Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 68, November 2002

Volksabstimmung vom 2. Juni 2002:

Grossartiges Abstimmungsergebnis

Niemand hätte sich das überwältigende Abstimmungsresultat vom 2. Juni zu erträumen gewagt. Dass die extreme Verbotsinitiative „Für Mutter und Kind“ eine massive Abfuhr erfahren würde, war allgemein erwartet worden. Aber die 72,2% JA-Stimmen für die Fristenregelung übertrafen unsere kühnsten Hoffnungen.

Meinungsumfragen in den Jahren 1996 bis 2002 hatten jeweils eine Zustimmung zwischen 60 und 76% ergeben. Doch niemand glaubte, dass in einer Volksabstimmung die höheren Werte erreicht werden könnten. Als Ziel hatten wir uns eine 60-prozentige Mehrheit gesteckt. Wir wiegten uns aber auch am Abstimmungssonntag noch keineswegs in Sicherheit. Ein doppeltes Nein schien uns eine reelle Gefahr. Fiebernd erwarteten wir, die wir in Bern am Abstimmungsfest versammelt waren, am Nachmittag des 2. Juni die Ergebnisse. Wie dann als erster der Kanton Glarus 71% JA meldete, dachten wir, das sei ein Irrtum. Als die weiteren kantonalen Resultate eines ums andere bekannt wurden, spürten wir uns kaum mehr vor Freude.

Zustimmung in allen Bevölkerungskreisen

Besonders erfreulich am Ergebnis ist die Tatsache, dass mit zwei Ausnahmen alle Kantone zustimmten. Die Westschweizer Kantone Genf, Waadt und Neuenburg, die die Fristenregelung bereits 1977 mit 75-79% angenommen hatten, konnten sich wider Erwarten gar noch um 10% steigern. Aber diesmal gab es keinen „Rösti-Graben“. Sogar in den meisten Kantonen der katholischen Deutschschweiz erhielt die Fristenregelung um die 60% der Stimmen.

Die zwei ablehnenden Kantone Appenzell Inner-Rhoden und Wallis haben immerhin einen riesigen Schritt vorwärts getan. 1977 sagten bloss 17,6% der Walliser Ja zur Fristenregelung, 2002 waren es 46%. In AI wuchs die Zustimmung von 7,4% (1977) auf 40% (2002)!

Wie die VOX-Abstimmungsanalyse aufzeigte, fanden sich praktisch in allen Bevölkerungskreisen klare Mehrheiten für die Fristenregelung. Bei Jungen und Alten, KatholikInnen und ProtestantInnen, auf dem Land ebenso wie in der Stadt. Einzig die eifrigen KirchgängerInnen lehnten die Fristenregelung klar ab (24% JA) und nahmen die Initiative knapp an.

Unbegreiflich bleibt, dass 6% der Stimmenden beide Vorlagen angenommen haben, obwohl sie sich gegenseitig ausschlossen. Die detaillierte Vox-Analyse zeigt, dass diese Personen der Initiative zustimmten, ohne ihre Ziele wirklich zu kennen. Von ihrer Grundeinstellung her hätten sie sie ablehnen müssen. Die Initiative „Für Mutter und Kind“ hätte also eigentlich noch weniger als die 18,2% JA-Stimmen erhalten sollen.

CVP zwischen allen Stühlen

Die CVP hatte mit ihrer Strategie des doppelten Nein nicht die geringste Chance. Obwohl auch die SVP für zweimal Nein eintrat, folgten nur etwas mehr als 10% aller Stimmenden dieser Parole. Auch die CVP-Basis liess die Partei im Regen stehen: Je ein Drittel der CVP-Anhänger/innen stimmte für die Fristenregelung bzw. für die fundamentalistische „Mutter-und-Kind“-Initiative und nur gerade ein Drittel der ParteigängerInnen befolgte die Parole der Parteileitung. Damit ist das CVP-Zwangsberatungsmodell, das wir von allem Anfang an bekämpft hatten, endgültig vom Tisch. Die CVP zog denn auch vernünftigerweise sofort die Konsequenzen und zog ihre parlamentarische Initiative, die dieses Modell im Parlament erneut zur Diskussion stellen wollte, unmittelbar nach der Abstimmung zurück.

Die gleichzeitige Abstimmung über beide Vorlagen, die wir ursprünglich gefürchtet hatten, hat sich letztlich vielleicht zu Gunsten der Fristenregelung ausgewirkt. Die Gegenüberstellung wirkte polarisierend: Wer nicht für die fundamentalistische Verbots-Initiative war, hat sich auf die Seite der Fristenregelung gestellt.

Grundrecht auf Selbstentscheid anerkannt

Die hartnäckige und jahrelange von der SVSS geleistete seriöse Informations- und Überzeugungsarbeit hat ihre Früchte getragen. Aber letztlich war die Zeit wohl einfach reif für die Fristenregelung. Die Praxis hatte sich längst in diese Richtung entwickelt.

Nun ist in der Schweiz auch von Gesetzes wegen das Grundrecht der Frau auf einen eigenverantwortlichen Entscheid in der existenziellen Frage des Schwangerschaftsabbruchs endlich anerkannt.

Abgesehen von der CVP, den eingeschworenen Abtreibungsgegnern, der Bischofskonferenz und dem Vatikan – der glaubte, sich gegen jegliche diplomatische Gepflogenheiten in die innerschweizerischen Angelegenheiten einmischen zu müssen – freuten sich Alle über das Abstimmungsergebnis. Der Abstimmungsausschuss JA zur Fristenregelung und die SVSS wurden mit Glückwunsch- und Dankesschreiben überflutet.

Jetzt: Prävention fördern

Die Einsicht hat sich durchgesetzt, dass Prävention der einzig richtige Weg ist, die Problematik der ungewollten Schwangerschaften anzugehen.

Vor der Abstimmung hatten alle Parteien erklärt, das Ziel müsse sein, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche möglichst niedrig zu halten. Es ist daher zu begrüssen, dass von verschiedener Seite, sowohl im nationalen wie in kantonalen Parlamenten Vorstösse eingereicht wurden, die den Ausbau der Familienplanungsstellen verlangen.

Ein Postulat, das die Übernahme der Kosten für Sterilisationen durch die Krankenversicherung verlangt, ist bereits vor zwei Jahren vom Nationalrat angenommen worden. Hoffentlich wird der Forderung endlich entsprochen, trotz den Diskussionen wegen der Kosten im Gesundheitswesen.

Ein neuer Anlauf für eine Mutterschaftsversicherung scheint auf guten Wegen.

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Abtreibungsgegner