Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Spanien

Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen und trotz massivem Widerstand der katholischen Kirche hat das spanische Parlament im Februar 2010 eine Fristenregelung gutgeheissen. Sie löst das restriktive Abtreibungsgesetz von 1985 (nur medizinische Indikation) ab. Die Praxis war allerdings schon seit längerer Zeit liberal.
Das neue Gesetz
(Text pdf auf spanisch) wurde am 4. März 2010 publiziert und ist am 5. Juli in Kraft getreten. Allerdings haben die Gegner einen Rekurs vor dem Verfassungsgericht eingereicht…
Geschichtliche Entwicklung

Das neue Gesetz erlaubt den Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 14. Schwangerschaftswoche (ab dem ersten Tag der letzten Periode) auf blossen Antrag der Frau. Mädchen unter 16 brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
16- und 17-Jährige brauchen zwar die Einwilligung der Eltern nicht, müssen jedoch einen Elternteil über den geplanten Schwangerschaftsabbruch informieren, ausser wenn sie darlegen können, dass sie dadurch in grosse Schwierigkeiten geraten würden.
Nach Ablauf der Frist von 14 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen zulässig, nach der 22. Woche nur noch bei schwerster Fehlbildung des Fötus.
Nach der ersten Arztkonsultation, bei welcher die Frau Beratung und alle Informationen erhalten muss, ist eine Bedenkzeit von 3 Tagen einzuhalten, bevor der Eingriff in einem Spital oder einer zugelassenen Privatklinik durchgeführt werden darf. Die öffentlichen Spitäler sind verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen.

Geschichtliche Entwicklung

24.2.2010
Fristenregelung vom Parlament definitiv gutgeheissen
Trotz massiver Proteste und Interventionen der katholischen Kirche hat der Senat in Spanien das zuvor bereits von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch unverändert, mit 132 zu 126 Stimmen, angenommen. Zuvor wurden 3 Ablehnungs- und 88 Änderungsanträge abgelehnt.
Das Gesetz wird im März im Amtsblatt publiziert und wird vier Monate später in Kraft treten.

17.12.2009
Abgeordnetenkammer heisst Fristenregelung gut
Mit 184 zu 158 Stimmen hat die Abgeordnetenkammer des spanischen Parlamentes die Fristenregelung – gegen starken Protest der katholischen Kirche – gutgeheissen.

18. Februar 2009
Entscheidender Schritt Richtung Fristenregelung
Nach mehrmonatigen Beratungen hat die Gleichstellungskommission des spanischen Parlamentes mit 20 zu 16 Stimmen einer Fristenregelung zugestimmt. Die genaue Formulierung für eine Gesetzesvorlage, die noch vor Ende Jahr vom Parlament verabschiedet werden soll, ist Aufgabe der Regierung. Es wird voraussichtlich eine Frist von 14 Wochen sein, innerhalb welcher Frauen (ab 16 Jahren) frei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Unter 16-Jährige würden nach dem Vorschlag die Einwilligung der Eltern benötigen. Bis zur 22. Woche soll ein Abbruch aus medizinischen Gründen möglich bleiben.
Unterstützung findet die Vorlage bei der regierenden sozialistischen Partei und verschiedenen Linksparteien, die zusammen im Parlament über die Mehrheit verfügen.
Die oppositionelle konservative Volkspartei möchte das geltenden Gesetz beibehalten und verschärfen. Sie hat angekündigt, dass sie das Verfassungsgericht anrufen wird, sollte die Fristenregelung angenommen werden.

November 2007 / Januar 2008
Christliche Fundamentalisten erreichen Schliessung einer Klinik
Auf Betreiben der E-Cristians wurden Ärzte und Personal einer bekannten Abtreibungsklinik verhaftet unter dem Verdacht "illegaler" Spätabtreibungen. Die Klinik wurde geschlossen. Auch gegen andere Kliniken wurden Verfahren eingeleitet. Als Reaktion auf die Hetze führten die Kliniken im Januar 2008 einen landesweiten Streik durch.

18. März 2007
Vorstoss für Fristenregelung im Parlament
Eine Koalition von linken und grünen Parteien hat in Spanien einen Vorstoss für eine Fristenregelung (Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau bis zur 14. Woche) eingereicht. Der Entscheid soll nicht mehr beim Arzt, sondern bei der Frau liegen.
Das geltende, relativ restriktive spanische Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur bei einer Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der Schwangeren. Die Praxis ist aber bereits seit einiger Zeit sehr liberal.

23. Sept. 1998
Mit bloss einer Stimme Mehrheit lehnt die Abgeordnetenkammer des Parlamentes die von den Sozialisten eingebrachte Gesetzesrevision für eine soziale Indikation ab.

Juli 1995
Die sozialistische Regierung von Felipe Gonzales erarbeitet einen Fristenregelungsentwurf mit einer "Notlagenindikation".

Februar 1991
Fristenregelung abgelehnt
Das Parlament lehnt einen Antrage der Linken für eine Fristenregelung mit 237 zu 17 Stimmen ab. Die sozialistische Regierung verspricht einen Bericht über die Situation und einen Entwurf zur Liberalisierung des Gesetzes.

12. Juli 1985
Spanien legalisiert den Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen medizinischer Gründe
In der Folge beginnen die Zahl der illegalen Abtreibungen und der Abtreibungstourismus nach England und Holland zu sinken. Es entstehen spezielle Abtreibungskliniken, wo über 90% der Abbrüche durchgeführt werden. Es kommt aber immer noch hin und wieder zu Hexenjagden auf liberale Ärzte und Verurteilungen. Feministinnen verlangen immer wieder eine Fristenregelung.

Vor 1985
galt in Spanien ein absolutes Abtreibungsverbot. Zehntausende Spanierinnen reisten für einen Abbruch nach Holland, England und andere Länder. Die illegalen Abtreibungen im Land selbst wurden vom Obersten Gerichtshof auf 300'000 geschätzt. 

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Abtreibungsgegner