Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Liberalisierungstrend

"Abreibungstourismus"

Restriktives Gesetz von 1942 bis 2002

Abtreibung war seit Inkrafttreten des schweizerischen Strafgesetzbuches von 1942 bis zum 30. September 2002 in der Schweiz verboten, ausser wenn durch die Schwangerschaft ein schwerer, dauernder Schaden an der Gesundheit der schwangeren Frau zu befürchten war. Diese Gefahr musste durch einen zweiten, vom Kanton bestimmten Arzt bestätigt werden.
Altes Gesetz von 1942

Liberalere Praxis

Trotz des restriktiven Gesetzes hat sich die Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz laufend liberalisiert. Die Zahl der "liberalen" Kantone stieg seit den 70er Jahren von 6 auf 19. Nur noch in 3 Kantonen war es im Jahr 2002 (vor Inkrafttreten der Fristenregelung) unmöglich, einen SA durchzuführen. In den meisten Kantonen wurde seit den 90er Jahren der Begriff "Gesundheit" von den ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern im Sinn der Weltgesundheitsorganisation WHO interpretiert:
"Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Krankheit, sondern ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens."

Letztlich konnte trotz strengem Gesetz praktisch jede Frau, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollte, das vom alten Gesetz vorgeschriebene Gutachten bekommen und den Eingriff legal durchführen lassen. Wenn auch nicht immer in ihrem Wohnkanton.

Seit 1988 wurde keine Frau mehr wegen illegaler Abtreibung verurteilt (ausgenommen ein Fall im Jahr 2001).
vgl. Statistik der Verurteilungen

Schweiz 1970 und 2002


Der "Abtreibungstourismus"

Der Abtreibungstourismus von konservativen in liberale Kantone und ins Ausland ist in den 90er Jahren stark zurück gegangen. Nach Einführung der Fristenregelung ist er ab 2003 sozusagen verschwunden.

Schwangerschaftsabbrüche an Frauen mit Wohnsitz in einem andern Kanton
Kanton VD Kanton GE Kanton BE
  Zahl In % der Abbrüche im Kanton   Zahl In % der Abbrüche im Kanton   Zahl In % der Abbrüche im Kanton
1977 560 27% 1980 1840 52% 1981 240 19%
1994 196 13% 1994 261 15% 1994 114 10%
2001 132 7,8% 2001 138 9,3% 2001 68 5,8%
2003 49 3,9% . . . 2003 39 3,8%
2004 39 3,4% . . . 2004 38 3,5%
2005 58 4,8% 2005 36 2,5% 2005 49 5%
2006 70 5,3% 2006 25 1,7% 2006 45 4,3%
2007 118* 8,4% 2007 . . 2007 58 5,3%
2008 110* 8% 2008 44 3% 2008 55 5,1%
2009 157* 10% 2009 22 2% 2009 64 6%
2010 157* 8% 2010 21 2% 2010 55 5%
2011 161* 10% 2011 23 2% 2011 54 4%
2012 184* 12% 2012 20 1% 2012 54 5%
2013 175* 12% 2013 16 1% 2013 75 7%
2014 196* 13% 2014 18 2% 2014 67 6%
* Die Zunahme der Abbrüche an ausserkantonalen Frauen in der Waadt ist ohne Zweifel auf kantonsübergreifende Spitalfusionen zurückzuführen.
Kanton ZH
  Zahl In % der Abbrüche im Kanton
1980* 1300-2000 33%
1993* 850 23%
1999* 600 19%
2003 275 11,8%
2004 218 9,8%
2005 193 9%
2006 182 8,5%
2008 211 9%
2009 229 10%
2010 211 9%
2011 228 10%
2012 218 9%
2013 240 10%
2014 195 9%
* Schätzung

Gegen die alte Regelung wurde folgende Kritik angebracht:

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Abtreibungsgegner