Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aus: SVSS-RUNDSCHAU Nr. 57, Febr. 1999

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs:

Nein zur obligatorischen Beratung

Madeleine DENISART, Familienplanungsberaterin und Mitglied der Schweiz. Gesellschaft für das Recht auf Abtreibung und Verhütung (SGRA) erläutert, warum aus ihrer Sicht eine obligatorische Beratung abzulehnen ist.

Die Fachleute, die beruflich mit psychosozialer Beratung zu tun haben, halten eine obligatorische Beratung für verfehlt. Eine Beratung soll den Ratsuchenden von Nutzen sein. Mit einer Zwangsmassnahme ist das nicht zu erreichen.

Die Pflicht der Arztperson

Die ganze Diskussion basiert auf einem Irrtum. Jene Kreise, die die Zwangsberatung fordern, geben vor, diese erlaube es den Frauen, ihre Gründe für den Schwangerschaftsabbruch mit einer kompetenten Person zu besprechen und Unterstützung zu finden. Ohne Beratungspflicht blieben sie in diesem schwierigen Moment sich selbst überlassen. Das trifft nicht zu. Es braucht eine ärztliche Untersuchung und Abklärung. Um auf die Bedürfnisse der Frau eingehen zu können, muss die Arztperson die Hintergründe dieser Schwangerschaft und das Motiv des Abtreibungswunsches verstehen.

Wie bei jeder Behandlung sollte zwischen Arztperson und Patientin ein Dialog stattfinden. Die psychosoziale Ausbildung der Ärzt/innen ist zweifelsohne verbesserungswürdig, nicht nur in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch. Die Zwangsberatung bei einer zweiten ärztlichen oder psychosozialen Instanz trägt jedoch nicht dazu bei. Sie wird Gynäkolog/innen nicht veranlassen, sich vermehrt um die psychosoziale Betreuung der Patientinnen zu kümmern und ihre Leistungen über das Technische hinaus zu verbessern. Wichtig ist vor allem, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als erniedrigende Tätigkeit betrachtet wird, sondern als Bestandteil des Pflegeangebotes, wo ärztliche Technik und Betreuung laufend zu verbessern sind.

Nicht im Strafgesetz

Es braucht kein Gesetz, um Betreuungsrichtlinien für den Schwangerschaftsabbruch aufzustellen. Solche Richtlinien werden im Rahmen von Gesundheitsprogrammen oder durch die Pflegeanstalten aufgestellt, nicht im Strafgesetz. Das funktioniert heute bei den HIV/Aids-Tests: Vor dem Test wird ein Informationsgespräch geführt, in welchem auf die spezielle Situation der Betroffenen eingegangen und die nötige Unterstützung angeboten wird. Es funktioniert ebenso in Zentren, die Sterilitätsbehandlungen durchführen oder wenn eine Unterbindung gewünscht wird. Wo immer es um Fragen von Sexualität oder Fortpflanzung geht, ist den Ratsuchenden eine qualitativ hoch stehende Information und Begleitung durch ein multidisziplinäres Team anzubieten. So z. B. bei einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt oder bei gesundheitlichen Problemen nach der Geburt.

Das Aufstellen von Richtlinien erlaubt den Teams, sich grundsätzliche Überlegungen zu machen. Es bedeutet eine Aufwertung ihrer Arbeit. Im Rahmen einer restriktiven Gesetzgebung findet dies in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch sicher nicht statt.

Migrantinnen als Argument

Manchmal wird die Zwangsberatung als einzige Möglichkeit dargestellt, um Frauen, die in prekären Verhältnissen leben, die Verhütung näher zu bringen: Migrantinnen, Asylsuchenden, Schwarzarbeiterinnen. Es ist völlig unangebracht, Frauen aus fremden Kulturen zu benützen und Frauen in verschiedene Kategorien zu unterteilen, um ein restriktives Gesetz zu begründen. Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb eine Zwangsberatung den Migrantinnen mehr nützen sollte als den Schweizerinnen.

Migrantinnen wenden sich im Übrigen meist an öffentliche Dienste, wo eine Betreuung angeboten wird. Eine Beratung aufzuzwingen ist sinnlos. Vielmehr ist die Qualität der Angebote zu verbessern und zwar in allen Bereichen des Gesundheitswesens, mit Übersetzungsdiensten, die eine echte Verständigung zwischen Pflegenden und Patientinnen verschiedener Kulturen und Sprachen ermöglichen.

Fehler anderer vermeiden

Die Zwangsberatung würde im Strafgesetz stehen. Das ist alles andere als harmlos. Die Bevormundung der Frau wird damit aufrechterhalten. Das Gutachten als Voraussetzung für die Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch wird ganz einfach durch die Zwangsberatung ersetzt.

Die Schweiz kann sich heute auf jahrelange Erfahrungen mit der Fristenregelung in vielen andern Ländern Europas stützen. An Kongressen berichten deutsche Fachleute jeweils über die Schwierigkeiten, die ihnen und den betroffenen Frauen durch die gesetzliche Pflichtberatung entstanden sind. Wir sollten die Fehler anderer vermeiden.

nach oben

Abtreibungsgegner