsdozentinnen und -dozenten sowie die "Christinnen und Christen für
freien Entscheid" ihre Unterstützung der Fristenregelung gemäss Mehrheitsantrag der
Rechtskommission des Nationalrates begründet.
In verschiedenen Eingaben, unterzeichnet von 126 Organisationen
(darunter 31 gesamtschweizerische Frauen- und Berufsverbände), respektive von 650
Ärztinnen und Ärzten, 112 Rechtsdozentinnen und -dozenten aller Schweizer Universitäten
sowie 2196 Christinnen und Christen, rufen die Gruppierungen den Nationalrat auf, der
Fristenregelung zuzustimmen. Zusammen vertreten die verschiedenen Gruppierungen
weit über eine halbe Million Frauen und Männer.
Aus rechtspolitischer Sicht dränge sich eine Gesetzesrevision auf,
argumentierte der Basler Strafrechtsprofessor Dr. Peter Albrecht. Die
wachsende Kluft zwischen Gesetz und Praxis führe zu Rechtsunsicherheit und Willkür.
Aus christlich-ethischer Sicht könne der Entscheid über einen
Schwangerschaftsabbruch nur bei der betroffenen Frau liegen; die Fristenregelung traue ihr
eine eigene moralische Urteilskraft und ein eigenes Gewissen zu, argumentierte die
Theologin Li Hangartner vom Luzerner Verein Frauen und Kirche.
Namens des "Ärztlichen Komitees für die Fristenregelung"
erklärte der Freiburger Psychiater Dr. Jean-Marc Perron, in der
Ärzteschaft habe sich die Überzeugung durchgesetzt, dass nur die mit einer ungeplanten
Schwangerschaft konfrontierte Frau diese in ihrer ganzen Tragweite für ihr Leben erfassen
kann. Keine Frau entscheide sich leichtfertig zum Schwangerschaftsabbruch. Die
Fristenregelung setze der unwürdigen heutigen Richterrolle der Ärzteschaft ein Ende.
Anne-Marie Rey von der Arbeitsgruppe
"Schwangerschaftsabbruch" wies auf neueste repräsentative
Meinungsumfragen hin, die übereinstimmend in der Bevölkerung eine Zweidrittels- bis
Dreiviertelsmehrheit zugunsten der Fristenregelung aufzeigen. Die Tendenz zur
Liberalisierung der Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz dauere fort. Bald
seien auch das Wallis und St. Gallen zu den mehr oder weniger liberalen Kantonen zu
zählen, gab sie bekannt.
Die obligatorische Beratung bei einer staatlichen Stelle, wie sie
eine Minderheit der Nationalratskommission beantragt, stiess bei allen Referentinnen und
Referenten auf Ablehnung. Nicht Zwangsberatung, sondern Prävention und soziale Massnahmen
zur Unterstützung der Mutterschaft seien die Schlüssel zur Senkung der Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche. Eliane Launaz, Monthey, Vertreterin des Berufsverbandes
der Familienplanungsberaterinnen, betonte, Beratung setze Vertrauen voraus und
mache nur auf freiwilliger Basis Sinn.
Es sei an der Zeit, dass die Schweiz ihre mehr als 50-jährige
Gesetzgebung den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anpasse und sich die
jahrzehntelangen Erfahrungen zahlreicher anderer europäischer Länder mit der
Fristenregelung zu Nutze mache. Einzig die Fristenregelung respektiere die
Eigenverantwortlichkeit der Frauen und Paare.
Der Arbeitsgruppe
"Schwangerschaftsabbruch" gehören an : Bund Schweiz.
Frauenorganisationen, Schweiz. Gemeinnütziger Frauenverein, Schweiz. Verband für
Frauenrechte, Verband der Schwangerschafts- und SexualberaterInnen, Ass. suisse des
conseillères en planning familial, Schweiz. Vereinigung für Straflosigkeit des
Schwangerschaftsabbruchs, Schweiz. Gesellschaft für das Recht auf Abtreibung und
Verhütung
Homepage SVSS / USPDA
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