Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Medienmitteilung vom 5.12.2003

Die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs löst sich auf

Die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) löst sich per Ende 2003 auf. Nach dem überwältigenden Ja des Volkes zur Fristenregelung und deren Inkrafttreten im Jahr 2002 hat sie ihr Ziel, das Selbstbestimmungsrecht der Frau in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, erreicht. Einen weiteren Sieg hat die SVSS vor Bundesgericht erstritten. Ihre staatsrechtliche Beschwerde gegen den Kanton Zürich wurde am 14. Oktober 2003 vollumfänglich gutgeheissen. Damit hat der 30-jährige Kampf der SVSS definitiv seinen Abschluss gefunden.

Im Anschluss an die Volksabstimmung vom Juni 2002 beschloss die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins. Diese wurde jedoch später per Urabstimmung bis zum Entscheid des Bundesgerichts aufgeschoben. Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung wurden vom Vereinsvermögen bereits 15’000 Franken der zielverwandten PLANeS (Schweiz. Vereinigung für sexuelle und reproduktive Gesundheit) übertragen. Nach der definitiven Auflösung der SVSS wird nun der Restbetrag von 9’000 Franken dem Schweizerischen katholischen Frauenbund für seinen Solidaritätsfonds zugunsten von Müttern in Bedrängnis überwiesen.

Die Homepage der SVSS und eine Informationsstelle werden bis auf weiteres auf privater Basis weiter betrieben: www.svss-uspda.ch

Die SVSS war am 3. Februar 1973 gegründet worden, um die zwei Jahre zuvor lancierte Volksinitiative für straflosen Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen. 1975 hat sie diese erste Initiative zurückgezogen und die Volksinitiative für eine Fristenlösung lanciert. Nach dem knappen Volks-Nein von 1977 zu dieser zweiten Initiative hat die SVSS sich weiterhin unermüdlich für eine Fristenregelung, d.h. für das grundlegende Recht der Frau, in eigener Kompetenz über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zu entscheiden, eingesetzt. Das grossartige Abstimmungsergebnis vom 2. Juni 2002 – mit 72,2 Prozent Ja-Stimmenanteil für die Fristenregelung – hat diesen Einsatz belohnt.

Nach der Abstimmung hat die SVSS die Umsetzung der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Kantonen beobachtet. Mit einer staatsrechtlichen Beschwerde hat sie eine Ausführungsbestimmung des Kantons Zürich, die für Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche eine obligatorische Zweitbegutachtung verlangte, beim Bundesgericht angefochten. Mit Erfolg. Mit Genugtuung nimmt die SVSS zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich die kritisierte Bestimmung bereits gemäss dem Bundesgerichtsurteil abgeändert hat.

Für den Vorstand: Rose Marie Chapuis und Anne-Marie Rey

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