Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 57, Februar 1999

ZUR ETHISCHEN GRUNDSATZDEBATTE ÜBER DIE ABTREIBUNG

Vielfalt des Lebens

In der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch beanspruchen die Abtreibungsgegner für sich, die Moral auf ihrer Seite zu haben und als Einzige für den "Schutz des Lebens" einzutreten. Das ist eine unannehmbare Anmassung.

Es ist nicht so, dass die eine Seite "fürs Töten" und die andere "für das Leben" wäre. Vielmehr stehen sich zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen von Leben gegenüber. Während wir das Recht jedes Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben, auf lebendige Vielfalt verfechten, geht es den Abtreibungsgegnern um DAS Leben um jeden Preis, wobei sie "Leben" gleichzeitig biologistisch definieren, verabsolutieren und heilig erklären. Absichtlich werden von ihnen dabei die Begriffe "menschliches Leben", Individuum, Kind, Mensch, Person durcheinander geworfen und missbräuchlich verwendet.

Recht auf Leben

Abtreibungsgegner fordern ein "Recht auf Leben" für den Embryo von der Befruchtung an. Eine entsprechende Volksinitiative wurde 1985 von den Stimmberechtigten mit 70 % Nein-Stimmen massiv verworfen. Zu Recht. "Nur bereits geborene Menschen sind Träger von Grundrechten", schreibt der Bundesrat 1996 in seiner Botschaft zur Revision der Bundesverfassung. Die Europ. Kommission für Menschenrechte hat erklärt, der Ausdruck "jeder Mensch" in Art. 2 der Europ. Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Leben garantiert, schliesse den Fötus nicht ein [Entscheide vom 13.5.80 und 19.5.92].

Verschiedene nationale Gerichtshöfe haben in gleicher Weise entschieden (Kanada, USA, Österreich, Frankreich, England, Belgien). Einzig das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinem Entscheid von 1993 von einem "Recht auf Leben" des Embryos gesprochen. Damit hat es gleichzeitig dieses Recht bedenklich relativiert, bzw. sozusagen ein Lebensrecht zweiter Klasse geschaffen. Denn es hat dem Embryo keineswegs ein gleiches Recht zugestanden wie einem geborenen Menschen, sondern eine Fristenregelung mit Beratungszwang als zulässig erklärt.

Ähnlich fragwürdig ist die Argumentation des schweizerischen Bundesgerichts, wonach dem Embryo in vitro "Menschenwürde" zukomme. Auch der Begriff Menschenwürde wird dadurch relativiert [BGE 119 Ia, 1993]. Richtiger wäre der Ausdruck "Achtung", "Respekt".

s. auch Abtreibung und Recht auf Leben

Mensch ab Geburt

Abtreibungsgegner argumentieren, der Embryo sei von der Befruchtung an Mensch, weil mit der Kernverschmelzung alle Anlagen für die Entwicklung des Menschen bis zu seinem Tod – ohne irgendeine Zäsur – gegeben seien. Sie unterschlagen die wichtige Zäsur der Geburt, diesen "fundamentalen Wechsel der Welten" (Saner, 1995). Bis zur Geburt ist der Embryo nicht ein eigenständiges von der Frau unabhängiges Wesen, sondern mit ihr körperlich und seelisch verwoben, in einer ganz einzigartigen "Zweieinigkeit".

Niemand bestreitet, dass eine befruchtete Eizelle menschlich und lebendig ist. Es gibt aber verschiedene Stufen von Leben. Wir meinen: der Mensch ist mehr als bloss ein Chromosomensatz. Der Embryo ist noch nicht der Mensch, der er (vielleicht) werden kann. Mindestens bis zum 6. Schwangerschaftsmonat besitzt er noch keine jener Eigenschaften, die wir normalerweise mit dem Begriff "Person" verbinden (z. B. ein minimales Bewusstsein). Es ist hier kein Platz für eine ausführliche philosophische Abhandlung. Wir verweisen auf die Literaturangaben.

Die meisten nicht-katholischen aber auch nicht wenige katholische Philosoph/innen, Ethiker/innen und Theolog/innen machen einen grundsätzlichen Unterschied zwischen vorgeburtlichem Leben und dem geborenen Menschen. Es sei "krasser biologischer Reduktionismus", einem befruchteten Ei den gleichen Wert beizumessen wie der schwangeren Frau, schreibt die christliche Sozialethikerin Beverly Harrison. Das tun auch nur wenige Menschen wirklich. Die meisten Menschen empfinden vorgeburtlichem Leben gegenüber eine gewisse Achtung und Wertschätzung, die stärker wird mit fortschreitender Schwangerschaft, wenn der Fötus einer menschlichen Person immer ähnlicher wird. Die Stärke dieser Wertschätzung – im Vergleich mit anderen Werten wie z. B. das Recht der Frau auf selbstbestimmte Lebensgestaltung – ist jedoch von Mensch zu Mensch verschieden. Es gibt darüber keinen Konsens in unserer Gesellschaft.

Gebärpflicht ist unethisch

Der Kampf der Abtreibungsgegner für DAS Leben entpuppt sich letztlich als moralischer Kreuzzug gegen persönliche Freiheit und Selbstverantwortung. Sie verfechten eine "natürliche, gottgegebene" moralische Ordnung, eine sexual- und frauenfeindliche Ordnung, in welcher Frauen "berufen" sind zu gebären. Diese "Berufung" soll mit staatlichen Gesetzen zur Pflicht gemacht werden.

Das Abtreibungsverbot ist tatsächlich – andersherum formuliert – eine Gebärpflicht. Eine solche aber verletzt elementare Grundrechte der Frau. Das wird in der Diskussion über Abtreibung kaum thematisiert. Es gibt keine andere Entscheidung, die in vergleichbarer Weise das Recht auf Leben, auf körperliche Integrität, auf Gesundheit, auf Gewissensfreiheit und moralische Autonomie, auf persönliche Freiheit und Lebensgestaltung tangiert. Der Zwang, eine Schwangerschaft auszutragen und zu gebären, ist am ehesten mit Leibeigenschaft zu vergleichen (Harrison, 1991). Das aber ist eine Verletzung der Menschenwürde und ethisch sowie rechtsstaatlich nicht zu vertreten.

Fortpflanzungsfreiheit ist ein weltweit anerkanntes Grundrecht. 1995 wurde in der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz in Peking festgehalten, das Recht der Frau, "über ihre eigene Fruchtbarkeit zu bestimmen, sei eine wichtige Grundlage für die Wahrnehmung anderer Rechte". Logischerweise muss dieses Grundrecht in letzter Konsequenz auch die Entscheidungsfreiheit in bezug auf den Schwangerschaftsabbruch einschliessen. Auch die beste Verhütung kann schliesslich versagen. Alle sind sich einig, dass niemand eine Frau zur Abtreibung zwingen darf – ebenso verwerflich ist ein Gebärzwang.

Lebensschutz

Frauen treffen den Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch immer in einem Kontext. Es ist nicht ein Entscheid zu töten, kein aggressiver Akt gegen einen Dritten. Es ist die Weigerung – oder der Verzicht – zu einem gegebenen Zeitpunkt, unter gegebenen Umständen, die eigene Leibesfrucht im eigenen Körper heranwachsen zu lassen und die grosse Verantwortung der Mutterschaft auf sich zu nehmen. Ein Kind zu bekommen ist eine der folgenschwersten Entscheidungen im Leben einer Frau. Sich dagegen zu entscheiden, ist immer auch eine Entscheidung FÜR etwas: für das eigene Leben, für dasjenige der Familie, für Kinder zu einem späteren Zeitpunkt, unter günstigeren Umständen. Es ist immer ein Entscheid in Verantwortung, im Abwägen der Folgen des eigenen Handelns.

Seit jeher haben Frauen sich in bestimmten Situationen zur Abtreibung entschieden. Die weltweite Erfahrung lehrt, dass Abtreibungsverbote sie nie davon abgehalten haben. Abtreibungsverbote sind also kein taugliches Mittel, um "Leben zu schützen", vielmehr gefährden sie Leben und Gesundheit der Frauen, indem sie sie in die Illegalität treiben.

Wer die Zahl der Abtreibungen möglichst gering halten will – und das wollen wir alle – muss sich für die Prävention ungewollter Schwangerschaften einsetzen, nicht für die Kriminalisierung von Frauen und Ärzt/innen. Wer Leben schützen will, muss sich für den Schutz von Lebensperspektiven für Frauen und Familien einsetzen, muss alles daran setzen, dass jedes Kind ein erwünschtes Kind sein darf und Voraussetzungen schaffen, damit Mutterschaft selbstbestimmt und mit Freude gelebt werden kann.

Fassen wir zusammen

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Abtreibungsgegner