Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid


Argumentarium gegen die Initiative
Nein zur Initiative - Nein zum Rückschritt (auf facebook)
14. November 2012:
Nationaler Verein "Nein zum Angriff auf die Fristenregelung" gegründet

Kurzfilm "Requiem pour un droit" (französisch)
Video Strassentheater "Nein zur Initiative"
Comité féministe pour le droit à l'avortement

Letzte Aktualisierung:

Aktualitäten – Archiv 2006-2007

6.11.2007
Uruguay: Senat will Abtreibung legalisieren

Mit 18:13 Stimmen hat der Senat im zweiten Anlauf einer Art Fristenregelung zugestimmt. Das Gesetz würde den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen legalisieren, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Wobei Gesundheit im Sinne der WHO als körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden definiert ist. Allerdings hat der Staatspräsident gedroht, er werde sein Veto einlegen. Meinungsumfragen deuten hingegen auf eine breite Unterstützung in der Bevölkerung hin.


31.10.2007
England: Fortschritte zeichnen sich ab

Das englische Abtreibungsgesetz (Abortion Act 1967) ist 40 Jahre alt – und in die Jahre gekommen. Einst pionierhaft, ist es heute veraltet. Es verlangt die Zustimmung von 2 Ärzten zum medizinisch begründeten Abbruch einer Schwangerschaft (unter Berücksichtigung psychischer und sozialer Umstände). Seit längerer Zeit sind Bestrebungen im Gang, das Gesetz zu lockern und den Bestimmungen der meisten anderen europäischen Länder anzugleichen. Im Zuge der Revision der Gesetzgebung über medizinisch assistierte Fortpflanzung und Forschung am Embryo wird nun auch über die Revision des Abtreibungsgesetzes diskutiert. Abtreibungsgegner fordern die Senkung der Zeitlimite für Schwangerschaftsabbrüche von heute 24 auf 22 oder 20 Wochen.
Die parlamentarische Kommission für Wissenschaft und Technologie hat sich nun nach intensiven Hearings und Vernehmlassungen, gestützt auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dafür ausgesprochen, die Zeitlimite bei 24 Wochen zu belassen und das Erfordernis der Zustimmung eines 2. Arztes zu streichen. Diese Forderungen werden von der englischen Ärztegesellschaft unterstützt. Im weiteren soll es nach Ansicht der Kommission speziell ausgebildeten Krankenschwestern erlaubt werden, frühzeitige Abbrüche durchzuführen, und beim medikamentösen Abbruch sollen Frauen das 2. Medikament zu Hause einnehmen können, ohne Hospitalisierung.
Mehr dazu: http://www.abortionreview.org/index.php/site/article/260/ (englisch)


17. Juli 2007
Portugal setzt Fristenregelung in Kraft

Die Regierung Portugals hat die Ausführungsbestimmungen zur Fristenregelung verabschiedet. Das Gesetz, das vom Parlament am 8. März mit grossem Mehr gutgeheissen wurde, ist am 15. Juli in Kraft getreten. Es erlaubt den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen (nach dem ersten Tag der letzten Periode) auf Antrag der Frau. Sie muss von einem Arzt beraten und informiert werden, und nach einer 3-tägigen Bedenkzeit kann der Eingriff in einem Spital oder einer zugelassenen Privatklinik durchgeführt werden.
Allerdings stösst die Umsetzung auf Anfangsschwierigkeiten, da viele Ärzte die Mitwirkung bei Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen verweigern.


25. April 2007
Liechtenstein: Vorstoss zur Legalisierung der Abtreibung abgelehnt

Mit bloss 8 Ja-Stimmen (auf 25 Abgeordnete) hat das Liechtensteiner Parlament einen Vorstoss der Freien Liste abgelehnt, welcher die Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs forderte.
Liechtenstein (35’000 Einwohner) gehört zu den wenigen Ländern in Europa, die noch ein sehr restriktives Abtreibungsgesetz haben. Es wird geschätzt, dass mindestens 50 Frauen jährlich Hilfe in den umgebenden Ländern suchen. 2 von ihnen wurden 2006 strafverfolgt.
Im November 2005 hat die Bevölkerung einem Totalverbot des Schwangerschaftsabbruchs eine massive Abfuhr erteilt. Für eine Fristenregelung in dieser katholischen Hochburg scheint die Zeit noch nicht reif.


24. April 2007
Mexiko City beschliesst Fristenregelung

Das Parlament des Distriktes Mexiko City (8,7 Mio Einwohner) hat mit einer Stimmenmehrheit von mehr als zwei Dritteln eine Fristenregelung gutgeheissen, trotz massiver Gegenkampagne der katholischen Kirche. Das Ergebnis ist der erfolgreichen Arbeit einer gut organisierten feministischen Allianz und der Linksmehrheit im Parlament des Distriktes zu verdanken. Es wird damit gerechnet, dass der Entscheid vor dem Obersten Gericht angefochten wird. Andrerseits erhoffen sich die Befürworter, dass ihr Erfolg in andere mexikanische Bundesstaaten und Länder Lateinamerikas ausstrahlen wird.


18. April 2007
USA: Konservative Richter schränken Abtreibungsrecht ein

Die Nomination von zwei konservativen Richtern ins Oberste Gericht durch Präsident Bush hat erste Auswirkungen. Mit 5 gegen 4 Stimmen hat das Gericht in einem ideologisch geprägten Urteil ein Bundesgesetz bestätigt, das eine Abtreibungsmethode verbietet, die bei seltenen Spätabbrüchen der Schwangerschaft zur Anwendung kommt. Es hat damit sein bloss 7 Jahre altes Urteil in gleicher Sache umgestossen und sich über die Stellungnahmen der Ärzte hinweggesetzt, die diese Methode in bestimmten Fällen für die schonendste für die betroffene Frau halten. Es wird befürchtet, dass dieses Urteil weiteren Versuchen, das Recht auf Abtreibung einzuschränken, Tür und Tor öffnen wird.
mehr…


13. April 2007
Polen: Fundamentalistische Abtreibungsgegner verfehlen ihr Ziel

Seit 2005 suchen die extremen Abtreibungsgegner, im polnischen Parlament eine Verschärfung des ohnehin sehr restriktiven Abtreibungsverbots herbeizuführen. Im Herbst 2006 beantragten sie, das Recht auf Leben von der Empfängnis an in der Verfassung zu verankern, was praktisch ein totales Abtreibungsverbot bedeutet hätte. Die Katholisch-Konservativen verfügen zur Zeit im Parlament über die Mehrheit. Am 13. April verfehlte der Vorstoss aber auch in leicht abgeschwächter Form (Schutz der Menschenwürde von der Empfängnis an) die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelsmehrheit der Anwesenden um 27 Stimmen (269 ja gegen 121 nein, bei 53 Enthaltungen).
mehr über Polen…


27. März 2007
Abfuhr für SVP-Vorstoss im Luzerner Grossen Rat

Das Parlament des Kantons Luzern hat mit grosser Mehrheit einem Vorstoss aus der SVP-Fraktion die verdiente deutliche Abfuhr erteilt. Grossrat Anton Kunz und weitere SVP-Grossräte verlangten, der Kanton solle Schwangerschaftsabbrüche an den kantonalen Spitälern verbieten. (Obwohl die seit 2002 geltende Fristenregelung in Luzernerinnen mit 60% der Stimmen angenommen worden ist und die Kantone beauftragt, die Kliniken zu bezeichnen, die den Eingriff durchführen). Das Ansinnen wurde auch von der christlich-demokratischen Fraktion einstimmig abgelehnt.


20. März 2007
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Polen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat den polnischen Staat zur Bezahlung eines Schmerzensgeldes von 25’000 Euro an eine Frau verurteilt, der ein Schwangerschaftsabbruch verweigert worden ist. Mehrere Augenärzte hatten der Frau attestiert, dass Schwangerschaft und Geburt für sie ein hohes Risiko der Erblindung bargen, sich aber geweigert, dies schriftlich zu bestätigen, damit die Schwangerschaft gemäss dem geltenden Gesetz hätte abgebrochen werden können. Das Gutachten ihrer Hausärztin wurde nicht akzeptiert. In der Folge hat sich die Sehkraft der Frau massiv verschlechtert.
Der Gerichtshof befand, es sei wohl möglich, dass das (sehr restriktive) Abtreibungsgesetz Polens die Ärzte unter Druck setze, einen Schwangerschaftsabbruch auch dann zu verweigern, wenn die Indikation eigentlich gegeben wäre. Insbesondere rügte das Gericht, das Gesetz enthalte keine praktikable Regelung für einen Rekurs gegen einen negativen Entscheid der Ärzte. Der Staat habe daher seine Pflicht verletzt, die Privatsphäre und die physische und moralische Integrität der Frau zu schützen.


20. März 2007
Mexiko: Vorstoss für Fristenregelung im Senat eingereicht

In Lateinamerika kämpfen Frauengruppen und AktivistInnen in fast allen Ländern für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Im mexikanischen Bundesdistrikt Mexico City (8,7 Mio Einwohner) wurde Mitte März von Linksparteien, die im Parlament des Distriktes die Mehrheit haben, ein parlamentarischer Vorstoss eingereicht, der eine Fristenregelung verlangt. Das gleiche haben jetzt mehrere Senatoren im nationalen Parlament getan, wo es allerdings schwieriger sein dürfte, Mehrheiten zu finden. Die katholische Kirche läuft Sturm gegen diese Bestrebungen. Gemäss Meinungsumfragen scheint die Volksmeinung relativ liberal zu sein.
Die Zahl der illegalen Abtreibungen in Mexiko wird auf eine Million geschätzt, fast ein Drittel aller Schwangerschaften. Unsachgemässe Abtreibungen sind die viertwichtigste Todesursache bei Frauen im gebärfähigen Alter.


18. März
Spanien: Vorstoss für Fristenregelung im Parlament

Eine Koalition von linken und grünen Parteien hat in Spanien einen Vorstoss für eine Fristenregelung (Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau bis zur 14. Woche) eingereicht. Spanien hat ein relativ restriktives Abtreibungsgesetz (medizinische Indikation), aber bereits seit einiger Zeit eine sehr liberale Praxis. Der Vorstoss verlangt jetzt, dass der Entscheid nicht beim Arzt, sondern bei der Frau liegen soll.


14. März
England: Arztgeheimnis gilt auch für unter 16-Jährige – Kampagne für Fristenregelung gestartet

Das britische Unterhaus hat mit 159 zu 87 Stimmen einen Vorstoss abgelehnt, der für unter 16-jährige Mädchen die Zustimmung der Eltern zur Abgabe von Verhütungsmitteln und zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verlangte.
Bereits im Oktober 2006 wurde ein Vorstoss deutlich abgelehnt, der die Frist für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche von 24 auf 21 Wochen senken und eine Bedenkzeit von 10 Tagen einführen wollte.
Zum 40. Jahrestag des Abtreibungsgesetzes von 1967 startet jetzt Abortion Rights, ein Zusammenschluss der Organisationen, die sich für die Wahlfreiheit der Frau einsetzen, eine Kampagne für eine Fristenregelung. Gemäss einer Repräsentativbefragung unterstützen 77% der Bevölkerung diese Forderung. Das geltende englische Gesetz erlaubt Abbrüche nur aus sozialmedizinischen Gründen und mit der Zustimmung eines zweiten Arztes.


13. Februar 2007
Portugal: Klares Ja zur Fristenregelung

Mit nahezu 60% Ja-Stimmen haben die Portugiesen am 11. Februar eine Revision des Abtreibungsrechtes im Sinne einer Fristenregelung gebilligt (strafloser Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft). Da eine Stimmbeteilung von 50% nicht erreicht wurde (sie betrug mit 43,6% immerhin 12% mehr als bei einer ähnlichen Referendumsabstimmung 1998, als eine Fristenregelung noch von 51% der Stimmenden abgelehnt wurde), ist das Ergebnis für das Parlament nicht bindend. Trotzdem will die Regierung dem Parlament, wo sie über eine komfortable Mehrheit verfügt, rasch eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten.
Nach einem von den Gegnern der Vorlage und der katholischen Kirche mit harten Bandagen und grossem finanziellem Aufwand geführten Abstimmungskampf wurde das Ergebnis von den Befürwortern als grosser Sieg gefeiert.
Mehr Informationen über Portugal


8. Januar 2007
Nicaragua: Abtreibungsgesetz vor dem Obersten Gericht

Menschenrechtsaktivisten haben vor dem Obersten Gericht von Nicaragua Klage gegen das im vergangenen November vom Parlament beschlossene totale Abtreibungsverbot eingereicht. Sie verlangen die Ungültigerklärung des Gesetzes, das grundlegende Menschenrechte der Frau verletze. Dem Gericht ist keine Frist für die Urteilsfindung gesetzt.


30. November 2006
Portugal: Volksabstimmung über Fristenregelung am 11. Februar

Ende Oktober hat das portugiesische Parlament mit grossem Mehr beschlossen, die Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen straflos bleiben soll, einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Die Kommunisten stimmten dagegen, weil sie es vorgezogen hätten, das Parlament über das Gesetz entscheiden zu lassen. Staatspräsident Cavaco Silva hat nun die Abstimmung auf den 11. Februar angesetzt. Portugal ist eines der wenigen Länder Europas, das noch ein restriktives Abtreibungsgesetz hat. Gemäss der neuesten Meinungsumfrage würde eine knappe Mehrheit der Bevölkerung der Gesetzesänderung zustimmen.
Mehr Informationen über Portugal


18. November 2006
Nicaragua beschliesst totales Abtreibungsverbot

Mit 52:0 Stimmen, bei vielen Abwesenheiten und Enthaltungen, hat das Parlament in Nicaragua Ende Oktober ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibung total verbietet, sogar wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet, bis anhin die einzige zulässige Indikation für den legalen Schwangerschaftsabbruch. Auch linke Sandinisten, selbst Daniel Ortega, stimmten dem Gesetz zu, um in den bevorstehenden Wahlen nicht katholische Stimmen zu verlieren. Präsident Bolanos hat das Gesetz jetzt unterzeichnet, das hiermit in Kraft treten kann – zur Freude der katholischen Bischöfe… Gewisse Männer gehen über (Frauen-)Leichen… Die autonome Frauenbewegung will das Gesetz gerichtlich anfechten, bis zur obersten Instanz, der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte. Die Zahl der illegalen Abtreibungen in Nicaragua wird auf jährlich 32,000 geschätzt.


8. November 2006
USA: Niederlagen für Abtreibungsgegner

Am Wahl- und Abstimmungstag vom 7. November haben die Abtreibungsgegner in den USA mehrfach Niederlagen eingesteckt: Bei den Wahlen haben die Demokraten, die fast einhellig "Pro Choice" stimmen, die Mehrheit im Repräsentantenhaus und im Senat zurück gewonnen. In Kalifornien und Oregon sind Gesetze abgelehnt worden, die die Benachrichtigung der Eltern vorschreiben wollten, bevor an einer Minderjährigen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf. Im konservativen South Dakota ist ein vollständiges Abtreibungsverbot (ausser bei Lebensgefahr für die Frau) mit 56% der Stimmen abgelehnt worden.


1. November 2006
WHO-Studie: Todesfälle infolge illegaler Abtreibungen vermeidbar

Eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierte weltweite Studie zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit zeigt auf: Über eine halbe Million Frauen sterben jährlich infolge von Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt. 120 Millionen Paare haben immer noch keinen Zugang zu Verhütungsmitteln. Jährlich kommt es zu 80 Mio ungewollten Schwangerschaften, davon enden 45 Mio mit einer Abtreibung. 19 Mio davon werden unter schlechten Bedingungen, meist illegal und in Drittweltländern durchgeführt und führen zu geschätzten 68’000 Todesfällen und Millionen von teils schweren Komplikationen. Mittel und Wege zu deren Vermeidung wären bekannt, schreiben die Autoren der Studie: Zugang zu modernen Verhütungsmethoden und Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Antrag der Frau. Der Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch unter sicheren medizinischen Bedingungen sei ein grundlegendes Recht der Frau.
Unsafe abortion: the preventable pandemic


1. Oktober 2006
Schwangerschaftsabbruch: Kein erhöhtes Risiko für Brustkrebs

Gemäss einer im International Journal of Cancer publizierten Studie haben Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch kein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken – entgegen den Behauptungen aus Kreisen der Abtreibungsgegner. Die Studie beobachtete 267’000 Frauen während durchschnittlich 6,6 Jahren. Bei 4805 Frauen wurde in dieser Zeit Brustkrebs diagnostiziert. Es wurde kein Zusammenhang mit einem früheren Schwangerschaftsabbruch gefunden.


22. Juni 2006
South Dakota: Referendum gegen Abtreibungsverbot eingereicht

Das Parlament des dünn besiedelten US-Bundesstaates South Dakota (770’000 Einwohner) hat im Februar 2006 ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibung praktisch ausnahmslos verbieten will. Es wurde am 6. März vom Gouverneur unterzeichnet und sollte am 1. Juli in Kraft treten. Die Abtreibungsgegner spekulierten mit ihrer Strategie auf eine Klage der Gegenseite gegen dieses Gesetz, womit das Oberste Gericht in Washington Gelegenheit erhielte, sein Urteil von 1973, das die Abtreibung legalisiert hat, umzustossen. Sie hoffen auf die neue mehrheitlich konservative Zusammensetzung des Gerichts.
Eine breite Koalition progressiver Kreise hat aber am 26. März gegen das Gesetz das Referendum ergriffen. Anstatt der nötigen 17’000 konnten sie am 19. Juni 38’000 Unterschriften einreichen. Das Gesetz wird demnach am 7. November den Stimmberechtigten von South Dakota unterbreitet. Laut einer Meinungsumfrage wird das rigorose Abtreibungsverbot von 57% der Bevölkerung in diesem konservativen Staat abgelehnt. Sollte es in der Abstimmung trotzdem angenommen werden, steht dagegen immer noch der Weg an die Gerichte offen.
Cecelia Fire Thunder, Vorsitzende der Sioux-Indianer im Oglala-Reservat, welches nicht den staatlichen Gesetzen untersteht, will auf ihrem Territorium eine Abtreibungsklinik einrichten, sollte das Abtreibungsverbot in South Dakota in Kraft treten.


15. Mai 2006
Nationale Ethikkommission: unethische Krankenkassenrabatte

Die Nationale Ethikkommission NEK bezeichnet die "Ethischen Verzichtserklärungen" für Leistungen der Krankenversicherung als nicht ethisch. Die beiden Abtreibungsgegner-Organisationen "Für Mutter und Kind" (SHMK) und "Pro Life" haben mit verschiedenen Krankenkassen Kollektivverträge abgeschlossen, die zu Prämienverbilligungen bei den Zusatzversicherungen führen. Bedingung ist die Unterzeichnung einer Erklärung, dass keine Leistungen für Schwangerschaftsabbruch beansprucht werden (bei der SHMK kommen Pränataldiagnostik und Drogenersatztherapie dazu). Der Verzicht betrifft auch Leistungen aus der Grundversicherung, Rabatte gibt es hingegen ausschliesslich auf den Zusatzversicherungen! Andersdenkenden werde so die Solidarität aufgekündigt, schreibt die NEK und fordert den Gesetzgeber auf, den freiwilligen Leistungsverzicht in der Grundversicherung zu verbieten.
Ein entsprechender Antrag wurde im Nationalrat durch Josef Zisyadis bereits eingereicht. Die drei Krankenkassen KPT, Concordia und Intras, haben sich aufgrund der Medienkritik aus den Verträgen zurückgezogen. Es bleiben Provita und Sansan, eine Tochtergesellschaft der Helsana.
NEK-Stellungnahme vom 10.5.2006
vgl. "Neue Strategie der Abtreibungsgegner?


13. Mai 2006
Kolumbien: Urteil des Verfassungsgerichts mit Signalwirkung

Mit 5:3 Stimmen hat das Verfassungsgericht in Kolumbien entschieden, Schwangerschaftsabbruch sei zu legalisieren im Fall von Vergewaltigung oder Inzest, bei schwerer Missbildung des Fötus und wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren gefährdet seien. Ein wichtiger Schritt vorwärts in diesem streng katholischen Land, wo die Zahl der illegalen Abtreibungen auf 200’000 bis 400’000 pro Jahr geschätzt wird. Umso mehr als das Gericht festhielt, "Gesundheit" sei im Sinne der WHO zu verstehen (einschliesslich seelisches und soziales Wohlbefinden). 
Das Urteil ist ein historisches Signal, dass sich Lateinamerika vom Einfluss der katholischen Kirche zu befreien beginnt. Auf die Androhung der Exkommunikation durch Kardinal Pedro Rubiano antwortete der Vizepräsident des Gerichts: "Wir sind Magistraten eines Gerichts in einem säkularen Staat."
Das Gesundheitsministerium hat angeordnet, dass alle öffentlichen Spitäler Schwangerschaftsabbrüche kostenlos durchführen müssen.
Vgl. Meldung vom 27.10.2005


17. Februar 2006
Australien: Parlament befürwortet Zulassung von RU486

Eine Woche nach dem Senat hat am 16. Februar auch das Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelsmehrheit einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Verantwortung für die Zulassung der Abtreibungspille RU486 (Mifegyne) der Heilmittelbehörde (TGA) überträgt, wie für alle anderen Medikamente. Aus politischen Gründen war 1996 der Gesundheitsminister dafür zuständig erklärt worden. Der derzeitige katholische Amtsinhaber Tony Abbot hat die Pille den australischen Ärzten und Frauen bisher aus weltanschaulichen Gründen vorenthalten. Die TGA dürfte aufgrund der wissenschaftlichen Fakten das Medikament wohl bald zulassen. Den parlamentarischen Debatten gingen monatelange hitzige Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern der Zulassung von RU486 und Abtreibungsgegnern voraus.

Portugal: RU486 zugelassen

Auch Portugal hat endlich die Abtreibungspille Mifegyne zur Anwendung in Spitälern zugelassen. Die Regierung hat diesen Entscheid gefasst, nachdem die Weltgesundheitsorganisation Mifegyne in die "Liste der essentiellen Medikamente" aufgenommen hat. Das restriktive portugiesische Abtreibungsgesetz bleibt allerdings weiterhin in Kraft.


13. Februar 2006
Italien: Demonstration in Neapel – RU486: Zulassungsgesuch unterwegs

Wieder haben Zehntausende für die Wahlfreiheit beim Schwangerschaftsabbruch demonstriert. 60’000 gingen am Samstag in Neapel auf die Strasse.
Dem Vernehmen nach ist inzwischen das Gesuch der Firma Exelgyn für die Zulassung von Mifegyne (RU486) in Italien unterwegs. Weitere Regionen haben den Spitälern grünes Licht gegeben, das Medikament anzuwenden.
Situation in Italien


31. Januar 2006
USA: Konservativer Richter für das Oberste Gericht bestätigt

Mit 58 zu 42 Stimmen hat der Senat die Ernennung von Samuel Alito zum Richter am Obersten Gericht bestätigt. Der von Bush portierte Kandidat ist für seine konservativen Ansichten namentlich in Bezug auf Abtreibung bekannt. Die Pro Choice Bewegung befürchtet, mit seiner Stimme könnte das Oberste Gericht demnächst sein Urteil von 1973 umstürzen, mit welchem das Recht auf Abtreibung garantiert wurde.


31 Januar 2006
Italien: Das Abtreibungsgesetz wird nicht geändert. Neue Hürden für RU 486

Die Kommission für soziale Fragen der grossen Kammer des Parlamentes hat den Schlussbericht einer Untersuchung über das Funktionieren des Gesetzes 194 betr. die Abtreibung gutgeheissen. Sie verlangt keine Änderung des Gesetzes, stellt aber fest, dass die Beratungsstellen über zu wenig Ressourcen und Finanzen verfügen, um ihrer Aufgabe im Bereich der Prävention gerecht werden zu können.
Am selben Tag hat Gesundheitsminister Francesco Storace ein Dekret unterzeichnet, das den Import der Abtreibungspille nur noch in dringenden Notfällen gestattet. Abtreibung droht im Frühjahr zum Wahlkampfthema zu werden.
Die Situation in Italien


14. Januar 2006
Italien: Hunderttausend demonstrieren für das Recht auf Abtreibung

Die Frauen brechen ihr Schweigen. Über hunderttausend Demonstrierende, vorwiegend Frauen, forderten in den Strassen Mailands: Hände weg vom Gesetz 194, das den Schwangerschaftsabbruch legalisiert. Alle Generationen waren vereint – die Veteraninnen der 70er Jahre Seite an Seite mit den Jungen, Juristinnen, Journalistinnen, Arbeitslose, Migrantinnen, Studentinnen und Gymnasiastinnen, pensionierte Gewerkschafterinnen -, um die bedrohten Freiheiten zu verteidigen. Unter den Teilnehmenden die Europaparlamentarierin Emma Bonino und der Nobelpreisträger Dario Fo. Wenn man nach so vielen Jahren, in denen man glaubte, es sei vorbei mit der Einmischung der Kirche gegen das Gesetz 194, jetzt wieder demonstrieren müsse, verheisse das nichts Gutes für die Freiheitsrechte, sagte dieser.
Am 11. Februar ist in Neapel eine weitere Demonstration geplant.

nach oben

Abtreibungsgegner