MEDIENMITTEILUNG vom 15.12.2000

Bevölkerungsmehrheit will Fristenregelung

Eine neu repräsentative Meinungsumfrage ergibt:

  • 73 Prozent der Stimmberechtigten befürworten die Fristenregelung. Dieses Resultat bestätigt frühere Befragungen seit 1996, die regelmässig deutliche Mehrheiten für diese Regelung auswiesen.

  • Die Abtreibungsverbotsinitiative „Für Mutter und Kind" hingegen wird von 70 Prozent der befragten Stimmberechtigten massiv abgelehnt.

Angesichts dieser klaren Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung erwartet die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) vom Parlament, dass es in der nächsten Session die Fristenregelung ohne weitere Konzessionen an die CVP endlich definitiv gutheisst.

Im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs hat das Institut M.I.S. Trend in Lausanne vom 21. bis 23. November 2000 eine repräsentative Befragung zur Fristenregelung und zur Volksinitiative „Für Mutter und Kind" durchgeführt. Befragt wurden 516 Stimmberechtigte im Alter von 18 bis 74 Jahren in der deutschen und französischen Schweiz. Toleranzspanne für das Total: ±4,5%.

Die Fristenregelung wird von 73,3 Prozent der befragten Stimmberechtigten befürwortet, während die Volksinitiative „Für Mutter und Kind" von 69,6 Prozent massiv abgelehnt wird. Und zwar in allen untersuchten Bevölkerungssegmenten (Geschlecht, Alter, Bildung, politische Tendenz, Ortsgrösse) und in der deutschen wie in der französischen Schweiz.

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Ja 24.1%
Nein 69.9%
Weiss nicht/k.Antw. 6.3%

Fragestellung:
„Der Schwangerschaftsabbruch soll gesetzlich  neu geregelt werden. Es stehen zur Zeit zwei Möglichkeiten zur Diskussion. Zuerst verlangt eine Volksinitiative wirtschaftliche Hilfe und Beratung für bedürftige Mütter. Die Initiative verlangt zudem, dass man jeden Schwangerschaftsabbruch bestrafen soll, ausser es besteht körperliche Lebensgefahr für die schwangere Frau. Würden Sie persönlich dieser Initiative zustimmen oder nicht?“ 

 

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Ja 73.3%
Nein 22.4%
Weiss nicht/k.Antw. 4.3%

Fragestellung:  
„Der National- und Ständerat schlagen eine Fristenregelung vor. Das heisst, ein Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten 12 Wochen straflos sein, wenn die Frau den Abbruch schriftlich verlangt und ihr Arzt sie gründlich beraten hat. Würden Sie persönlich einer solchen Fristenregelung zustimmen oder nicht?“


Frühere Umfragen zeigten folgende Zustimmung zur Fristenregelung:

Jahr Institut Zustimmung zur Fristenregelung in % Anzahl Befragte
1996 LINK 60% 500
1997 GfS 76% 700
1998 LINK 60% 500
1999 GfS 62% 980
2000 neue Umfrage M.I.S.Trend 73% 500

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