Abtreibung – Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

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Letzte Aktualisierung
29.07.2006

 

 

 

 

 

 

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 66, Januar 2002

Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau

JA zur Fristenregelung – NEIN zum Extremismus

Mit 156 gegen 8 Stimmen hat der Nationalrat am 13. Dezember die unsinnige Abtreibungsverbots-Initiative mit dem irreführenden Titel „Für Mutter und Kind" bachab geschickt. Zusammen mit der Fristenregelung wird sie voraussichtlich am 2. Juni 2002 der Volksabstimmung unterbreitet.

Noch selten ist eine Volksinitiative vom Parlament derart wuchtig abgeschmettert worden wie die Initiative der Abtreibungsgegner. Null Stimmen erhielt sie im Ständerat, bloss acht im Nationalrat.

Klartext

Mit deutlichen Worten wurde der Extremismus der Initiative im Nationalrat auch von bürgerlicher Seite gegeisselt. Von Gebärzwang, Fundamentalismus, Menschenverachtung war die Rede. Ja, man müsse sich fragen, ob wir es nicht mit den Taliban unserer Demokratie zu tun hätten, meinte Nationalrat Jacques-Simon Eggly.

Das geforderte Totalverbot der Abtreibung, auch nach einer Vergewaltigung, sei sadistisch und verletze die Menschenwürde sowie das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Ein Schwangerschaftsabbruch sei eine Frage des persönlichen Gewissens. Unbeteiligte dürften nicht als Richterinnen und Richter auftreten und ihre eigenen Überzeugungen andern auferlegen. Der gesunde Menschenverstand gebiete, die Initiative abzulehnen, brachte es Nationalrätin Christine Wirz-von Planta auf den Punkt.

Trotz allem : gefährlich

Die Initiative hat mit ihren extremen Forderungen null Chancen vor dem Volk. 1985 erhielt die ähnliche, aber weniger extrem formulierte Volksinitiative „Für das Recht auf Leben" in der Volksabstimmung bloss 31% der Stimmen. Die von den gleichen Kreisen lancierte Initiative „Für eine menschenwürdige Fortpflanzung" brachte es im März 2000 – trotz einiger Unterstützung aus dem rot-grünen Lager – nur gerade auf 28%.

Indem die Initiative gleichzeitig mit der Fristenregelung dem Volk unterbreitet wird, kann sie dieser aber doch gefährlich werden: Die Gefahr des doppelten Nein ist reell.

Es ist deshalb unerlässlich, einen aktiven Abstimmungskampf für die Fristenregelung zu führen.

Lassen wir uns nicht von den Fundamentalisten majorisieren!

Unser Engagement ist dringend nötig. Wenn man den Meinungsumfragen glauben kann, findet die Fristenregelung zwar in der Bevölkerung eine Mehrheit. Allerdings sind Urnengänge immer unwägbar. Es kommt darauf an, die Schwankenden zu überzeugen und vor allem die Befürworterinnen und Befürworter der Fristenregelung zu mobilisieren.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Stimmabstinenz der einen Seite einen Urnengang zum Kippen bringt. Die missionarischen Eiferer werden auf jeden Fall stimmen gehen! Dass sie bereit sind, sich bis zum Äussersten personell und finanziell zu mobilisieren, haben sie mit ihren Plakataktionen und Unterschriftensammlungen zur Genüge bewiesen.

Es darf nicht sein, dass Fundamentalisten und Ewiggestrige Oberhand erhalten, bloss weil viele Menschen glauben, die Sache sei bereits gewonnen und nicht der Mühe wert, sich zu engagieren.

30 Jahre sind genug: JA zur Fristenregelung!

Sollte die Fristenregelung vom Volk abgelehnt werden, so bleibt es nicht einfach beim Alten, sondern es ist mit Sicherheit ein Rückschritt zu befürchten.

Lasst uns daher dem Fundamentalismus eine massive Abfuhr erteilen und der Fristenregelung endlich zum Durchbruch verhelfen – 30 Jahre lang dauert jetzt die Diskussion, es reicht!

 

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– Sicht der Beraterin
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