Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Portugal

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hat eine Fristenregelung das restriktive Abtreibungsgesetz abgelöst. Sie ist am 15. Juli 2007 in Kraft getreten
Geschichtliche Entwicklung

Das neue Gesetz erlaubt den Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 10. Schwangerschaftswoche (ab dem ersten Tag der letzten Periode) auf blossen Antrag der Frau. Mädchen unter 16 brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nach der ersten Arztkonsultation, bei welcher die Frau Beratung und alle Informationen erhalten muss, ist eine Bedenkzeit von 3 Tagen einzuhalten, bevor der Eingriff in einem Spital oder einer zugelassenen Privatklinik durchgeführt werden darf. Die öffentlichen Spitäler sind verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen.
Bis zur 12. Woche ist der Abbruch aus medizinischen und psychologischen Gründen und nach Vergewaltigung und Inzest gestattet. Danach nur noch aus streng medizinischen Gründen oder wegen Fehlbildung des Fötus.

Zufalls- und Klassenjustiz in Portugal

Was in der Schweiz seit 1988 nicht mehr vorgekommen ist, passierte auch nach 2000 noch in Portugal: Immer wieder kamen Frauen wegen illegaler Abtreibung vor Gericht. Das portugiesische Abtreibungsgesetz von 1984 liess nur eine medizinische Indikation für den legalen Abbruch einer Schwangerschaft zu. Das Gesetz wurde in der Praxis zudem sehr restriktiv ausgelegt.

Der Prozess von Aveiro

Im Februar 2004 standen in Aveiro, im konservativen Norden Portugals, 17 Personen wegen illegaler Abtreibung vor Gericht, 7 Frauen, ihre Partner, ein Arzt und Gehilfen. Wie bereits im Monsterprozess von Maia im Januar 2002 waren es Frauen aus der sozialen Unterschicht. Frauen die sich’s leisten können, umgehen das restriktive Abtreibungsgesetz indem sie ins benachbarte Spanien zum Schwangerschaftsabbruch fahren. Am 17. Februar sind alle Angeklagten freigesprochen worden!

Am 5. Juli 2006 hat jedoch das Obergericht in zweiter Instanz den Freispruch widerrufen. Der beteiligte Arzt wurde zu drei Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt, die Krankenschwester zu 16 Monaten bedingt und drei Frauen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Das Urteil hat die Liberalisierungs-Befürworter mobilisiert und die öffentliche Debatte neu lanciert.

Der Prozess von Maia

Am 18. Januar 2002 ist in Maia (Nordportugal) ein Prozess gegen 43 Frauen und Männer zu Ende gegangen, die wegen illegaler Abtreibung angeklagt waren. Die Hauptangeschuldigte, eine Hebamme, wurde zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Sie soll seit 1980 100 Frauen geholfen haben. Der Fall war aus reinem Zufall bekannt geworden.

Von den 17 angeklagten Frauen haben nur zwei eine Abtreibung gestanden. Eine von ihnen wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, bei der anderen war die Tat verjährt. Fast alle diese Frauen stammten aus ärmlichen Verhältnissen. Bei der Verurteilten handelte es sich um eine 20-jährige unverheiratete, arbeitslose Mutter. Die 15 anderen Frauen wurden mangels Beweisen frei gesprochen. Sechs weitere Beteiligte wurden zu Haftstrafen zwischen 45 Tagen und 5 Monaten verurteilt.

Resultat der restriktiven Gesetzgebung:

In den Spitälern werden pro Jahr nur einige Hundert therapeutische Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Die illegalen, oft unfachgemäss durchgeführten Abtreibungen werden auf etwa 20’000 jährlich geschätzt. Tausende Frauen landen anschliessend mit Komplikationen in den Spitälern. Einige sterben an den Folgen. Ende 2006 erregte ein besonders tragischer Fall die Öffentlichkeit, als ein 14-jähriges Mädchen starb, nachdem es eine vielfache Überdosis des abtreibend wirkenden Medikamentes Cytotec geschluckt hatte.
Frauen, die es sich leisten können, reisen zum Schwangerschaftsabbruch nach Spanien, Holland oder England.

Geschichtliche Entwicklung

2015
Einschränkungen der Fristenregelung abgewehrt

Im Februar 2015 reichte eine “Föderation für das Leben” (Zusammenschluss von katholischen und evangelikalen Organisationen) eine Volksinitiative mit 48’000 Unterschriften ein, die verschiedene Verschärfungen der Abtreibungsgesetzgebung verlangte. U.a. wollte sie die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung abschaffen, eine obligatorische, tendenziöse Beratung einführen, dem Ungeborenen ein Recht auf Geborenwerden einräumen und das Recht der Ärzte auf Gewissensverweigerung ausdehnen.
Im Juli, kurz vor Ende der Legislatur, verabschiedete die konservative Mehrheit im Parlament eine Gesetzesänderung, die diesen Forderungen entgegenkam.
Bei den Wahlen vom 4.Oktober hat die konservative Allianz die Mehrheit verloren, die Linke konnte die Regierung bilden. In der Folge hat das Parlament am 20. November, mit neuen Mehrheiten, die vorher beschlossenen Restriktionen wieder aufgehoben.
 

23. Februar 2010
Verfassungsgericht : Fristenregelung verletzt die Verfassung nicht

Mit 7 zu 5 Stimmen hat das Verfassungsgericht entschieden, die Fristenregelung sei verfassungskonform. Der Fötus habe kein individuelles Recht auf Leben. Mit der obligatorischen Beratung und der Bedenkzeit von 3 Tagen habe der Staat seiner Pflicht, vorgeburtliches Leben zu schützen, genügend Rechnung getragen. Die Fristenregelung nehme eine Güterabwägung vor zwischen Lebensschutz und dem Grundrecht der Frau auf einen autonomen Entscheid und Selbstbestimmung.

8. März  / 15. Juli 2007
Fristenregelung vom Parlament beschlossen

Bereits kurz nach der Volksabstimmung von Mitte Februar hat das Parlament einer Fristenregelung zugestimmt. Obwohl 33 ParlamentarierInnen dagegen eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht einreichten, wurde es am 15. Juli in Kraft gesetzt.

13. Februar 2007
Klares Ja zur Fristenregelung

Mit nahezu 60% Ja-Stimmen haben die Portugiesen am 11. Februar eine Revision des Abtreibungsrechtes im Sinne einer Fristenregelung gebilligt. Da eine Stimmbeteilung von 50% nicht erreicht wurde (sie betrug 43,6%, immerhin 12% mehr als bei einer ähnlichen Referendumsabstimmung 1998, als eine Fristenregelung noch von 51% der Stimmenden abgelehnt wurde), ist das Ergebnis für das Parlament nicht bindend. Trotzdem will die Regierung dem Parlament, wo sie über eine komfortable Mehrheit verfügt, rasch eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten.
Nach einem von den Gegnern und der katholischen Kirche mit harten Bandagen und grossem finanziellem Einsatz geführten Abstimmungskampf wurde das Ergebnis von den Befürwortern als grosser Sieg gefeiert.

30. November 2006
Volksabstimmung über Fristenregelung am 11. Februar

Ende Oktober hat das portugiesische Parlament mit grossem Mehr beschlossen, die Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen straflos bleiben soll, einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Die Kommunisten stimmten dagegen, weil sie es vorgezogen hätten, das Parlament über das Gesetz entscheiden zu lassen. Staatspräsident Cavaco Silva hat nun die Abstimmung auf den 11. Februar angesetzt. Portugal ist eines der wenigen Länder Europas, das noch ein restriktives Abtreibungsgesetz hat. Gemäss der neuesten Meinungsumfrage würde eine knappe Mehrheit der Bevölkerung der Gesetzesänderung zustimmen.

5 Juli 2006
Volksabstimmung im Januar 2007?

Die sozialistische Regierung Portugals beabsichtigt, dem Parlament im September den Vorschlag für ein Referendum über eine Fristenregelung erneut zu unterbreiten. Die Volksabstimmung könnte im Januar 2007 stattfinden. Das zweit-instanzliche Urteil im Prozess von Aveiro hat die öffentliche Debatte neu angeheizt. Die Befürworter des Selbstentscheidungsrechts der Frau (Kommunisten, Gewerkschaften, Frauenorganisationen usw.) haben eine Kampagne gestartet, um das Parlament dazu zu bringen, in eigener Kompetenz zu legiferieren, ohne Volksabstimmung.

21. April 2005
Bald Abstimmung über Fristenregelung in Portugal?

Das portugiesische Parlament hat einen Antrag gutgeheissen, das Volk über eine Fristenregelung abstimmen zu lassen. Danach würde der Entscheid über einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen bei der Frau liegen. Das Datum der Abstimmung ist noch offen, dürfte aber auf frühestens Ende 2006 angesetzt werden. Die kommunistische Partei hätte lieber das Parlament über die Gesetzesänderung beschliessen lassen.

22. Februar 2005
Neuer Premier Minister verspricht Abstimmung über Fristenregelung

Nach den Wahlen vom 20. Februar versprach der designierte Ministerpräsident, Jose Socrates von der siegreichen sozialistischen Partei, er werde dem Volk so rasch als möglich eine Revision des restriktiven Abtreibungsgesetzes nach dem Modell der Fristenregelung zur Abstimmung unterbreiten. Eine solche Regelung war 1998 knapp verworfen worden. Neuere Meinungsumfragen in Portugal ergaben eine klare Mehrheit für eine liberale Neuregelung der Abtreibung.

2. September 2004
Mit Kriegsschiffen gegen Women on Waves

Die konservative portugiesische Regierung hat dem Schiff von Women on Waves am 27. August die Landung in Portugal untersagt, mit der Begründung, sie gefährdeten die Sicherheit des Landes und die öffentliche Gesundheit. Seither wird das holländische Boot vor der portugiesischen Küste von zwei Kriegsschiffen bewacht. Women on Waves wollen das Verbot gerichtlich anfechten.
(Am 10. September ist das Schiff nach Holland zurückgefahren. Women on Waves werden erneut nach Portugal fahren, sobald sie vor Gericht gewonnen haben werden.)
Auf dem Boot befindet sich eine Klinik, die dafür ausgerüstet ist, medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche mit Mifegyne (RU 486) auf internationalen Gewässern anzubieten, wo holländisches Gesetz anwendbar ist. An Land wird nur beraten, informiert und diskutiert. Das Boot hat in vergangenen Jahren bereits in Irland und Polen angelegt.
In Portugal gilt ein sehr restriktives Abtreibungsgesetz. Dieses Gesetz, nicht Women on Waves gefährdet die öffentliche Gesundheit in Portugal, wo noch heute Frauen an den Folgen illegaler Abtreibungen sterben. Laut Meinungsumfragen befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung eine Lockerung des Gesetzes.

3.3.2004
Neuer Anlauf für Fristenregelung gescheitert

Mit knapper Mehrheit hat es die portugiesische Abgeordnetenkammer abgelehnt auf einen Gesetzesentwurf der Ratslinken für eine Fristenregelung einzutreten. Ebenso wurde ein Antrag abgelehnt, die Frage des Schwangerschaftsabbruchs dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Einige Parlamentarier der Sozialdemokratischen Partei, die zur Mitte-Rechts Regierung gehört, befürworteten zwar die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, hielten sich aber an die Parteiparole und stimmten gegen die Anträge.

8.2.2004
Abtreibungsdebatte erneut entbrannt

Der Prozess von Aveiro hat die Abtreibungsdebatte im Land neu entfacht. Bereits wurden dem Parlament 121’000 Unterschriften für ein Referendum zugunsten einer Fristenregelung eingereicht. Nötig wären 75’000. Eine Petition der Gegenseite konnte 200’000 Unterschriften auf sich vereinigen. Gemäss einer Meinungsumfrage würden aber 79% der Bevölkerung der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zustimmen. Zum ersten Mal sprechen sich auch Teile der konservativen Regierungspartei PSD für eine Lockerung des Gesetzes aus. Sogar der Bischof von Oporto, Armindo Lopes Coelho, erklärte, Abtreibung sollte nicht bestraft, sondern die sozialen Bedingungen für arme Familien sollten verbessert werden. Premierminister Barroso will jedoch in der bis 2006 laufenden Legislatur keine Abstimmung.
Im vergangenen Jahr mussten sich 11’000 Frauen wegen Komplikationen aus illegalen Pfuscherabtreibungen in Spitalbehandlung begeben. Fünf Frauen starben.

1.11.2003
Referendum für eine Fristenregelung gefordert

Das Frauennetz "Rede Feminista" hat mit der Unterschriftensammlung für ein Referendum zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 10 Wochen begonnen. Nötig sind 75’000 Unterschriften. Neben Polen und Irland ist Portugal das einzige grössere Land Europas wo noch ein sehr strenges Abtreibungsgesetz gilt.

28.6.1998
Fristenregelung vom Volk knapp verworfen

Bei einer miserablen Stimmbeteiligung von bloss 31% wurde eine Fristenregelung in der Referendumsabstimmung vom 28. Juni knapp abgelehnt (51% Nein). Nach mehreren gescheiterten Anläufen hatte das Parlament im Februar eine Fristenregelung gutgeheissen, jedoch beschlossen, sie dem Volk zu unterbreiten. Daraufhin zog die Regierung die Gesetzesvorlage zurück, obwohl das Abstimmungsergebnis nicht bindend war.

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Abtreibungsgegner