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Mit 18:13 Stimmen hat der Senat im zweiten Anlauf einer Art Fristenregelung zugestimmt. Das Gesetz würde den Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen legalisieren, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Wobei Gesundheit im Sinne der WHO als körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden definiert ist. Allerdings hat der Staatspräsident gedroht, er werde sein Veto einlegen. Meinungsumfragen deuten hingegen auf eine breite Unterstützung in der Bevölkerung hin.
Das englische Abtreibungsgesetz (Abortion Act 1967) ist 40 Jahre alt –
und in die Jahre gekommen. Einst pionierhaft, ist es heute veraltet. Es
verlangt die Zustimmung von 2 Ärzten zum medizinisch begründeten Abbruch
einer Schwangerschaft (unter Berücksichtigung psychischer und sozialer
Umstände). Seit längerer Zeit sind Bestrebungen im Gang, das Gesetz zu
lockern und den Bestimmungen der meisten anderen europäischen Länder
anzugleichen. Im Zuge der Revision der Gesetzgebung über medizinisch
assistierte Fortpflanzung und Forschung am Embryo wird nun auch über die
Revision des Abtreibungsgesetzes diskutiert. Abtreibungsgegner fordern die
Senkung der Zeitlimite für Schwangerschaftsabbrüche von heute 24 auf 22 oder
20 Wochen.
Die parlamentarische Kommission für Wissenschaft und Technologie hat sich
nun nach intensiven Hearings und Vernehmlassungen, gestützt auf die
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dafür ausgesprochen, die
Zeitlimite bei 24 Wochen zu belassen und das Erfordernis der Zustimmung
eines 2. Arztes zu streichen. Diese Forderungen werden von der englischen
Ärztegesellschaft unterstützt. Im weiteren soll es nach Ansicht der
Kommission speziell ausgebildeten Krankenschwestern erlaubt werden,
frühzeitige Abbrüche durchzuführen, und beim medikamentösen Abbruch
sollen Frauen das 2. Medikament zu Hause einnehmen können, ohne
Hospitalisierung.
Mehr dazu: http://www.abortionreview.org/index.php/site/article/260/
(englisch)
Die Regierung Portugals hat die
Ausführungsbestimmungen zur Fristenregelung verabschiedet. Das Gesetz,
das vom Parlament am 8. März mit grossem Mehr gutgeheissen wurde, ist am
15. Juli in Kraft getreten. Es erlaubt den Schwangerschaftsabbruch in den
ersten 10 Wochen (nach dem ersten Tag der letzten Periode) auf Antrag der
Frau. Sie muss von einem Arzt beraten und informiert werden, und nach
einer 3-tägigen Bedenkzeit kann der Eingriff in einem Spital oder einer
zugelassenen Privatklinik durchgeführt werden.
Allerdings stösst die Umsetzung auf Anfangsschwierigkeiten, da viele
Ärzte die Mitwirkung bei Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen
verweigern.
Mit bloss 8 Ja-Stimmen (auf 25 Abgeordnete) hat das Liechtensteiner Parlament einen Vorstoss der
Freien Liste abgelehnt, welcher die Einsetzung einer Kommission zur
Erarbeitung eines Gesetzes zur Entkriminalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs forderte.
Liechtenstein (35’000 Einwohner) gehört zu den wenigen Ländern in
Europa, die noch ein sehr restriktives Abtreibungsgesetz haben. Es wird
geschätzt, dass mindestens 50 Frauen jährlich Hilfe in den umgebenden
Ländern suchen. 2 von ihnen wurden 2006 strafverfolgt.
Im November 2005 hat die Bevölkerung einem Totalverbot des
Schwangerschaftsabbruchs eine massive Abfuhr erteilt. Für eine
Fristenregelung in dieser katholischen Hochburg scheint die Zeit noch
nicht reif.
Das Parlament des Distriktes Mexiko City (8,7 Mio Einwohner) hat mit einer Stimmenmehrheit von mehr als zwei Dritteln eine Fristenregelung gutgeheissen, trotz massiver Gegenkampagne der katholischen Kirche. Das Ergebnis ist der erfolgreichen Arbeit einer gut organisierten feministischen Allianz und der Linksmehrheit im Parlament des Distriktes zu verdanken. Es wird damit gerechnet, dass der Entscheid vor dem Obersten Gericht angefochten wird. Andrerseits erhoffen sich die Befürworter, dass ihr Erfolg in andere mexikanische Bundesstaaten und Länder Lateinamerikas ausstrahlen wird.
Die Nomination von zwei konservativen Richtern ins
Oberste Gericht durch Präsident Bush hat erste Auswirkungen. Mit 5 gegen
4 Stimmen hat das Gericht in einem ideologisch geprägten Urteil ein
Bundesgesetz bestätigt, das eine Abtreibungsmethode verbietet, die bei
seltenen Spätabbrüchen der Schwangerschaft zur Anwendung kommt. Es hat
damit sein bloss 7 Jahre altes Urteil in gleicher Sache umgestossen und
sich über die Stellungnahmen der Ärzte hinweggesetzt, die diese Methode
in bestimmten Fällen für die schonendste für die betroffene Frau halten.
Es wird befürchtet, dass dieses Urteil weiteren Versuchen, das Recht auf
Abtreibung einzuschränken, Tür und Tor öffnen wird.
mehr…
Seit 2005 suchen die extremen Abtreibungsgegner, im
polnischen Parlament eine Verschärfung des ohnehin sehr restriktiven
Abtreibungsverbots herbeizuführen. Im Herbst 2006 beantragten sie, das
Recht auf Leben von der Empfängnis an in der Verfassung zu
verankern, was praktisch ein totales Abtreibungsverbot bedeutet hätte.
Die Katholisch-Konservativen verfügen zur Zeit im Parlament über die
Mehrheit. Am 13. April verfehlte der Vorstoss aber auch in leicht
abgeschwächter Form (Schutz der Menschenwürde von der Empfängnis an)
die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelsmehrheit der
Anwesenden um 27 Stimmen (269 ja gegen 121 nein, bei 53 Enthaltungen).
mehr über Polen…
Das Parlament des Kantons Luzern hat mit grosser Mehrheit einem Vorstoss aus der SVP-Fraktion die verdiente deutliche Abfuhr erteilt. Grossrat Anton Kunz und weitere SVP-Grossräte verlangten, der Kanton solle Schwangerschaftsabbrüche an den kantonalen Spitälern verbieten. (Obwohl die seit 2002 geltende Fristenregelung in Luzernerinnen mit 60% der Stimmen angenommen worden ist und die Kantone beauftragt, die Kliniken zu bezeichnen, die den Eingriff durchführen). Das Ansinnen wurde auch von der christlich-demokratischen Fraktion einstimmig abgelehnt.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat den
polnischen Staat zur Bezahlung eines Schmerzensgeldes von 25’000 Euro an
eine Frau verurteilt, der ein Schwangerschaftsabbruch verweigert worden
ist. Mehrere Augenärzte hatten der Frau attestiert, dass Schwangerschaft
und Geburt für sie ein hohes Risiko der Erblindung bargen, sich aber
geweigert, dies schriftlich zu bestätigen, damit die Schwangerschaft
gemäss dem geltenden Gesetz hätte abgebrochen werden können. Das Gutachten ihrer Hausärztin wurde
nicht akzeptiert. In der Folge hat sich die Sehkraft der Frau massiv
verschlechtert.
Der Gerichtshof befand, es sei wohl möglich, dass das (sehr restriktive)
Abtreibungsgesetz Polens die Ärzte unter Druck setze, einen
Schwangerschaftsabbruch auch dann zu verweigern, wenn die Indikation
eigentlich gegeben wäre. Insbesondere rügte das Gericht, das Gesetz
enthalte keine praktikable Regelung für einen Rekurs gegen einen
negativen Entscheid der Ärzte. Der Staat habe daher seine Pflicht
verletzt, die Privatsphäre und die physische und moralische Integrität
der Frau zu schützen.
In Lateinamerika kämpfen Frauengruppen und AktivistInnen in fast allen
Ländern für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Im mexikanischen Bundesdistrikt Mexico City (8,7 Mio Einwohner) wurde Mitte
März von Linksparteien, die im Parlament des Distriktes die Mehrheit
haben, ein parlamentarischer Vorstoss eingereicht, der eine
Fristenregelung verlangt. Das gleiche haben jetzt mehrere Senatoren im
nationalen Parlament getan, wo es allerdings schwieriger sein dürfte,
Mehrheiten zu finden. Die katholische Kirche läuft Sturm gegen diese
Bestrebungen. Gemäss Meinungsumfragen scheint die Volksmeinung relativ
liberal zu sein.
Die Zahl der illegalen Abtreibungen in Mexiko wird auf eine Million
geschätzt, fast ein Drittel aller Schwangerschaften. Unsachgemässe
Abtreibungen sind die viertwichtigste Todesursache bei Frauen im
gebärfähigen Alter.
Eine Koalition von linken und grünen Parteien hat in Spanien einen Vorstoss für eine Fristenregelung (Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau bis zur 14. Woche) eingereicht. Spanien hat ein relativ restriktives Abtreibungsgesetz (medizinische Indikation), aber bereits seit einiger Zeit eine sehr liberale Praxis. Der Vorstoss verlangt jetzt, dass der Entscheid nicht beim Arzt, sondern bei der Frau liegen soll.
Das britische Unterhaus hat mit 159 zu 87 Stimmen einen
Vorstoss abgelehnt, der für unter 16-jährige Mädchen die Zustimmung der
Eltern zur Abgabe von Verhütungsmitteln und zur Durchführung eines
Schwangerschaftsabbruchs verlangte.
Bereits im Oktober 2006 wurde ein Vorstoss deutlich abgelehnt, der die Frist für medizinisch
indizierte Schwangerschaftsabbrüche von 24 auf 21 Wochen senken und
eine Bedenkzeit von 10 Tagen einführen wollte.
Zum 40. Jahrestag des Abtreibungsgesetzes von 1967 startet jetzt Abortion
Rights, ein Zusammenschluss der Organisationen, die sich für die
Wahlfreiheit der Frau einsetzen, eine Kampagne für eine Fristenregelung.
Gemäss einer Repräsentativbefragung unterstützen 77% der
Bevölkerung diese Forderung. Das geltende englische Gesetz erlaubt
Abbrüche nur aus sozialmedizinischen Gründen und mit der Zustimmung
eines zweiten Arztes.
Mit nahezu 60% Ja-Stimmen haben die Portugiesen am 11. Februar eine
Revision des Abtreibungsrechtes im Sinne einer Fristenregelung gebilligt
(strafloser Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen der
Schwangerschaft). Da eine Stimmbeteilung von 50% nicht erreicht wurde (sie
betrug mit 43,6% immerhin 12% mehr als bei einer ähnlichen
Referendumsabstimmung 1998, als eine Fristenregelung noch von 51% der
Stimmenden abgelehnt wurde), ist das Ergebnis für das Parlament nicht
bindend. Trotzdem will die Regierung dem Parlament, wo sie über eine
komfortable Mehrheit verfügt, rasch eine entsprechende Gesetzesvorlage
unterbreiten.
Nach einem von den Gegnern der Vorlage und der katholischen Kirche mit
harten Bandagen und grossem finanziellem Aufwand geführten
Abstimmungskampf wurde das Ergebnis von den Befürwortern als grosser Sieg
gefeiert.
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Portugal
Menschenrechtsaktivisten haben vor dem Obersten Gericht von Nicaragua Klage gegen das im vergangenen November vom Parlament beschlossene totale Abtreibungsverbot eingereicht. Sie verlangen die Ungültigerklärung des Gesetzes, das grundlegende Menschenrechte der Frau verletze. Dem Gericht ist keine Frist für die Urteilsfindung gesetzt.
Ende Oktober hat das portugiesische Parlament mit grossem Mehr beschlossen, die
Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 10 Wochen straflos
bleiben soll, einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Die Kommunisten
stimmten
dagegen, weil sie es vorgezogen hätten, das Parlament über das
Gesetz entscheiden zu lassen. Staatspräsident Cavaco Silva hat nun die Abstimmung
auf den 11. Februar angesetzt. Portugal ist eines der wenigen Länder
Europas, das noch ein restriktives Abtreibungsgesetz hat. Gemäss der neuesten Meinungsumfrage würde eine
knappe Mehrheit der Bevölkerung der Gesetzesänderung zustimmen.
Mehr Informationen über
Portugal
Mit 52:0 Stimmen, bei vielen Abwesenheiten und Enthaltungen, hat das Parlament in Nicaragua Ende Oktober ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibung total verbietet, sogar wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet, bis anhin die einzige zulässige Indikation für den legalen Schwangerschaftsabbruch. Auch linke Sandinisten, selbst Daniel Ortega, stimmten dem Gesetz zu, um in den bevorstehenden Wahlen nicht katholische Stimmen zu verlieren. Präsident Bolanos hat das Gesetz jetzt unterzeichnet, das hiermit in Kraft treten kann – zur Freude der katholischen Bischöfe… Gewisse Männer gehen über (Frauen-)Leichen… Die autonome Frauenbewegung will das Gesetz gerichtlich anfechten, bis zur obersten Instanz, der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte. Die Zahl der illegalen Abtreibungen in Nicaragua wird auf jährlich 32,000 geschätzt.
Am Wahl- und Abstimmungstag vom 7. November haben die Abtreibungsgegner in den USA mehrfach Niederlagen eingesteckt: Bei den Wahlen haben die Demokraten, die fast einhellig "Pro Choice" stimmen, die Mehrheit im Repräsentantenhaus und im Senat zurück gewonnen. In Kalifornien und Oregon sind Gesetze abgelehnt worden, die die Benachrichtigung der Eltern vorschreiben wollten, bevor an einer Minderjährigen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf. Im konservativen South Dakota ist ein vollständiges Abtreibungsverbot (ausser bei Lebensgefahr für die Frau) mit 56% der Stimmen abgelehnt worden.
Eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierte weltweite
Studie zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit zeigt auf: Über eine
halbe Million Frauen sterben jährlich infolge von Komplikationen bei
Schwangerschaft und Geburt. 120 Millionen Paare haben immer noch keinen
Zugang zu Verhütungsmitteln. Jährlich kommt es zu 80 Mio ungewollten
Schwangerschaften, davon enden 45 Mio mit einer Abtreibung. 19 Mio davon
werden unter schlechten Bedingungen, meist illegal und in
Drittweltländern durchgeführt und führen zu geschätzten 68’000
Todesfällen und Millionen von teils schweren Komplikationen. Mittel und
Wege zu deren Vermeidung wären bekannt, schreiben die Autoren der Studie:
Zugang zu modernen Verhütungsmethoden und Legalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs auf Antrag der Frau. Der Zugang zum legalen
Schwangerschaftsabbruch unter sicheren medizinischen Bedingungen sei ein
grundlegendes Recht der Frau.
Unsafe
abortion: the preventable pandemic
Gemäss einer im International Journal of Cancer publizierten Studie haben Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch kein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken – entgegen den Behauptungen aus Kreisen der Abtreibungsgegner. Die Studie beobachtete 267’000 Frauen während durchschnittlich 6,6 Jahren. Bei 4805 Frauen wurde in dieser Zeit Brustkrebs diagnostiziert. Es wurde kein Zusammenhang mit einem früheren Schwangerschaftsabbruch gefunden.
Das Parlament des dünn besiedelten US-Bundesstaates South Dakota
(770’000 Einwohner) hat im Februar 2006 ein Gesetz verabschiedet, das
Abtreibung praktisch ausnahmslos verbieten will. Es wurde am 6. März vom
Gouverneur unterzeichnet und sollte am 1. Juli in Kraft treten. Die
Abtreibungsgegner spekulierten mit ihrer Strategie auf eine Klage der
Gegenseite gegen dieses Gesetz, womit das Oberste Gericht in Washington
Gelegenheit erhielte, sein Urteil von 1973, das die Abtreibung legalisiert
hat, umzustossen. Sie hoffen auf die neue mehrheitlich konservative
Zusammensetzung des Gerichts.
Eine breite Koalition progressiver Kreise hat aber am 26. März gegen das
Gesetz das Referendum ergriffen. Anstatt der nötigen 17’000 konnten sie am
19. Juni 38’000 Unterschriften einreichen. Das Gesetz wird demnach am 7. November den
Stimmberechtigten von South Dakota unterbreitet. Laut einer
Meinungsumfrage wird das rigorose Abtreibungsverbot von 57%
der Bevölkerung in diesem konservativen Staat abgelehnt. Sollte es in der Abstimmung trotzdem
angenommen werden, steht dagegen immer noch der Weg an die Gerichte offen.
Cecelia Fire Thunder, Vorsitzende der Sioux-Indianer im Oglala-Reservat,
welches nicht den staatlichen Gesetzen untersteht, will auf ihrem
Territorium eine Abtreibungsklinik einrichten, sollte das
Abtreibungsverbot in South Dakota in Kraft treten.
Die Nationale Ethikkommission NEK bezeichnet die "Ethischen
Verzichtserklärungen" für Leistungen der Krankenversicherung als nicht
ethisch. Die beiden Abtreibungsgegner-Organisationen "Für Mutter und Kind"
(SHMK) und "Pro Life" haben mit verschiedenen Krankenkassen
Kollektivverträge abgeschlossen, die zu Prämienverbilligungen bei den
Zusatzversicherungen führen. Bedingung ist die Unterzeichnung einer
Erklärung, dass keine Leistungen für Schwangerschaftsabbruch beansprucht
werden (bei der SHMK kommen Pränataldiagnostik und Drogenersatztherapie
dazu). Der
Verzicht betrifft auch Leistungen aus der Grundversicherung, Rabatte gibt es
hingegen
ausschliesslich auf den Zusatzversicherungen! Andersdenkenden werde so die
Solidarität aufgekündigt, schreibt die NEK und fordert den Gesetzgeber
auf, den freiwilligen Leistungsverzicht in der Grundversicherung
zu verbieten.
Ein entsprechender Antrag wurde im Nationalrat durch Josef Zisyadis bereits
eingereicht. Die drei Krankenkassen KPT, Concordia und Intras, haben sich
aufgrund der Medienkritik aus den Verträgen zurückgezogen. Es
bleiben Provita und Sansan, eine Tochtergesellschaft der Helsana.
NEK-Stellungnahme vom 10.5.2006
vgl. "Neue Strategie der
Abtreibungsgegner?
Mit 5:3 Stimmen hat das Verfassungsgericht in Kolumbien entschieden,
Schwangerschaftsabbruch sei zu legalisieren im Fall von Vergewaltigung
oder Inzest, bei schwerer Missbildung des Fötus und wenn Leben oder
Gesundheit der Schwangeren gefährdet seien. Ein
wichtiger Schritt vorwärts in diesem streng katholischen Land, wo die Zahl
der illegalen Abtreibungen auf 200’000 bis 400’000 pro Jahr geschätzt
wird. Umso mehr als das Gericht festhielt, "Gesundheit" sei im
Sinne der WHO zu verstehen (einschliesslich seelisches und soziales
Wohlbefinden).
Das Urteil ist ein historisches Signal, dass sich Lateinamerika vom
Einfluss der katholischen Kirche zu befreien beginnt. Auf die Androhung
der Exkommunikation durch Kardinal Pedro Rubiano antwortete der
Vizepräsident des Gerichts: "Wir sind Magistraten eines Gerichts in einem
säkularen Staat."
Das Gesundheitsministerium hat angeordnet, dass alle öffentlichen
Spitäler Schwangerschaftsabbrüche kostenlos durchführen müssen.
Vgl. Meldung vom 27.10.2005
Eine Woche nach dem Senat hat am 16. Februar auch das Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelsmehrheit einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Verantwortung für die Zulassung der Abtreibungspille RU486 (Mifegyne) der Heilmittelbehörde (TGA) überträgt, wie für alle anderen Medikamente. Aus politischen Gründen war 1996 der Gesundheitsminister dafür zuständig erklärt worden. Der derzeitige katholische Amtsinhaber Tony Abbot hat die Pille den australischen Ärzten und Frauen bisher aus weltanschaulichen Gründen vorenthalten. Die TGA dürfte aufgrund der wissenschaftlichen Fakten das Medikament wohl bald zulassen. Den parlamentarischen Debatten gingen monatelange hitzige Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern der Zulassung von RU486 und Abtreibungsgegnern voraus.
Portugal: RU486 zugelassen
Auch Portugal hat endlich die Abtreibungspille Mifegyne zur Anwendung in Spitälern zugelassen. Die Regierung hat diesen Entscheid gefasst, nachdem die Weltgesundheitsorganisation Mifegyne in die "Liste der essentiellen Medikamente" aufgenommen hat. Das restriktive portugiesische Abtreibungsgesetz bleibt allerdings weiterhin in Kraft.
Wieder haben Zehntausende für die Wahlfreiheit beim
Schwangerschaftsabbruch demonstriert. 60’000 gingen am Samstag in Neapel
auf die Strasse.
Dem Vernehmen nach ist inzwischen das Gesuch der Firma Exelgyn für die
Zulassung von Mifegyne (RU486) in Italien unterwegs. Weitere Regionen
haben den Spitälern grünes Licht gegeben, das Medikament anzuwenden.
Situation in Italien
Mit 58 zu 42 Stimmen hat der Senat die Ernennung von Samuel Alito zum Richter am Obersten Gericht bestätigt. Der von Bush portierte Kandidat ist für seine konservativen Ansichten namentlich in Bezug auf Abtreibung bekannt. Die Pro Choice Bewegung befürchtet, mit seiner Stimme könnte das Oberste Gericht demnächst sein Urteil von 1973 umstürzen, mit welchem das Recht auf Abtreibung garantiert wurde.
Die Kommission für soziale Fragen der grossen Kammer des Parlamentes hat
den Schlussbericht einer Untersuchung über das Funktionieren des Gesetzes
194 betr. die Abtreibung gutgeheissen. Sie verlangt keine Änderung des
Gesetzes, stellt aber fest, dass die Beratungsstellen über zu wenig
Ressourcen und Finanzen verfügen, um ihrer Aufgabe im Bereich der
Prävention gerecht werden zu können.
Am selben Tag hat Gesundheitsminister Francesco Storace ein Dekret
unterzeichnet, das den Import der Abtreibungspille nur noch in dringenden
Notfällen gestattet. Abtreibung droht im Frühjahr zum Wahlkampfthema zu
werden.
Die Situation in Italien
Die Frauen brechen ihr Schweigen. Über hunderttausend Demonstrierende,
vorwiegend Frauen, forderten in den Strassen Mailands: Hände weg vom
Gesetz 194, das den Schwangerschaftsabbruch legalisiert. Alle Generationen
waren vereint – die Veteraninnen der 70er Jahre Seite an Seite mit den
Jungen, Juristinnen, Journalistinnen, Arbeitslose, Migrantinnen,
Studentinnen und Gymnasiastinnen, pensionierte Gewerkschafterinnen -, um
die bedrohten Freiheiten zu verteidigen. Unter den Teilnehmenden die
Europaparlamentarierin Emma Bonino und der Nobelpreisträger Dario Fo. Wenn
man nach so vielen Jahren, in denen man glaubte, es sei vorbei mit der
Einmischung der Kirche gegen das Gesetz 194, jetzt wieder demonstrieren
müsse, verheisse das nichts Gutes für die Freiheitsrechte, sagte dieser.
Am 11. Februar ist in Neapel eine weitere Demonstration geplant.