Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Medienmittelung des Komitees JA zur Fristenregelung vom 11.3.2002

Kampagne für die Fristenregelung eröffnet

Das Komitee JA zur Fristenregelung setzt sich dafür ein, dass die vom Parlament verabschiedete Fristenregelung am 2. Juni vom Volk angenommen wird. Frauen und Paare sollen die Möglichkeit haben, innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen und nach eingehender ärztlicher Beratung selber zu entscheiden, ob sie die grosse Verantwortung der Elternschaft übernehmen können.

Dem überparteilichen Komitee gehören 119 Mitglieder des National- und Ständerates sowie einiger kantonaler Regierungen an. Es wird von 45 nationalen Parteien, Frauen-, Jugend- und Fachorganisationen unterstützt und kämpft für die Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch), wie sie von der Mehrheit des Parlamentes und vom Bundesrat befürwortet wird.
Co-Präsidium des Komitees
Unterstützende Organisationen

Wieso den Schwangerschaftsabbruch neu regeln?

Das geltende Recht aus dem Jahr 1942 ist überholt. Es lässt einen Schwangerschaftsabbruch nur zu, wenn Lebensgefahr oder ein schweres Gesundheitsrisiko für die Schwangere besteht. Zwei Ärztinnen oder Ärzte entscheiden über den Abbruch.

Zwischen Gesetz und Praxis besteht heute eine riesige Kluft. Wie das Gesetz gehandhabt wird, hängt von der einzelnen Arztperson, von Spitalleitungen und Amtsstellen ab. Das führt zu grossen Rechtsunsicherheiten, zu Willkür und Rechtsungleichheit.

JA zur Fristenregelung

Frauen und Paare sollen in den ersten 12 Wochen selber über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können, denn nur sie müssen mit dem Entscheid leben. Frauen in Notlagen werden mit der Annahme der Fristenregelung nicht länger kriminalisiert.

Die seriöse Beratung der Betroffenen ist gewährleistet. Die Fristenregelung schreibt ausdrücklich vor, dass der Arzt/die Ärztin die Schwangere eingehend zu beraten und zu informieren hat und sie auf spezialisierte Beratungsstellen hinweisen muss.

Niemand befürwortet Schwangerschaftsabbrüche, aber in Notlagen muss dieser Weg offen stehen. Dies ist der Sinn der Fristenregelung.

Nein zur Volksinitiative «Für Mutter und Kind»

Die gleichzeitig zur Abstimmung gelangende Volksinitiative mit dem irreführenden Titel „Für Mutter und Kind“ verlangt ein Totalverbot des Schwangerschaftsabbruchs, sogar wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung entstanden ist. Der faktische Gebärzwang würde uns um 100 Jahre zurückwerfen. Daher ist diese Initiative fundamentalistischer Kreise keine Alternative zur vernünftigen, von Bundesrat und Parlament verabschiedeten Fristenregelung.

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Abtreibungsgegner